Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen: Gottes Gewissen im Klinikkonzern
Kliniken sollen ihren Angestellten nicht verbieten dürfen, Abtreibungen durchzuführen, fordern die Grünen. Im Bundestag wird das kontrovers debattiert.
Foto: epd/imago
Dürfen Kliniken ihren Ärzt:innen untersagen, Schwangerschaftsabbrüche in ihren Häusern durchzuführen? Diese Frage stellte sich kürzlich im Kontext eines Rechtsstreits – zwischen dem Gynäkologen Joachim Volz und seinem Arbeitgeber, dem christlichen Krankenhaus in Lippstadt. Am Mittwoch beschäftigte sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundestags auf Antrag der Grünen mit den Rechten von Kliniken und der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen.
„Meine Klinik in Lippstadt hat bei medizinisch indizierten Abbrüchen die Versorgung der ganzen Region geleistet“, schildert der als Sachverständiger geladene Volz am Mittwoch. Seit die vormals evangelische Klinik jedoch mit einem katholischen Träger fusionierte, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich untersagt, sei die Versorgung schlichtweg nicht vorhanden, so der Gynäkologe.
Der katholische Träger beruft sich auf sein Weigerungsrecht aus Gewissensgründen und die Religionsfreiheit. Volz klagte und konnte vor dem Arbeitsgericht zwar einen Teilerfolg für sich erzielen – an der grundlegenden Situation ändert das jedoch nichts.
Länder sind verpflichtet, Versorgung sicherzustellen
Die Fraktion der Grünen und der parteilose Abgeordnete Stefan Seidler nahmen diesen Fall zum Anlass, in ihrem Antrag eine Verbesserung der sich „kontinuierlich verschlechternden“ Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu fordern – so, wie es die geltende Rechtslage voraussetze. Erst wenn die Versorgungslage gesichert sei, „besteht das Recht der Schwangeren auf einen selbstbestimmten Abbruch ihrer Schwangerschaft auch tatsächlich“. Dafür will die Fraktion beispielsweise das Weigerungsrecht für juristische Personen streichen und Länder stärker in die Pflicht nehmen.
Bekräftigt wurde dies von der Sachverständigen Liane Wörner. Die Strafrechtlerin argumentierte, dass die Bundesländer gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet seien, die Versorgung sicherzustellen – „eine Bedarfsplanung seitens der Länder liegt jedoch nicht vor“, so Wörner. Damit stehe die derzeitige Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen sowohl gegen menschenrechtliche Vorgaben als auch gegen frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Ungewollt Schwangere seien mit langen Anfahrtswegen, hohen Kosten und Zeitdruck konfrontiert, sagte die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn. Insbesondere vulnerable Frauen – arm, jung, mit Sprachbarrieren oder Gewalterfahrungen – seien davon betroffen. „Die Versorgungslücke erlebe ich in der Praxis jeden Tag“, bekräftigte die Berliner Gynäkologin Mandy Mangler.
Anders sah das die Gynäkologin Stephanie Wallwiener. Sie konnte keine strukturelle Unterversorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland erkennen, lediglich regional unterschiedliche Dichten. Positiv bewertete sie eine, wie von den Grünen gefordert, stärkere Verankerung von fachärztlichem Wissen in Universitäten und bei Fortbildungen. Wallwiener war, wie auch Hahn und Wörner, Teil der von der Ampelregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung. Diese hatte 2024 eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen empfohlen.
Können Kliniken sich weigern?
Dass juristische Personen – also etwa das christliche Klinikum in Lippstadt – sich nicht auf ein Weigerungsrecht berufen können sollten, befürwortete Verfassungsrechtlerin Dana-Sophia Valentiner. „Weder dem Schwangerschaftskonfliktgesetz noch den ärztlichen Berufsordnungen und schon gar nicht dem Grundgesetz kann ein pauschales kollektives Weigerungsrecht für Krankenhausträger entnommen werden.“
Marcel Bienik vom Caritasverband widersprach: Er argumentierte, das Weigerungsrecht folge aus den Glaubenssätzen der Kirche. Das Ganze stehe darüber hinaus „im Widerspruch zur Rechtslage, wonach Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig sind“ – auf dieser Grundlage könne man Klinikleitungen nicht zu einer Durchführung verpflichten.
Auf das Argument der Rechtswidrigkeit, wie es der katholische Wohlfahrtsverband vorbrachte, haben Pro-Choice-Befürworter:innen wiederum seit Langem eine Antwort: die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Da die Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch jedoch mit den Unions-Parteien derzeit nicht umsetzbar scheint, bleibt Grünen und Linken nichts anderes übrig, als um jedes Detail zu ringen.
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