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Verfassungsschutz gegen AfDVor allem politische Wirkung

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein – rechtskräftig ist das noch nicht. Was heißt das für die Verbotsdebatte?

Protest-Aufkleber vor dem Reichstag, Berlin am 18.2.2025 Foto: Jeremy Knowles/eventpress/picture alliance

Freiburg taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD-Bundespartei jetzt erstmals als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Das ist noch nicht rechtskräftig und hat zunächst vor allem politische Auswirkungen.

Die AfD-Bundespartei kann gegen die Einstufung klagen und wird dies voraussichtlich tun. Zunächst kann die AfD ein Eilverfahren anstrengen, dann das Hauptsacheverfahren. Bis zur Rechtskraft kann es einige Jahre dauern. In erster Instanz ist das Verwaltungsgericht (VG) Köln zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat.

Über eine Berufung würde dann das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entscheiden und über eine Revision das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ob die Einstufung des Verfassungsschutzes berechtigt ist, wird dabei umfassend geprüft.

Politische Wirkung kann die Verfassungsschutz-Einstufung aber natürlich heute schon erzeugen. Sie dürfte die von CDU-Politiker Jens Spahn angestoßene Debatte um eine Normalisierung des parlamentarischen Umgangs mit der AfD erschweren und die Stimmen für das Aufrechterhalten einer „Brandmauer“ zur AfD stärken.

Die AfD hat keinen Anspruch auf Posten

Bei der anstehenden Wahl von Ausschussvorsitzenden im Bundestag kommt es rechtlich nicht auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes an. Die demokratisch legitimierten Abgeordneten können hier frei entscheiden, wen sie wählen und wen sie nicht wählen wollen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im September 2024 entschieden; die AfD hat keinen rechtlichen Anspruch auf Ausschussvorsitze und einen Vizepräsidenten im Bundestag.

Die Einstufung durch den Verfassungsschutz soll in der öffentlichen Diskussion auch als Aufklärung und Warnung für die Wähler dienen. Dies ist bisher allerdings gescheitert. Die Wahl- und Umfrage-Ergebnisse der AfD sind trotz der Einschätzungen des Verfassungsschutzes ungebremst weiter gestiegen. In Umfragen liegen AfD und Union im Bund etwa gleichauf.

In der AfD-Wählerschaft verfing offenbar die Argumentation der Partei, dass der Verfassungsschutz, der aktuell noch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) untersteht, vor allem ein Instrument der etablierten Parteien sei. Dies wurde verstärkt als der bisherige Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, bei der vorgezogenen Bundestagswahl (erfolglos) für die CDU kandidierte. Sein Amt ruhte allerdings ab Ankündigung der Kandidatur.

Auswirkung auf AfD-Anhänger

Wenn die Einstufung der AfD als extremistische Partei in einigen Jahren rechtskräftig bestätigt sein sollte, so kann dies vor allem Auswirkungen auf AfD-Aktivist:innen haben. AfD-Mitglieder dürften Probleme bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst bekommen, da hier das Gebot der Verfassungstreue gilt, wobei es hier auf den Einzelfall ankommt. AfD-Funktionär:innen müssen dann sogar mit Entfernung aus dem öffentlichen Dienst rechnen. Hiergegen können sie allerdings bei den Verwaltungsgerichten klagen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründete seine Einstufung der AfD vor allem mit dem „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ der Partei. Gemeint ist, dass die AfD eingebürgerte Deutsche mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes akzeptiert. Dies verstoße gegen die Menschenwürde der Betroffenen und verletze damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Vorgeworfen wird der AfD aber auch, dass sie gegen Ausländer, Muslime und andere Minderheiten hetzt und diese verächtlich macht. So agitierten führende Funktionäre der AfD gegen Migranten und Flüchtlinge, etwa indem sie diese als „Messer-Migranten“ bezeichnen oder ihnen eine ethnokulturell bedingte Neigung zur Gewalt unterstellen. Auffällig ist, dass in der Erklärung des Verfassungsschutzes keine „demokratiefeindlichen Bestrebungen“ der Partei erwähnt werden.

Ruf nach Verbot

Natürlich wird nun auch der Ruf nach einem AfD-Verbot befeuert. Schließlich sind die Maßstäbe für eine Einstufung als „gesichert extremistische“ Partei und für ein Parteiverbot ganz ähnlich. Allerdings entscheidet über ein Parteiverbot das Bundesverfassungsgericht.

Und es ist dabei weder an die Einstufung des Verfassungsschutzes gebunden, noch an die gerichtlichen Feststellungen der Verwaltungsgerichte. Solange eine Partei wie die AfD nicht offen für die Abschaffung von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde eintritt und dies nur puzzleartig aus Äußerungen von Funk­tio­nä­r:in­nen geschlossen wird, ist ein Verbotsverfahren langwierig und hat einen unsicheren Ausgang.

Ein Verbotsantrag kann nur von den drei Organen Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat gestellt werden. Ob ein Antrag gestellt wird, ist eine politische Ermessensentscheidung. Hierbei kann auch die Überlegung einfließen, ob es die Demokratie stärkt, wenn die etablierte Politik einen Antrag auf Verbot der stärksten Oppositionspartei stellt. Vor Einreichung eines Verbotsantrags müssten auch alle staatlichen Spitzel in der AfD abgeschaltet werden, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Rechtlich möglich wäre auch ein Antrag der drei Organe, der AfD nur die staatliche Parteifinanzierung zu streichen. Auch darüber würde das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Maßstab wäre der gleiche wie bei einem Parteiverbot. Das Verfahren wäre also gleich aufwendig und langwierig.

Bisher waren nur die drei AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt von den jeweiligen Verfassungsschutz-Landesämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. In Thüringen verzichtete die AfD auf eine Klage, in den beiden anderen Ländern laufen die Prozesse noch.

Im Bund wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz 2021 als Verdachtsfall eingestuft. Seit das VG Köln dies 2022 bestätigte, darf diese Einstufung im Verfassungsschutzbericht veröffentlicht werden. Seitdem ist auch die nachrichtendienstliche Überwachung der Partei, unter anderem mit Spitzeln, möglich.

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte im Mai 2024 die Einstufung als Verdachtsfall. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Nachdem das OVG keine Revision zugelassen hatte, hat die AfD-Bundespartei Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, über die das Bundesverwaltungsgericht wohl noch in diesem Jahr entscheiden wird.

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20 Kommentare

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  • Dem Dank an Christian Rath für die ausführliche Klarstellung der Verfahrensfragen schließe ich mich an. Da ich an andrer Stelle die Schnellschuss-Fraktion etwas mokant kritisiert hatte, und da nach Lektüre des Artikels von Christian Rath jetzt hoffentlich allen klar ist, dass rechtsstaatliche Verfahren Zeit benötigen, wiederhole ich meine Begründung der Kritik und meinen Ausblick auf die nahe Zukunft:



    „Was wird passieren, wenn es kein Verbot der AfD durch das BVerfG gibt? Ich halte es für sinnvoll, darüber einen Augenblick nachzudenken. [....] Die Menschheit wird in absehbarer Zeit groteske Sachen erleben. [....] Friedrich Merz im Verbund mit Carsten Linnemann wird die AfD entzaubern. Wie gesagt - Grotesk, aber da durch ein AfD-Verbot der latente Faschismus in DE, Europa und der Welt nicht verschwinden wird, muss ich auf Friedrich Merz hoffen. Bitter aber realistisch."

  • Alles folgenlos -ein Verbotsverfahren würde Jahre dauern, bis dahin sind Frau Weidel und Co längst Regierungsfähig - siehe Spahn und Konsorten. Ach und der Verfassungsschutz, für seine Blindheit auf dem rechten Auge historisch bekannt, hat - zusammen mit Polizei und Bundeswehr viele AFD Sympathiesanten in den eigenen Reihen. Und die sollen uns Schützen - das müssen wir selber tun.



    Anstatt die FInanzquellen der AFD und ihrer reichen Unterstützer offenzulegen und sie boykottieren, setzt man auf einen Rechtsstaat, dem ich in der Frage Rechtsextremismus ziemlich alles zutraue.



    Was Ausbleibt ist der 'Aufstand der Anständigen', denn gegen die Migranten stehen weite Teile der guten Deutschen von Groko bis Grüne usw. Ohne das Engagement auf der Strasse, verpufft die Verbotsdebatte zur gutbürgrelichen Platitüde....

  • Es wäre auf jeden Fall ein Fehler, Rechtsextremismus erst dann bekämpfen zu wollen, wenn er sich so weit in die Gesellschaft gefressen hat, dass man ihn nicht mehr los wird. Das ständige Zögern, wo entschlossenes gemeinsames Handeln aller Demokraten gefragt ist, bringt uns nicht weiter. Die Hürden für ein AfD-Verbot mögen ja hoch sein, aber noch wäre eine demokratische Zweidrittel-Mehrheit für Notfälle vorhanden.

  • @Lui



    "Die wehrhafte Demokratie beim Schlafwandeln. Es ist klar was die AfD will und es wird seit Jahren rumgeiert bis es bald zu spät ist. Vielleicht braucht es mal wieder ein Stalingrad um zu wissen wohin der deutsche Patriotismus führt. Grüße auch an die Union."

    Genau so ist es!

    Ich befürchte, dass sich die Union entgegen ihrer Äußerungen innerlich auf den Machtwechsel zusammen mit der AfD vorbereitet.



    So im Sinne von "Kannst Du Deinen Feind nicht besiegen, umarme ihn."

    Gruß Fritz

  • Danke für diesen sachlichen Artikel. In den Kommentarspalten der taz wird ja seit gestern ein Sofortverbot nach dem anderen gefordert - dabei herrscht noch nicht einmal Rechtskraft wie es der Artikel feststellt und "Bis zur Rechtskraft kann es einige Jahre dauern"...



    Eben.



    Und der zweite Fuß auf der Bremse folgt sogleich, denn die These im Artikel "Politische Wirkung kann die Verfassungsschutz-Einstufung aber natürlich heute schon erzeugen. Sie dürfte die von CDU-Politiker Jens Spahn angestoßene Debatte um eine Normalisierung des parlamentarischen Umgangs mit der AfD erschweren und die Stimmen für das Aufrechterhalten einer „Brandmauer“ zur AfD stärken" halte ich für linkes Wunschdenken.



    Aus Schleswig-Holstein, Brandenburg und Bayern kam von den jeweiligen Innenministern direkt jeweils die Meldung, dass die Einstufung keinerlei Einfluss auf die Bewertung der jeweiligen AfD-Landesverbände habe - noch direkter wurde gar Nordrhein-Westfalen: "Die Voraussetzungen, den Landesverband der AfD in NRW öffentlich zu bewerten, liegen weiterhin nicht vor“.



    Klingt so ein Verbotsantrag?



    Die ganzen Sektkorken die hier in den Kommentaren knallen sehe ich nicht - das gibt n heftigen Kater.

    • @Farang:

      Schön und gut … aber was sind dann Ihre Vorschläge zum Umgang mit der AfD?



      So lässt mich Ihr Kommentar etwas ratlos zurück.

      • @Abdurchdiemitte:

        Meine Vorschläge sind leider abgelaufen. Ich war von Anfang an dafür die AfD einzubinden.



        Damit einerseits ihre Wähler sehen, dass sie auch nur mit Wasser kochen und ihre vollmundigen Versprechen nicht ansatzweise halten können und anderseits der AfD ihr wichtigstes Werkzeug, nämlich die Opferrolle, genommen wird.



        Beim BSW sieht man einmal mehr wie schnell und einfach man Maulhelden entzaubern kann - die wollten auch alles anders machen, kamen aber direkt in die Verlegenheit in zwei Bundesländern mitregieren zu müssen und sind schwups im grauen Alltag angekommen - inklusive verpasstem Bundestagseinzug.



        So hätte man es von Anfang an auch mit der AfD machen müssen.



        Jetzt sind sie freilich zu groß dafür, jetzt haben sie teils bereits Sperrminoritäten, jetzt sind sie drauf und dran absolute Mehrheiten zu holen - jetzt wirds hässlich werden 🙈

  • Ein Hauptproblem bei diesen Verbotserwägungen stößt immer wieder übel auf: Die dem politischen Prozess gegenüber viel zu langen Prozesslaufzeiten.

    Rechtliches Gehör soll ja gern auch der angegriffenen Partei gewährt werden, und das braucht Zeit. Aber warum immer gleich Jahre? Irgendwo ist dann auch mal die Judikatur gefragt, "effektiven Rechtsschutz" auch für die Demokratie zu gewährleisten. Und das bedeutet eben auch, dass eine verfassungsfeindliche Partei nicht per se noch jahrelang die Grauzone propagandistisch nutzen und bei Wahlen antreten können sollte, nur weil die Gerichte - und hier konkret das BVerfG - so einen Prozess endlos in die Länge ziehen. Die Hürden für ein Parteiverbot sind inhaltlich - zu Recht - schon hoch genug, um auf Politiker geradezu abschreckend zu wirken, von dem Verfassungswerkzeug "Verbotsantrag" Gebrauch zu machen. Dass es auch noch so ätzend langsam wirkt, macht es endgültig nutzlos.

    • @Normalo:

      Wie soll das gehen mit kürzeren Prozesslaufzeiten?



      Das Problem hierbei sind doch die tausenden und abertausenden Seiten an Akten. Den Anwälten muss angemessen Zeit eingeräumt werden diese zu sichten.



      Dann sind da die Verhandlungen - bei Beate Zschäpe ging es nur um eine handvoll Personen, trotzdem mussten hunderte Zeugen gehört werden, etc...



      Und dann sind da noch die Instanzen - Einspruch, Köln, Karlsruhe...



      Ich glaube nicht dass die Justiz hier absichtlich bummelt 🤷‍♂️



      Wir sind ein Rechtsstaat. Eben genau deswegen haben wir keine Schnellgerichte mehr.



      Schneller geht es rechtsstaatlich nicht. Deshalb erachte ich auch stets ein Verbotsverfahren als nicht sinnvoll.



      Weder löst es die Probleme mit der AfD, noch eliminiert es das Gedankengut in der Bevölkerung, noch beseitigt es die tatsächlichen mannigfaltigen Probleme die für den starken Zulauf zur AfD sorgen...🤷‍♂️



      Und durch die lange Laufzeit hat die AfD alle Zeit eine Nachfolgepartei aufzubauen. Auch hier siehe NPD - die gibt's ja auch immer noch. Weder verschwand das Gedankengut noch die Partei noch deren Rädelsführer - neues Label, weiter geht's.



      Ein Verbot als Allheilmittel ist illusorisches Wunschdenken

      • @Farang:

        Die Diskussion hier krankt sowieso daran, dass fast ausschließlich auf juristische „Machbarkeits“aspekte fokussiert wird … so verkommt die an sich wichtige Debatte leider zu einer technokratischen Expertendiskussion. (Nanu, zu viele Juristen hier unterwegs?😉)



        Natürlich sollte man jetzt das parlamentarische Verbotsverfahren vorantreiben. Das ist der Job der Parlamentarier, den ich von ihnen auch erwarte.



        Was gesellschaftlich, also prinzipiell von uns allen darüber hinaus gefordert ist, zeigt das verlinkte mutige Beispiel:



        taz.de/Dagegenhalt...n-Rechts/!6081477/



        Zivilcourage!

      • @Farang:

        ..." Wie soll das gehen mit kürzeren Prozeßssaufzeiten ? "

        Eine einstweilige Verfügung bei Verdacht dient dem Soforthilfeschutz und Schutz vor einer unmittelbar drohenden oder bereits eingetretenen Rechtsverletzung, wenn ein Klageverfahren zu lange dauern würde. Sie wird beantragt, wenn eine Rechtsverletzung oder unmittelbarer Schaden droht.

  • Im ersten Schritt muss die Botschaft bei den Politiker:innen rechts der Mitte und bei den Medienschaffenden ankommen: Die nationalradikale Partei ist gesichert rechtsextrem und keine Partei wie jede andere. Normalisieren geht nicht mehr, Interviews müssen künftig diesen Punkt berücksichtigen.



    Sodann muss die Botschaft die Gerichte erreichen: Urteile müssen zügig erfolgen und die Gründe klar und unmissverständlich formuliert werden. Das gilt jetzt zunächst für Leipzig wegen der Zulassung zur Revision der letzten Höherstufung und für Köln für die aktuelle Höherstufung.



    Und sodann muss im Kabinett und in den Fraktionen klargestellt werden, dass es jetzt gilt, der populistischen Versuchung zu widerstehen. Dobrindt und Frei täten z.B. gut daran, auf die Warnung der Polizeigewerkschaften zu hören und auch außen-/europapolitisch sich für eine enge Abstimmung mit Polen, zumal einem zentristisch regierten Polen, einzusetzen, statt unsere Partner vor den Kopf zu stoßen und unseren Feinden, wie z.B. Fascho-Russland, zuzuarbeiten. Die Grenzsicherung gehört auf ein für unsere Behörden leistbares und mit unseren europäischen Partnern abgestimmtes Konzept gebracht.

    • @Zangler:

      „Normalisieren geht nicht mehr, Interviews müssen künftig diesen Punkt berücksichtigen.“



      Und schon in den Wind gesprochen/geschrieben, siehe hier:



      youtu.be/1Vruv46drHU?feature=shared

    • @Zangler:

      "Sodann muss die Botschaft die Gerichte erreichen: Urteile müssen zügig erfolgen und die Gründe klar und unmissverständlich formuliert werden. "

      Angenommen, dieser Satz fällt nicht im Zusammenhang mit einem AfD-Verbot, sondern käme von Spahn, Dobrindt und Konsorten und bezöge sich auf die Einsprüche von Migranten gegen ihre drohende Abschiebung.

      Da würden Sie, vermute ich mal, einen ganz anderen Standpunkt vertreten. Wie @ Farang schon schrieb, leben wir in einem Rechtsstaat und ich kann nur hoffen, daß sich die Gerichte taub stellen, wenn etwa aus der Politik oder von den selbsternannten Vertretern der Zivilgesellschaft irgendwelche "Botschaften" hinsichtlich Zeitaufwand oder gar "erwarteter Urteile" laut werden.

      Und was die Verhandlungen mit Polen angeht: Solange man dort Zuwanderer nach Deutschland "durchwinkt", weil man so das Problem los ist, hoffe ich schon, daß Dobrindt oder Wadepuhl in diesem Punkt deutlich werden.

      Denn ein "mit unseren europäischen Partnern abgestimmtes Konzept", das weiter ungehinderte Zuwanderung nach Deutschland unter Mißachtung bestehender europäischer Regeln zuläßt, treibt nur die Leute zur AfD.

  • Dankeschön Christian Rath - für diese sachliche, unaufgeregte Zusammenfassung.

    Es ist einfach nur traurig, was unsere



    " verantwortungsvollen " Regierenden unter einem Kanzler Helmut Kohl, einem Kanzler Gerhard Schröder, einer Kanzlerin Angela Merkel und einem Kanzler Olaf Scholz, aus-/ mit unserem Land, im Namen unserer



    " repräsentativen Demokratie " gemacht haben.

    Danke für nix

  • Die wehrhafte Demokratie beim Schlafwandeln. Es ist klar was die AfD will und es wird seit Jahren rumgeiert bis es bald zu spät ist. Vielleicht braucht es mal wieder ein Stalingrad um zu wissen wohin der deutsche Patriotismus führt. Grüße auch an die Union.

    • @Lui:

      Von „Kriegsertüchtigung“ reden hierzulande leider Gottes auch andere, nicht bloß die AfD.



      Da wird es nicht einfacher, gegen den Faschismus anzustinken, wenn das „patriotische“ Virus wieder mal auch das demokratische Lager heimsucht - und nein, das sage ich nicht nur der Merz-CDU, das geht auch Richtung SPD und Grüne.

  • Die Verbotsdebatte, die kommen wird, hat möglicherweise weniger Folgen, als manche heute glauben mögen. Hier lohnt ein Blick in die Geschichte der BRD:

    Das Parteiverbot der KPD war ein Schnellschuss in der Hysterie des Kalten Krieges. Die Urteilsbegründung des BVerfG war eine Erklärung, warum dieses Parteiverbot Unrecht war. Die wenige Jahre später gegründete DKP steht zwar unter Beobachtung des VS, aber ein Verbot stand nie zur Debatte.

    Im Kampf gegen die politische Linke war der sog. Radikalenerlass, die Prüfung von BewerberInnen für den Öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue, wirksamer. Der Erlass wurde mittlerweile zwar aufgehoben, aber noch heute beurteilen öffentliche Arbeitgeber BewerberInnen auf deren Staatstreue und ein Diensteid ist obligatorisch. Wer in ein Lehramt, zur Polizei oder einer anderen Behörde will, muss sich hüten. Es droht ein faktische Berufsverbot, wenn man seine demokratischen Meinungs- und Demonstrationsfreiheit zuvor übertrieben hat. Das Perfide an der Strategie: Abgelehnte BewerberInnen erfahren davon nichts, denn es gibt kein generelles Recht auf Anstellung im öffentlichen Dienst bei ausreichender fachlichen Qualifikation.

  • Danke, Herr Rath, für diese kompetente und ausgewogene Zusammenfassung

  • Diese unterschiedlichen Einstufungen der AFD als gesichert, ungesichert, vermutlich Verdachtsfall, Rechtsextrem oder auch nicht, sind mir zu spitzfindig. Ich will endlich wissen, WAS nun Sache ist. AFD-Verbotsverfahren ohne Wenn und Aber. Agiert nun die AFD Grundgesetz-konform oder nicht? "Gefühlt" ist vieles, gesetzliche und juristisch fundierte Klarheit tut hier einfach not.