Verbot von Aroma-Tabak in Tabakerhitzern: Macht krank, schmeckt wie Obstsalat
Aromatisierter Tabak ist künftig in Tabakerhitzern verboten. Der Drogenbeauftragte sieht aber weiteren Handlungsbedarf, um Jugendliche zu schützen.
Damit setzt der Bundestag eine EU-Richtlinie für mehr Jugendschutz um, denn vor allem junge Menschen konsumieren aromatisierte Tabakprodukte. „Aromen und Aromastoffe erhöhen die Attraktivität der Produkte und kaschieren die Gefahren des Tabakkonsums. Das wollen wir nicht mehr. Was krank macht, soll nicht nach Obstsalat oder Fruchtbonbon schmecken“, erklärte Burkhard Blienert, Drogenbeauftragter der Bundesregierung.
Die von der Gesetzesänderung betroffenen Tabakerhitzer sind seit 2016 auf dem deutschen Markt zu finden. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette erhitzen die Geräte den Tabak, anstatt ihn zu verbrennen. Die Tabakindustrie verspricht, die Produkte seien auf diese Weise weniger gefährlich.
Allerdings ist dies nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) längst nicht wissenschaftlich gesichert, vor allem langfristig betrachtet.. Auch die Tabakerhitzer enthalten Schadstoffe und können abhängig machen. Trotzdem war die Einführung der Produkte für die Industrie erfolgreich: Laut Statista konnte der weltweit größte Tabakkonzern Philip Morris International die Umsätze mit den neuen Produkten seit 2016 verzehnfachen. Im Jahr 2022 erwirtschaftete der Tabakkonzern damit weltweit fast zehn Milliarden US-Dollar.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung sieht dringenden Handlungsbedarf: Die Zahl der rauchenden Jugendlichen stieg zuletzt deutlich. Nach Jahren des Rückgangs griffen seit der Corona-Pandemie wieder mehr Jugendliche zu Zigaretten, E-Zigaretten oder Shishas. Aus der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten geht hervor, dass sich unter den 14- bis 17-Jährigen der Anteil der Tabakraucherinnen und -raucher fast verdoppelt habe – von 8,7 auf 15,9 Prozent. Mehr als 127.000 Menschen sterben allein in Deutschland jedes Jahr an den Folgen ihres Tabakkonsums.
Zu der jetzt beschlossenen Änderung des Tabakproduktgesetzes sagt Blienert: „Wer verhindern will, dass auch in 20 oder 30 Jahren noch Zehntausende Menschen in Deutschland an den Folgen des Rauchens sterben, der muss heute die richtigen Weichen stellen.“ Die neuen Regelungen seien aber nur ein erster Schritt für mehr Gesundheitsschutz.
Keine neuen Regeln für E-Zigaretten
Von der Gesetzesänderung nicht betroffen sind E-Zigaretten. Anders als bei den Tabakerhitzern wird hier kein Tabak verdampft, sondern eine nikotinhaltige Flüssigkeit. Durch das Erhitzen der Flüssigkeit entstehen teils ähnliche gesundheitsschädliche Substanzen wie beim Rauchen einer herkömmlichen Zigarette. Das Marketing richtet sich häufig explizit an Jugendliche. Dass selbst Zwölfjährige heute zu stark nikotinhaltigen Einweg-E-Zigaretten greifen, habe auch etwas damit zu tun, dass diese mit ihren Geschmacksrichtungen locken, so Blienert. E-Zigaretten mit Geschmacksrichtungen wie Erdbeereis, Zuckerwatte oder Mango-Milchshake bleiben im Gegensatz zu den Tabakerhitzern allerdings weiterhin erlaubt.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert deswegen eine umfassende Diskussion über Aromen auch bei E-Zigaretten. Die Vapes seien oft günstig, knallbunt und so klein, dass sie gut in die Federmappe passen: „Auch da müssen wir strengere Grenzen setzen“. Für die Diskussion oder mögliche Gesetzesänderungen gibt es allerdings laut Pressestelle des Drogenbeauftragten noch keinen Zeitplan. Gespräche würden zwar laufend geführt, aber es gehe nur Schritt für Schritt voran, auch weil eine starke Lobby mehr Regulierungen verhindern wolle.
Das Augenmerk gelte künftig vor allem Werbebeschränkungen, denn Marketing sei bei Jugendlichen besonders erfolgreich. Blienert fordert ein weitreichendes und lückenloses Verbot von Sponsoring sowie des Influencermarketings, mit dem beispielsweise der chinesische E-Zigarettenhersteller Elfbar auf TikTok wirbt. Der Drogenbeauftragte hofft, das Vorhaben in dieser Legislaturperiode noch voranzubringen.
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