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Umstrittene Wahlen in AfrikaWie man nicht stirbt

Das Schicksal unterlegener Oppositionsführer verdient viel mehr Aufmerksamkeit. Denn: Einen Autokraten herauszufordern, kann lebensgefährlich sein.

Der Oppositionskandidat Bobi Wine hält sich nach der Präsidentschaftswahl an einem unbekannten Ort auf Foto: Hajarah Nalwadda/AP/dpa

V or sechs Wochen verbreitete der ugandische Publizist Charles Onyango-Obbo, einer der bekanntesten Journalisten Afrikas, einen „Leitfaden für Anfänger: Wie man nicht stirbt, wenn man gegen einen afrikanischen Präsidenten antritt“. Der Ton des Elf-Punkte-Breviers war zunächst launig gehalten. „Schlafen Sie leicht, also ohne Schlaftabletten: Sie müssen wachsam bleiben für das Klopfen an der Tür um 03:00 Uhr morgens oder das Geräusch, wie Ihr Gartentor eingeschlagen wird“, lautet ein Punkt, gefolgt von: „Seien Sie nett zu Ihren alten Schulkameraden, Freunden und Verwandten. Sie werden sie brauchen, wenn – nicht falls – Sie eine Kaution benötigen.“

Im Grunde ist es aber todernst. Man braucht einen gültigen Pass, den man aber nicht zu Hause aufbewahrt. Man braucht Bargeld, das nicht auf der Bank und auch nicht zu Hause liegt. Man braucht Freunde in Grenzstädten und Nachbarländern. Man braucht einen Geistlichen, den man jederzeit anrufen kann. Man braucht Notgepäck. Und schließlich: „Lernen Sie, über Absurdität zu lachen.“

Ugandas Oppositionsführer Bobi Wine, der die Wahlen am vergangenen Donnerstag gegen den Langzeitpräsidenten Yoweri Museveni verloren hat und das für Fälschung hält, dürfte Onyango-Obbos Brevier gelesen haben. Dem 43-jährigen Musikstar gelang nach der Wahl die Flucht aus seinem belagerten Haus unter den Augen der Polizei, seither alarmiert er die Bevölkerung per Video aus dem Untergrund: „Ich weiß, dass diese Verbrecher mich überall suchen, und ich tue mein Bestes, um sicher zu bleiben.“

Ins Exil getrieben

Der Ugander ist nicht der erste, der um sein Leben fürchten muss, weil er es gewagt hat, den unangefochtenen Herrscher seines Landes an der Wahlurne herauszufordern. In Mosambik musste Oppositionsführer Venancio Mondlane Zuflucht in Südafrika suchen, nachdem er im Oktober 2024 gegen die seit der Unabhängigkeit 1975 regierende antikoloniale Befreiungsbewegung Frelimo antrat und den Sieg gegen Frelimo-Kandidat Daniel Chapo reklamierte. Es folgten monatelange schwere Unruhen mit Hunderten Toten – bis Chapo Mondlane persönlich traf, um die Lage zu entschärfen.

Ein ähnliches Szenario durchlebt Kamerun seit den Präsidentschaftswahlen vom Oktober 2025. Präsident Paul Biya, der schon seit 1984 regiert, wurde von der Wahlkommission zum Sieger gegen den Oppositionellen Issa Tchiroma erklärt – aber das gilt als fragwürdig, es gab schwere Proteste, und Tchiroma musste über Nigeria nach Gambia fliehen, wo er jetzt im Exil ausharrt. Sein prominenter Unterstützer Anicet Ekane, Führer einer Oppositionspartei, blieb im Land und überlebte seine Festnahme nicht. Der 92-jährige Biya hat nach seiner Wiederwahl noch immer keine neue Regierung gebildet, das Land hängt politisch in der Schwebe.

Es ist kein Zufall, dass Mondlane in Südafrika aufgenommen wurde und Tchiroma in Gambia. Südafrika bleibt trotz aller Mängel ein Leuchtturm funktionierender Institutionen in Afrika, die alten Führer der regierenden ehemaligen Befreiungsbewegung ANC wissen, dass Asyl Leben rettet. In Gambia hat Präsident Adama Barrow das Los des verfolgten Oppositionsführers selbst erlebt: Er gewann 1996 Wahlen gegen Langzeitdiktator Yahya Jammeh, der Diktator erkannte das nicht an. Barrow musste nach Senegal fliehen. – und Senegal, die einzige stabile Demokratie Westafrikas, setzte ihn per Militärintervention Anfang 2017 in sein Amt als gewählter Präsident Gambias ein.

Barrow ist einer der wenigen verfolgten Oppositionsführer, die gegen Wahlfälschung obsiegt haben. Alassane Ouattara in der Elfenbeinküste, konnte 2011 die Wahlfälschung seines Vorgängers Laurent Gbagbo nur mithilfe einer Militärintervention aus Frankreich überwinden. Vielen anderen blieb das versagt. Die Herausforderer von Robert Mugabe und Ali Bongo bekamen keine ausländische Unterstützung. Bezeichnenderweise wurden Mugabe und Bongo später vom eigenen Militär abgesetzt. Wo Wahlen nicht funktionieren, bleibt als Instrument des Machtwechsels nur der Putsch.

Auf ausländische Unterstützung können weder Tchiroma in Kamerun noch Mondlane in Mosambik zählen. Bobi Wine in Uganda kann nicht einmal auf Asyl in einem Nachbarland hoffen. Ostafrikas Regierungen arbeiten mittlerweile gegen ihre jeweiligen Oppositionen zusammen, sie alle fürchten eine Kettenreaktion, sollte eine von ihnen dem Drang der jugendlichen Bevölkerungsmehrheit nach Entmachtung alter Eliten nachgeben.

Der Umgang mit Opposition als Gradmesser

Am Schicksal prominenter Gegenkandidaten bei Präsidentschaftswahlen in Afrika liest sich ab, wie es um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wirklich bestellt ist. Kenia hilft zwar seinen autoritären ostafrikanischen Nachbarn bei der Verfolgung der Opposition, aber es hat genug Regierungswechsel erlebt, damit die eigene Opposition grundsätzlich in Frieden gelassen wird – der ewige Oppositionsführer Raila Odinga, der sich selbst mehrfach für ein Opfer von Wahlfälschung gehalten hat, wurde nach seinem Tod im vergangenen Oktober sogar mit einem Staatsbegräbnis geehrt, während gleichzeitig Kamerun ins Chaos stürzte.

Einen historischen Oppositionsführer staatlich zu ehren – das zeichnet eine stabile Demokratie verlässlicher aus als die Karikatur freier Wahlen, die viele Fassadendemokratien in Afrika verlässlich alle paar Jahre abliefern. Viele Autokraten haben inzwischen Routine damit, halbwegs ordentliche Wahlen abzuhalten, Opposition halbwegs gewähren zu lassen und sich einen demokratischen Anstrich zu geben. Damit punktet man in den vielen internationalen Rankings guter Regierungsführung, die auch für Deutschlands Entwicklungszusammenarbeit ein wichtiges Kriterium sind.

Aber ob Oppositionsführer nach ihrer Wahlniederlage wieder ein normales Leben führen können, ob sie überhaupt überleben und was mit ihren Familien geschieht, das wird in keinem internationalen Demokratie-Regelwerk erfasst. Auch nicht, ob ein Land denen Zuflucht gewährt, die nach dem dreisten Versuch, ihre verfassungsmäßigen Rechte in Anspruch zu nehmen, um ihr Leben rennen müssen. Wie aktuell wieder einmal in Uganda.

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Dominic Johnson
Ressortleiter Ausland
Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.
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