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Zweites Urteil gegen AfD-PolitikerErneut Geldstrafe für Höcke

Das Landgericht Halle hat Björn Höcke verurteilt, weil er die SA-Parole wiederholt hat. Diesmal konnte er nicht behaupten, nichts gewusst zu haben.

Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Leipzig taz | Das Landgericht in Halle hat Björn Höcke zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt. Der Thüringer AfD-Chef sei schuldig, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. Er hatte im Dezember 2023 bei einer Parteiveranstaltung in Gera den Anfang der SA-Parole „Alles für Deutschland“ gesagt. Sein Publikum vervollständigte sie. Als Strafe setzte das Gericht 130 Tagessätze zu je 130 Euro fest – insgesamt 16.900 Euro. Damit wäre Höcke vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel begründete, Höcke habe die Parole bewusst verwendet, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass sie potenziell strafbar sei. Zu dem Zeitpunkt lief bereits ein Verfahren wegen der Verwendung der SA-Parole gegen ihn.

Ein Video zeigt den Vorfall, um den es am Montag ging: Höcke stand in Gera im Lokal Waldhaus auf einer kleinen Bühne und hielt eine Rede. Gegen Ende beschwerte er sich, weil er wegen der SA-Parole vor Gericht musste. Mit einer animierenden Armbewegung wiederholte er dabei die ersten zwei Worte, „Alles für …“, und machte dann eine Pause. Das Publikum vervollständigte daraufhin, „… Deutschland!“, und Höcke lachte kurz auf.

In Halle verwies Richter Stengel auch auf das Video. Es zeige, dass Höcke nicht versucht habe, die Vollendung der verbotenen Parole zu unterbinden. Stattdessen sei „mimische Zustimmung“ zu erkennen, sagte Stengel laut Deutscher Presse-Agentur. Höcke habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. Die Geldstrafe sei verhältnismäßig.

Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe

Wer die Parole der paramilitärischen NS-Organisation SA heute verwendet, muss in Deutschland laut Paragraf 86a Strafgesetzbuch mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil eine Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und für zwei Jahre kein öffentliches Amt ausüben dürfen, verlangte Staatsanwalt Benedikt Bernzen.

Höckes Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die SA-Losung habe nicht Höcke, sondern sein Publikum vollendet. Er habe bewusst vor dem letzten Wort aufgehört.

Auch Björn Höcke bezeichnete sich vor dem Urteilsspruch als unschuldig. Er sehe seine Meinungsfreiheit beschränkt, wenn er für den Vorfall verurteilt werde. Überhaupt werde er nur verfolgt, weil er ein Oppositionspolitiker sei. Bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September tritt er als Spitzenkandidat der AfD an. In Umfragen liegt die Partei mit um die 30 Prozent seit Monaten vorne, hat aber zuletzt leicht verloren.

Vor dem Prozess hatte Höcke in einem online veröffentlichten Video die Gerichtsverhandlung als Schauprozess bezeichnet. „Wenn die AfD an der Regierung ist, werden die politischen Schauprozesse aufgearbeitet werden, dann wird es wieder eine neutrale Justiz geben“, kündigte er darin an.

Ähnlich hatte er sich bereits im Mai geäußert, als er zum ersten Mal wegen der SA-Parole in Halle vor Gericht stand. Bei dem Fall hatte er die Losung 2021 auf einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vollständig ausgesprochen. Das Landgericht Halle hatte ihn deshalb zu 100 Tagessätze je 130 Euro verurteilt. Gegen­ das Urteil hat Höcke bereits Revision einlegt.

Gegen Höcke steht in Thüringen noch ein dritter Prozess an. In Mühlhausen ist er wegen Volksverhetzung angeklagt, weil er im Oktober 2022 auf Telegram nach einer Gewalttat pauschal gegen „Einwanderer“ gehetzt hatte.

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7 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Höcke ist nicht nur der rechte Rand, er ist provokant, er zündelt, legt Feuer, mal tritt er als Intellektueller auf, vor Gericht dann als studierter Idiot, aber es ist alles kühl und klug kalkuliert.



    Höcke will an die Macht, will aufräumen.



    Bei ihm ist alles klar und doch spekuliert er auf viele Wähler, auf frustrierte Menschen, die ihn ranbringen sollen.



    Insofern ist es gut, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird. Aber es muss noch viel mehr passieren. Höcke ist nicht gestoppt, der mediale Wirbel nutzt ihm, auch wenn es ihm langfristig vermutlich schadet. Und er sendet damit schon Signale in die militante Szene.

  • Wenn die AfD an der Regierung ist, werden die politischen Schauprozesse aufgearbeitet werden, dann wird es wieder eine neutrale Justiz geben“, kündigte er darin an.

    Dann hat er die Gewaltenteilung nicht so gut verstanden. Wenn er gesagt hätte: „…werden die Strafgesetze angepasst.“ Ok. Wegen mir. Über Gesetze und die Grenze der Meinungsfreiheit kann man endlos diskutieren. Über die Trennung von Gesetzgeber und Gerichten nicht.

    • @Strolch:

      Vl. versteht Höke die Gewaltenteilung – hält sie aber für ein falsches Prinzip das einer „wahren“ Demokratie wie er sie versteht zuwider läuft? Alle Macht geht vom Volke aus, so will es das Grundgesetz. Diese Macht aber wird durch ein frei zu wählendes Parlament repräsentiert und eine durch das Parlament bestimmte Regierung, die es kontrolliert. Eine solche Machtausübung ist eine Herrschaft IM Recht. Auch die unabhängige Justiz übt ihre Kontrollfunktion IM Recht aus. Keineswegs dürfen grundlegende Rechte willkürlich oder eben gar nicht in Frage gestellt oder geändert werden. Man sah aber in Polen, wie die Unabhängigkeit der Justiz von der PIS-Partei beschädigt wurde, in dem diese meines Wissens offen bekannt gab, dass ein Parlament eben auch die Herrschaft ÜBER das Recht habe, dem auch die Justiz zu folgen hätte. Eine solche „Volksherrschaft“ stelle dann die „richtige“ Form der Demokratie dar.



      Stephan Brandner, Mitglied des thüringischen Landesverbandes der AfD wie Höcke, konnte es auf dem Essener Parteitag der AfD wohl unwidersprochen noch deutlicher zum Ausdruck bringen: „Macht Wahlzettel zu Haftbefehlen“.

  • 8G
    81283 (Profil gelöscht)

    „Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil eine Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und für zwei Jahre kein öffentliches Amt ausüben dürfen, verlangte Staatsanwalt Benedikt Bernzen.“

    Das hätte Wirkung gezeigt.

    • @81283 (Profil gelöscht):

      Das stimmt. Aber das Urteil hat schon Substanz. Und es wird für Höcke eng, den Tabubrecher kann er danach nicht mehr so gut machen ...

  • wann wir der Gruselonkel endlich weggesperrt?

    • @Berglandraupe:

      Anscheinend hat ihn noch kein Fachmann untersucht, einer von denen, die gerne mit "professioneller Hilfe" in Verbindung gebracht werden.