Verletzungen der Schulpflicht: Die Schulen der „Querdenker“
In mehreren Bundesländern richten Coronaleugner:innen für ihre Kinder eigene Bildungsstätten ein. Sie wollen die Maskenpflicht umgehen.
Die Leipziger Volkszeitung (LVZ) recherchierte, dass sich dort teilweise bis zu 20 Kinder aufhalten sollen, am Vormittag, während der Schulzeit, den Ranzen dabei. Das Blatt zitiert die zuständige Amtsleiterin der Stadt Grimma, Jana Kutscher, mit den Worten: „Wir wissen aus sicherer Quelle, dass dort viele Kinder ihren Tag verbringen.“
Zugleich seien Kutschers Amt erstmals seit Jahresbeginn eine ganze Reihe von Verletzungen der Schulpflicht gemeldet worden. Oberbürgermeister Matthias Berger (parteilos) sagte: „Hier treffen sich wohl Leute aus der Querdenker-Szene und machen Unterricht.“
Die Eltern wollen nicht, dass Kinder auf das Coronavirus getestet werden und eine Maske tragen müssen. Von einem Trend zum „Homeschooling“ ist beschwichtigend die Rede, und angeblich gibt es allein im sächsischen Muldental drei weitere ähnliche Projekte. Eine Frau, die sich dieser Szene zugehörig fühlt, sagte der LVZ: „Es handelt sich nicht um Nazis, sondern um Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt.“
Die Behörden in Sachsen reagieren zum Teil beschwichtigend. Aus dem Kultusministerium in Dresden heißt es auf Anfrage der taz, die bisherigen Informationen seien „diffus“, weitere Aufklärung sei notwendig. Und überhaupt: Erst einmal sind, noch bis zum Wochenende, Schulferien in Sachsen. Auch das Landesamt für Schule und Bildung hat zwar Hinweise, dass in der ehemaligen Gaststätte „Schützenklause“ Grundschüler und einige wenige Oberschüler unterrichtet werden. Das Amt sieht sich allerdings, wie eine Sprecherin der LVZ sagte, nicht als Ermittlungsbehörde. Das Landesamt fahre für so eine Sache „nicht mit dem Auto durchs Land“.
Konsequenzen in Bayern
In Bayern ist man weiter. Dort schlossen die Behörden eine illegale Schule bei Rosenheim. Sogar der Verfassungsschutz wurde nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) in die Ermittlungen einbezogen. Wie der Sender berichtete, hatte eine verbeamtete Lehrerin, Veronika G., über Telegram Pädagogen und Lehrer gesucht, die „das Schulsystem nicht mehr weiter bedienen wollen und eine Alternative suchen“. 50 Kinder besuchten die „Querdenker-Schule“ zwischenzeitlich, laut Behörden alle aus Familien, die Coronatests an Schulen ablehnen.
Auch in Bayern sollte es, so der BR, nicht das einzige Projekt sein. In zwei Regierungsbezirken habe es sogar Anträge auf Schulgründungen gegeben. Beispielsweise habe eine Frau im Allgäu, die auf „Querdenken“-Kundgebungen auftrat und bei der Initiative „Eltern stehen auf“ aktiv war, im März 2021 einen Antrag auf Neugründung einer Grund- und Mittelschule gestellt – sie arbeitet, wie sie auf Telegram schreibt, weiter an dem Plan. Im österreichischen Villach flog im Oktober eine illegale Lernstätte für Kinder von Kritiker:innen der Coronamaßnahmen auf. Es gab dort mehrere Razzien bei einem Verein, der zur „Querdenker“-Szene gehört.
Es ist nur eine Facette im Kampf gegen Coronaregeln an Schulen. Allein in Thüringen gab es in diesem Jahr in diesem Zusammenhang mehrere Dutzend Angriffe auf Lehrer:innen. In Sachsen bekommen einzelne Schulen inzwischen sogar Polizeischutz, wenn dort getestet wird.
Kampagne gegen Maskenpflicht
„Querdenken“ hat schon vor Monaten die Maskenpflicht für Schüler:innen zum „Verbrechen“ erklärt – und Mitstreiter:innen gefunden. Der ehemalige Potsdamer Jugend- und Familienrichter Hans-Christian Prestien bot Coronaverharmloser:innen Mustervorlagen für Klagen gegen die Maskenpflicht an Schulen. Und fand damit Unterstützung, beispielsweise bei einem Verein von Väterrechtlern, dem „Väteraufbruch“. Dessen Kieler Ableger lud Prestien im April zur Diskussion ein und warnte vor einer „deformierten Generation“. Dazu hieß es: „Wer Kindheitstraumata sät, wird Totalitarismus ernten. Die Coronamaßnahmen hinterlassen eine Schneise der Verwüstung in unzähligen Kinderseelen.“
Prestiens Musterklagen beschäftigten jetzt sogar den Bundesgerichtshof. Der stellte am Mittwoch klar, dass zwei Familiengerichte im thüringischen Weimar und im oberbayerischen Weilheim im Frühjahr ihre Kompetenz überschritten haben, als sie selbst eine Aufhebung der Maskenpflicht anordnen wollten. Coronaskeptiker:innen jubelten damals, unter Jurist:innen gab es vor allem Kopfschütteln. Der BGH entschied: „Die gerichtliche Kontrolle dieses Behördenhandelns – auch hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen in den jeweiligen Schulen – obliegt hierbei allein den Verwaltungsgerichten.“
Die Eingaben an die Familiengerichte waren als „Anregung“ formuliert gewesen. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen kam dennoch im Mai zu der Auffassung, dass die Kosten für die Verfahren von den Initiator:innen der Sammelklagen getragen werden müssten. Prestien als Autor des Vordrucks habe gegenüber Lai:innen „grob schuldhaft“ den Eindruck zu vermitteln versucht, dass Familiengerichte zur Entscheidung kompetent wären, so das Amtsgericht damals. Diese Kostenentscheidung wurde allerdings schon im Juni vom Oberlandesgericht München wieder kassiert.
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