Wirtschaftsabkommen EU–Kanada: Ceta bleibt falsch
In dieser Woche soll der Bundestag grünes Licht für Ceta geben. Gegen das EU-Kanada-Handelsabkommen gingen zu Recht Hunderttausende auf die Straße.
S chon 2017 ist Ceta, das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, zu großen Teilen in Kraft getreten. Während die Große Koalition es jedoch nicht vollständig ratifizierte, geschieht dies nun ausgerechnet unter Federführung eines grünen Wirtschaftsministeriums. Und das, obwohl der Ceta-Investitionsschutz, der nun vollständig wirksam werden soll, Demokratie, Klima- und Umweltschutz gefährdet.
Zwar hatte die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Ceta-Ratifizierung Ende Juni an die Verabschiedung einer sogenannten Interpretationserklärung geknüpft. Sie soll zwei der gefährlichsten Klauseln des Sonderklagerechtssystems begrenzen: den Schutz von Investoren vor „ungerechter Behandlung“ und vor „indirekter Enteignung“.
Der zwischen der EU und Kanada abgestimmte Text dieser Interpretationserklärung wurde allerdings bis heute nicht veröffentlicht. Auch der Textentwurf, den die Bundesregierung gemeinsam mit der EU-Kommission im Rat vorlegte, gelangte Anfang September nur durch ein Leak an die Öffentlichkeit. Welche Änderungen die anderen EU-Mitgliedstaaten oder Kanada danach noch durchsetzten, ist völlig unklar.
Selbst die Bundestagsabgeordneten, die in wenigen Tagen über das Abkommen abstimmen sollen, kennen den Text noch nicht. Ein solches Ausmaß an Intransparenz und an selbst geschaffenem Zeitdruck sollte eigentlich schon genügen, um den Deal abzulehnen. Doch auch inhaltlich gibt es mehr als genug zu kritisieren. Befürworter*innen weisen gern darauf hin, dass sich der Ceta-Investitionsschutz von älteren Varianten der Sonderklagerechte unterscheide.
ist Referentin für Handels- und Investitionspolitik bei dem Umweltverein PowerShift e. V. Zuvor koordinierte sie das Netzwerk „Gerechter Welthandel“, das sich aus den Protesten gegen TTIP und Ceta gegründet hatte.
Weiter Sonderklagerechte für Konzerne
Und es stimmt, dass beispielsweise eine Berufungsinstanz eingeführt wurde und dass Schiedsrichter*innen unter Ceta von den Vertragsstaaten berufen werden statt von den Streitparteien selbst. Aber: Am entscheidenden Mechanismus hat sich nichts geändert. Internationale Konzerne erhalten weiterhin Sonderrechte und können vor einem extra dafür eingerichteten Schiedsgericht hohe Entschädigungen von Staaten verlangen, deren politische Maßnahmen ihre Konzernprofite einschränken.
Nur beispielhaft sei hier auf die kürzlich entschiedene Schiedsgerichtsklage von Rockhopper gegen Italien verwiesen: Etwa 250 Millionen Euro wurden dem britischen Öl- und Gaskonzern zugesprochen, weil Italien eine Ölbohrinsel nicht genehmigt hatte. Ein Vielfaches der Summe, die der Konzern zuvor in das Projekt investiert hatte.
Nach Recherchen von Greenpeace würden mindestens 360 kanadische Unternehmen durch Ceta Sonderklagerechte gegen Deutschland bekommen – viele davon im Energiesektor. Darüber hinaus könnten auch US-amerikanische Konzerne über ihre kanadischen Tochtergesellschaften den Ceta-Investitionsschutz in Anspruch nehmen, wie auch der Öl- und Gasriese ExxonMobil, der im vergangenen Jahr in Deutschland einen Umsatz von 9,5 Milliarden Euro erzielte.
Die Frage bleibt: Warum sollten diese Investoren Zugang zu einer Sondergerichtsbarkeit bekommen, statt – wie alle anderen Akteure auch – vor ordentliche Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten und Kanada zu ziehen? Dass Konzerne Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen einreichen können, daran wird also die Interpretationserklärung nichts ändern: Die Schutzstandards „unfaire Behandlung“ und „direkte Enteignung“ werden nicht aus Ceta gestrichen, sondern lediglich etwas genauer „interpretiert“.
Ein großer Spielraum verbleibt somit bei den Schiedsgerichten. Im konkreten Fall werden die beispielsweise darüber entscheiden, ob ein Förderverbot für fossile Energien als angemessene Klimaschutzmaßnahme oder als „indirekte Enteignung“ eines Ölkonzerns zu werten ist. Das Ceta-Abkommen macht keinerlei Vorgaben, ob Schiedsrichter*innen über umweltrechtliche Expertise verfügen müssen.
Dafür schreibt es Fachwissen in Völkerrecht sowie optional im Investitions- und Handelsrecht sowie der Streitbeilegung vor. In einem Gutachten haben die Juristinnen Alessandra Arcuri und Federica Violi von der Universität Rotterdam unter anderem darauf hingewiesen, dass diese Gruppe von Schiedsrichter*innen in der Vergangenheit häufig Umweltrecht missachtete. Ob man in der Zukunft ausgerechnet ihnen die Entscheidung über die Angemessenheit von Klimamaßnahmen übertragen sollte, darf daher bezweifelt werden.
BIP der EU würde nur geringfügig steigen
Wenn die Abgeordneten in den kommenden Tagen also für die Ceta-Ratifizierung stimmen, stimmen sie damit auch für die Ausweitung eines Klagesystems, das massiv den staatlichen Handlungsspielraum unter anderem in Bezug auf den Klimaschutz und die Energiewende bedroht. Und das völlig ohne Notwendigkeit: Eine Modellierungsstudie im Auftrag der EU-Kommission ergab bereits 2017, dass das Bruttoinlandsprodukt der EU durch Ceta um gerade einmal 0,01 Prozent ansteigen würde.
Und selbst dieser Anstieg wäre vor allem auf Zollsenkungen und andere Inhalte zurückzuführen, die mittlerweile bereits seit Jahren angewendet werden. Es gibt also keinerlei Belege dafür, dass die noch bevorstehende vollständige Ratifizierung einen konkreten ökonomischen Nutzen für Deutschland hätte. Mit der Ceta-Ratifizierung zeigt die Bundesregierung letztendlich, dass sie lieber an völlig überholten Instrumenten aus dem letzten Jahrtausend festhält.
Progressive Wege in Richtung einer echten Transformation sehen anders aus. Ceta ist hierfür im Übrigen nur ein Beispiel. Auch die geplanten Handelsabkommen der EU mit Chile und Mexiko will die Ampelkoalition einschließlich der Sonderklagerechte für Konzerne ratifizieren, wenn ihnen Interpretationserklärungen beiseitegestellt werden. Für alle, die sich für eine gerechte Handelspolitik einsetzen, wird es daher nach der Abstimmung an diesem Donnerstag noch weitaus mehr zu tun geben.
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