Abschiebepolitik nach Köln: Einige „leider rasch kriminell“

Die Koalition diskutiert nach den Kölner Übergriffen über eine härtere Abschiebepolitik - obwohl die Fakten weiter unklar sind.

Porträt Angela Merkel

Denkt über schnellere Abschiebungen nach: Angela Merkel, Kanzlerin. Foto: dpa

BERLIN taz | Nach den Silvester-Übergriffen in Köln entbrennt auch bei den Grünen eine Debatte um eine härtere Asylpolitik. Der Partei-Realo Boris Palmer plädierte, die Herkunft der Täter „nicht auszublenden“.

„Wenn wir Ereignisse wie in Köln einfach hinnehmen, wird das allen Flüchtlingen im Land schaden“, sagte Palmer. Es gebe leider Asylsuchende, die „rasch kriminell“ würden. „Es ist eine Lücke in unserem Rechtssystem, dass Kleinkriminelle im Flüchtlingsverfahren praktisch nichts zu befürchten haben.“

Auch, so Palmer, sei die „große Zahl von jungen Männern unter den Asylsuchenden ein Problem“, da einige eine „völlig andere Rolle als junger Mann erlernt“ hätten.

Auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckart hatte „alle Härte des Rechtsstaats“ gegen die Kölner Täter gefordert – allerdings ohne einen konkreten Bezug zu Flüchtlingen herzustellen. Der ist bisher auch noch nicht geklärt. Die Kölner Polizei teilte nur mit, bei den 16 bisher Identifizierten handele es sich um „weitestgehend aus dem nordafrikanischen stammende Männer“.

Merkel für „klare Zeichen“

Dennoch erwog am Donnerstag auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), eine strengere Abschiebepolitik. Es gehöre „immer wieder überprüft“, ob „wir, was Ausreisenotwendigkeiten anbelangt oder Ausweisungen aus Deutschland schon alles getan haben, was notwendig ist“. Es gehe darum, „klare Zeichen zu setzen an diejenigen, die nicht gewillt sind, unsere Rechtsordnung einzuhalten“.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nannte Ausweisungen nach der Köln-Gewalt „durchaus denkbar“. Dies gebe die Rechtslage her. „Wer glaubt, sich bis uns über Recht und Gesetz stellen zu können, der muss bestraft werden, völlig egal, woher er kommt.“

Seit vergangenem Jahr ist eine Ausweisung straffälliger Ausländer erleichtert. Diese kann nun bereits erfolgen, wenn eine Person zu einer einjährigen Strafe verurteilt wurde und ein „besonderes Ausweisungsinteresse“ des Staates das „Bleibeinteresse“ des Betroffenen überwiegt.

Hohe Abschiebehürden für Flüchtlinge

Für Asylbewerber liegt die Hürde höher: Hier muss zusätzlich ein „persönliches Verhalten“ nachgewiesen werden, das „eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt“ und eine Ausweisung „unerlässlich“ macht. Zudem dürfen Flüchtlinge laut Genfer Konvention nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihr Leben bedroht ist.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) regte eine nochmalige Verschärfung an. „Wir werden darüber zu reden haben, ob das nicht geändert werden muss.“ Ein schwerer Gewalttäter müsse damit rechnen, abgeschoben zu werden, „in welchem Status auch immer er sich befindet“. Auch die CSU fordert leichtere Abschiebungen – die SPD stellt sich dagegen. Der Rechtsstaat, so Justizminister Maas, habe bereits alle Instrumente in der Hand.

Das größere Problem: Die Polizei muss den Kölner Verdächtigen die Taten konkret nachweisen – kein leichtes Unterfangen in der unübersichtlichen Menschenmenge zu Silvester. Dieser Nachweis, teilte die Kölner Polizei mit, sei nun Aufgabe der eigens gebildeten Ermittlergruppe „Neujahr“. Dazu würden derzeit vorliegende Videos und Zeugenaussagen ausgewertet.

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