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Bausenatorin Lompscher geht in Berufung

UrteilGerichtsstreit um Vorkaufsrecht der Bezirke. Zahl der Milieuschutzgebiete soll auf 35 steigen

Der Streit um die Häuser in der Schöneberger Großgörschenstraße geht in die nächste Runde. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat angekündigt, gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts in Berufung zu gehen. „Wir wollen gerichtlich festgelegt bekommen, wie weit der Verkaufspreis in einem Milieuschutzgebiet über dem Verkehrswert liegen darf“, sagte Lompschers Sprecherin, Petra Rohland.

Wie berichtet, hatte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) vor zwei Jahren 48 Wohnungen in der Großgörschenstraße und Katzlerstraße an einen privaten Investor verkauft. Der Kaufpreis soll 7,8 Millionen Euro betragen haben. Weil der Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Verdrängung der Mieterinnen und Mieter befürchtete, machte die damalige Baustadträtin Sibyll Klotz (Grüne) vom Vorkaufsrecht Gebrauch. Das berechtigt den Bezirk dazu, den Verkauf an einen privaten Investor zu stoppen und selbst zugunsten eines Dritten – etwa einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft – als Käufer aufzutreten.

Gleichzeitig hatte der Bezirk den Verkehrswert der vier Häuser ermitteln lassen – er lag bei 6,3 Millionen Euro. Gegen den Verkaufsstopp hatte die Bima allerdings geklagt und vom Landgericht im April recht bekommen. Mieteraktivisten bewerten das als Rückschlag für das bezirkliche Instrument des Vorkaufsrechts. Eigentlich hatte die landeseigene Gewobag die Häuser für den Verkehrswert kaufen wollen. Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) hatte bereits grünes Licht gegeben.

Um in Zukunft effizienter gegen den spekulativen Verkauf von Häusern vorgehen zu können, will die Bausenatorin neben einer gerichtlichen Klärung auch ein „Monitoring“ zum Thema Vorkaufsrecht starten. Dazu soll eine Stelle in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingerichtet werden. Darüber hinaus werde ein Leitfaden für die Bezirke entwickelt. „Wir wollen bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes professioneller werden“, hatte Lompscher am Dienstag ihren Vorstoß begründet.

Auch soll die Zahl der Mi­lieuschutzgebiete, in denen die Bezirke einen spekulativen Verkauf stoppen können, auf 35 erhöht werden. Zudem soll dieses Instrument künftig auch in städtebaulichen Entwicklungsgebieten möglich sein.

Konkret nannte Lompschers Sprecherin die Hertzallee in Charlottenburg-Wilmersdorf, den Güterbahnhof Köpenick und den Kasernenstandort Spandau. Uwe Rada

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