Vorwurf der Vetternwirtschaft: Verkehrsministerium streitet ab
Ein interner Bericht habe ergeben, dass kein Fehlverhalten des kritisierten Abteilungsleiters vorliege. Veröffentlicht wird das Dokument aber nicht.
Foto: Britta Pedersen/dpa
Das Bundesverkehrsministerium sieht den ihm gegenüber aufgeworfenen Filzverdacht als entkräftet. In einem internen Prüfbericht „konnte kein Fehlverhalten festgestellt werden“, sagte Staatssekretär Stefan Schnorr.
In der Kritik stand Klaus Bonhoff, der Leiter der Grundsatzabteilung im Verkehrsministerium. Laut einem Bericht des Handelsblatts ist er eng befreundet mit einem Unternehmer und einem Verbandschef, deren Gesellschaften insgesamt rund 28 Millionen Euro aus dem „Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ erhalten haben sollen. Unter anderem die Antikorruptionsorganisation Lobbycontrol kritisierte Ungereimtheiten bei der Vergabe.
Das Ministerium habe eine Prüfung durch seine unabhängige Interne Revision eingeleitet, zu der ein Zwischenbericht vorliege, ließ Schnorr nun wissen. „Der Zwischenbericht kommt zu dem Ergebnis, dass es bislang keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Abteilungsleiter Grundsatz beziehungsweise eine Verletzung von dienstlichen Pflichten gibt.“
Wie es zu diesem Schluss kam, lässt sich allerdings nicht nachlesen. Der Bericht sei vertraulich, teilte das Ministerium mit. Er soll also nicht veröffentlicht werden.
„Vorwürfe nicht aus dem Raum“
Lobbycontrol ist noch nicht zufrieden. „Die Vorwürfe sind auch nach dem Zwischenbericht des Ministeriums nicht aus dem Raum“, heißt es dort. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) müsse umfassend öffentlich über die Vorgänge aufklären. Es brauche zudem umfassendere Compliance-Regeln und -Verfahren für die gesamte Bundesregierung.
Letzteres hatte Lobbycontrol schon gefordert, nachdem im Frühjahr der ehemalige Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war. Ihm war die Teilnahme an einem Auswahlverfahren für einen Spitzenjob und die Bewilligung eines Förderbescheids trotz persönlicher Verbindungen zu Beteiligten vorgeworfen worden.
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