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Utøya-Attentäter vor GerichtBreivik beantragt Entlassung

Ein Gericht klärt, ob der verurteilte Massenmörder Anders Breivik die Haft frühzeitig verlassen kann. Ein neues Gutachten spielt eine wichtige Rolle.

Anders Behring Breivik (2. v. r.) beim Auftakt der Verhandlung zu seinem zweiten Antrag auf Freilassung auf Bewährung, am 19. 11. 24 Foto: Beate Oma Dahle/NTB/dpa

Härnösand taz | Er ermordete 77 Menschen, verletzte 90 weitere und stürzte Norwegen in Schock und Trauer. Gut 13 Jahre nach seinen Anschlägen von Oslo und Utøya lässt Anders Behring Breivik in Norwegen erneut von einem Gericht prüfen, ob er unter Auflagen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann.

Sein erster Versuch Anfang 2022 war glatt abgeschmettert worden. Aber seit er die im Urteil festgelegte Mindestzeit von zehn Jahren abgesessen hat, ist es sein Recht, jährlich einmal überprüfen zu lassen, ob er sich weiterentwickelt hat.

„Eine große Belastung für die Betroffenen“ nannte eine Vertreterin der Hinterbliebenen den erneuten Breivik-Auftritt diese Woche. „Aber wir müssen das Rechtssystem respektieren“, sagte sie dem norwegischen Rundfunk NRK.

Am Mittwoch wurde ein neues psychiatrisches Gutachten präsentiert – das erste seit dem Prozess von 2012. Ob Breivik bei seinen Taten psychotisch und damit vermindert schuldfähig war, ob er in die Psychiatrie oder ins Gefängnis geht – das wurde nach den unvorstellbar grausamen Taten zur zentralen Frage, und zwei Gutachten kamen damals zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Das Gericht entschied letztlich, Breivik als zurechnungsfähig einzuschätzen und zu 21 Jahren Verwahrung im Gefängnis zu verurteilen.

Gutachter bestätigen Zurechnungsfähigkeit

Und so sahen es nun auch die neuen Gutachter: „Wir finden keine Anzeichen von Schizophrenie oder anderen psychotischen Zuständen“, erklärten Kåre Nonstad und Pia Jorde Løvgren in einem provisorischen Gerichtssaal in der Turnhalle des Gefängnisses Ringerike, wie der NRK berichtete.

Sie attestierten Breivik, wie eines der früheren Gutachten auch, eine narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsstörung. Anders als damals unterstrichen die Gutachter aber vor allem die problematische Verbindung mit extremistischen Ideologien. Viele Menschen hätten solche Abweichungen in der Persönlichkeitsstruktur, begingen aber nicht solche Taten. „Deshalb halten wir das als Erklärungsmodell für weniger wichtig als die extremistischen Haltungen selbst“, sagte Løvgren.

Die Ideologie sei bei Breivik seit 2011 unverändert. „Das Rechtsextreme ist seine Identität geworden.“ Das Risiko für neue Gewalttaten bei einer Freilassung oder bei gelockerten Haftbedingungen sei deutlich vorhanden. Und es sei kaum vorstellbar, dass es irgendwann besonders eingegrenzt werden könnte.

Eine Einschätzung der Gutachter hörte Breiviks Anwalt Øystein Storrvik offenkundig gern: Sie meinten, dass eine Veränderung des Gefangenen ohne Kontakt zu anderen Menschen und anderen Haltungen noch unwahrscheinlicher sei.

Kritik an Haftbedingungen

Erst im Januar dieses Jahres war Breivik wegen der Haftbedingungen vor Gericht gezogen – er hat außer zu Gefängnisangestellten, Anwälten und anderen Berufsvertretern keine Kontakte.

Storrvik argumentierte nun gegenüber dem Gericht, Kontakte seien zur De-Radikalisierung seines Mandanten notwendig, das sagte er am Donnerstag der Nachrichtenagentur NTB.

Breiviks Auftritte vor Gericht werden nicht mehr live gestreamt, seit klar wurde, dass er sie für die Zurschaustellung rechtsextremer Gesten und Botschaften nutzt. Medien verbreiten auch nicht mehr jedes seiner Plakate, jedes Handzeichen und jede Geste auf Fotos – sondern beschreiben sie mit Worten.

Dieses Mal hatte Breivik sich den Bildern zufolge ein russlandfreundliches Z in die Frisur rasiert. Er bat eingangs die Hinterbliebenen um Verzeihung, erklärte aber dann, seine Taten seien notwendig gewesen, und schilderte seinen Anteil an der wachsenden Rechtsextremen weltweit.

Schwerstes Verbrechen Norwegens

Staatsanwältin Hulda Olsen Karlsdottir sagte, das Gutachten führe nicht dazu, dass sie die Frage der Entlassung anders bewerte. Sie sehe keine Änderungen bei Breivik, die sie anders auf die Wiederholungsgefahr blicken lasse. Niemand vor ihm habe in Norwegen je ein derartig schweres Verbrechen begangen. Das Urteil wird für Anfang Dezember erwartet.

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46 Kommentare

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  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion nun geschlossen.

  • Das Moment der Rache wird in unserem Kulturkreis unterschätzt. Durch seinen Massenmord bekommt der Mann jetzt eine exponierte Stellung in der Gesellschaft. Das schleift das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit.

    Einerseits halten wir die Todesstrafe wie in den USA angewandt für barbarisch, andererseits bieten wir Massenmödern ein Podium auf Pressekonferenzen. Auch da ist was aus dem Ruder gelaufen.

    Zwar mag Resozialisierung ein Ziel der Strafe sein, aber für manche Taten sollte es die einfach nicht mehr geben. Ab einem bestimmten Level an Verbrechen, sollte eine lebenslange Aussonderung aus der Gesellschaft usus sein. Der Mann hat ein Recht auf ein ziviles Leben verwirkt. Nach meinem Rechtsgefühl sollte das auch für Täter wie Pélicot gelten.

  • Bei ideologisch verblendeten Massenmördern wie Breivik vergesse ich leicht mal, dass ich eigentlich ein Gegner der Todesstrafe bin.



    Aber vielleicht sollte man hinsichtlich des Maximalstrafmaßes bei Bestien wie ihm und Kriegsverbrechern wie Putin und Netanjahu Ausnahmen machen.

  • Ich persönlich meine, dass dieser spezielle Gefangene in Einzelhaft mit null Kontakten (außer seinem Anwalt) gehalten werden müsste, damit er seine verbrecherische und menschenverachtende Denkweise nicht weiterverbreiten kann. Entlassung sollte erst und ausschließlich mit den Füßen voran erfolgen.



    Das ist meine persönliche Ansicht, auch wenn sie nicht 100%ig konform mit der in Norwegen herrschenden Rechtslage ist.

    Motiviert durch seinen Hass hat dieser Täter 77 (in Worten: siebenundsiebzig!) Menschenleben vorsätzlich und kaltblütig ausgelöscht. Der Täter zeigt bis heute keinerlei Einsicht oder Reue und gilt nach allen Gutachten immer noch als brandgefährlich.

    Ja, es ist "sein gutes Recht", seine Entlassung zu beantragen, aber es ist auch das gute Recht des Staates, im Interesse der öffentlichen Sicherheit dafür zu sorgen, dass dieser Verbrecher nie wieder in die Freiheit entlassen wird. Das gilt auch im Hinblick auf die Hinterbliebenen der Opfer, für die der Gedanke daran, dass dieser Massenmörder wieder frei herumläuft, vollkommen inakzeptabel sein dürfte und von denen sich vielleicht einer entscheiden könnte, etwas dagegen zu unternehmen, etwas äußerst Drastisches.

  • Was ich hier immer wieder lese ist, dass er keine Reue zeigt für seine Taten. Natürlich nicht, denn er inszeniert sich ja jedes Mal erneut und man erkennt seine innere Haltung. Er will nur freikommen. Geläutert? Überzeugt vom falschen Tun? Nicht die Spur. Ich kenne die norwegische Rechtsprechung nicht und es geht mir auch nicht darum, diesen Menschen zu quälen, sondern einfach nur, ihn nie wieder Teil der Gesellschaft werden zu lassen. Herr Breivik soll im Gefängnis sterben.



    Ich empfinde nichts, für diese Person, weder Mitleid noch Trauer, noch Hass. Ich spüre keinen Drang nach Vergeltung, keinen nach Rache. Es bringt Opfer nicht zurück, es mindert nicht das Leid der Angehörigen.



    Dieser Mann ist sozial entartet. Er hat sich auf grausamste Art und Weise der Gesellschaft offenbart und diese Gesellschaft soll ihn einsperren bis zu seinem Tode. Er distanziert sich nicht von seinen Taten. Reue zeigt er keine. Weder Mitgefühl, noch Empathie. Man muss emotional und mental vorbereitet sein, um derart skrupellos, so viele Menschen zu töten. Und selbst wenn er krank ist, wovon ich ausgehe, ist er nicht therapierbar und darf niemals mehr raus!

  • Ich hätt ja nicht gedacht , dass ich mal einen Trump-Spruch anwendbar finde.... aber in dem Fall...



    Lock Him Up!



    Und schmelzt den Schlüssel ein. Wegwerfen ist zu riskant...

  • Ja, warum eigentlich ihm den Kontakt zu Mitgefangenen vorenthalten?



    Die Mitinsassen würden ihm doch vermutlich recht deutlich zeigen und ihn auch spüren lassen, was sie von seinen widerlichen Taten halten. Massenmord an unschuldigen Jugendlichen kommt auch im Knast nicht gut an.



    Jemand, der meint, die Taten waren nötig, hat null Einsicht und muss hinter Gittern bleiben.

    • @Katrina:

      Lassen Sie sich Ihr positives Menschenbild nicht verderben! Aber sein Sie sich auch klar darüber, dass es nicht universell funktioniert und gerade in Gefängnissen die Ausnahmen konzentriert anzutreffen sind.

      Die meisten Insaßen würden Breivik also vielleicht verachten, aber seine Ideologie ist wahrscheinlich schon bei einigen anschlussfähig, und wenn er unter diesen dann noch Verständnis, eventuell sogar Bewunderung findet, kann er zum einigenden Moment für ein brandgefährliches Trüppchen werden. Ganz sicher würde er für Hass und Unordnung sorgen - so oder so.

  • Sicherheitsverwahrung bis an sein Lebensende wäre wohl die einzige Lösung

    • @Opossum:

      Ja, leider. Wäre schön, wenn sie als notwendiges Übel gesehen würde und nicht als erweiterte Bestrafung.

      • @Christian Clauser:

        D'accord. Auch die Gesellschaft hat berechtigte Interessen, wie z.B. den Schutz vor solchen Verbrechern.

        Kleines Gedankenexperiment:



        Angenommen, er käme frei, und ein "ganz normaler" Mitbürger fühlte sich berufen, die Gesellschaft zu beschützen, indem er diesen Verbrecher tötet. (Man verzeihe mir das gegnerische Maskulinum). Wie sollte ein Gericht diese Tat bewerten. Nach meiner Einschätzung wäre diese Tat (inBreiviks Worten) sogar dringender "notwendig" als seine Morde.



        Zu guter letzt: seine Opfer haben jetzt nicht die Möglichkeit, etwas zu beantragen.

        • @Carsten S.:

          Aber wir denken jetzt nicht in seiner Logik, oder? :)

          • @Christian Clauser:

            Denken vielleicht.



            Aber danach handeln? Nein.



            Es hilft oft, sich auf unerwartete Situationen einzustellen, wenn man wagt, das undenkbare zu denken.

  • Wenn wir ihm keine Chance geben, können wir ihn auch gleich umbringen. Durch Haft entsteht nur weiteres Leid. Der Mann braucht eine Therapie in einem sicheren Rahmen. Und ganz nebenbei tragen wir auch der Menschenwürde Rechnung, wenn wir dadurch seine sozialen Bedürfnisse anerkennen. Dass ich das überhaupt so erwähnen muss, als wäre der Mann unwiderruflich ein Monster, das man quälen und in Ketten halten muss, ist schon beschämend. Wir sind doch hier nicht beim Herrn der Ringe, wo die Orks das indiskutable Böse darstellen. In Wirklichkeit müssen wir Anderen Individuen erst die Würde nehmen, um sie dann unsererseits würdelos behandeln zu können. Entmenschlichung wird das meistens genannt. So funktioniert Gewalt. Herzlich willkommen in seiner Welt.

    • @Christian Clauser:

      Meinen Sie das ernst?

      • @QuerBeetLeser:

        Meinst Du das ernst?

    • @Christian Clauser:

      "Durch Haft entsteht nur weiteres Leid. "



      Das mit der Haft ist auch in Norwegen kein 100% iges therapieprojekt. Die hat auch in Norwegen Strafe als Zweck. Und deshalb ist das mit dem "weiteren Leid" völlig ok - solange es Breivik durchleiden muss. Und einen anderen kann ich nicht erkennen, den dadurch "weiteres Leid" geschehen würde.



      Ein Ende der Haft hingegen - produziert ebenfalls weiteres Leid - und zwar für die Angehörigen der Opfer. Und da diese Angehörigen ausgesprochen zahlreich sind, dürfte die Summe dieses Leids das des Herrn Breivik um ein Vielfaches übertreffen.



      Das Ziel "Leidminimierung" wird also durch weiteres langfristiges Wegschließen des Herrn Breivik erreicht.

    • @Christian Clauser:

      Im Artikel werden Gutachter zitiert, die ihn nicht als therapiebedürftig abbilden, er soll vielmehr seine Strafe in Sicherheit verbüßen. Eine Einsicht in seine Schuld hat er bisher auch nicht erreicht. Er ist einfach ein gefährlicher Häftling. Mehr nicht.

    • @Christian Clauser:

      Er ist kein Monster , aber es will ihn auch Niemand quälen !



      Nur , soll Er , und das gilt auch für Alle , wie die Tschäpe oder die Kindermörder , nie wieder morden.



      Das Grundgesetz hat die Todesstrafe verboten .



      Gut , so , es wurden zu viele Unschuldige verurteilt.



      Aber die Ersatzstrafe ist lebenslang .



      Und so lang ist ein Leben - für uns Alle - wirklich nicht !

      • @ManfredMarx:

        Nachtrag :



        Die RAF Rentner und generell Alle die meinen durch Morde uns Volk beglücken natürlich genauso . Wegsperren für immer.



        Wer auch immer , Menschen tötet muß die Konsequenzen tragen !

    • @Christian Clauser:

      "Durch Haft entsteht nur weiteres Leid. " Nuja, Anders Behring Breivik wird Wiederholungsgefahr attestiert, also ist das Wegsperren das Verhindern von "witerem Leid".



      Die Art und Weise des Wegsperrens ist in dem Falle wohl des, wieviel Würde dem zugestanden wird. Isohaft ist ned menschenwürdig.

    • @Christian Clauser:

      Breivik braucht man nicht entmenschlichen, denn das hat er ganz allein getan und zeigt keinerlei Reue für sein Handeln. Und das wird sich auch nicht ändern. Man muss verstehen, dass es auch solche Menschen gibt, die eine ständige Gefahr für andere darstellen und es immer bleiben werden. Austherapiert heißt es dann. So jemanden darf man nie wieder rauslassen. Ihn zu töten wäre allerdings zu nett. In diesem Fall geht es nicht um Resozialisation, sondern um Strafe. Und die sollte nicht durch den Tod verkürzt werden. Zumal ich mir sicher bin, dass es sehr viele Menschen gibt, die nichts lieber täten, als ihn zu töten, wenn sie die Gelegenheit bekommen. Seine Freilassung wäre quasi ein Todesurteil. Im Gegensatz zu den Orcs, ist er eher der Saruman, der sich selbst ins Böse getrieben hat und den Einflüsterungen Saurons erlag. Der entscheidene Punkt ist die fehlende Einsicht, dass sein Verhalten falsch war. Er bereut nichts. Außer, dass er nicht noch mehr getötet hat. Ich sehe selten solche Mörder. Die meisten bereuen ihre Taten und zerbrechen an der Schuld. Er nicht. Hoffen wir, dass er nie wieder die Gelegenheit zum Morden bekommt.

      • @Hefra1957:

        Man kann sich also zum Schlechten ändern und ist dann verdammt, wie Saruman. Für den Weg zurück kriegt man keine Chance?



        Ich sage nicht, dass ich diesen Weg bei ihm erwarte. Ich bin durchaus für Sicherungsverwahrung. Aber dass sich immer jemand findet, der Dinge sagt, wie "er hat sich seiner Würde selbst beraubt" und "der Tod ist noch zu gut für ihn", ist klar.



        Mitleid mit den Betroffenen seiner Taten zu haben, widerspricht nicht dem Mitleid mit ihm. Genau wie seine Gewalt widert mich allerdings an, dass wir Opfer zu Tätern machen, indem wir sie ermutigen, Rache zu üben.

        • @Christian Clauser:

          Nun müssen ja Fachleute beurteilen, ob von Breivik bei einer Hafterleichterung oder gar Freilassung immer noch oder wieder eine Gefahr ausgeht. Psychologen, Psychiater, Neurologen - wen auch immer die Norweger für eine solche Aufgabe anheuern - UND derdie den Auftrag annimmt.



          Wer dieser Fachleute würde die Verantwortung in diesem Fall auf sich nehmen, eine Gefährdung durch Breivik in der Zukunft sicher auszuschließen ? Welcher Richter, Richterin würde ein solches Gutachten als Basis für eine Freilassung nehmen und ebenfalls diese Verantwortung nehmen ?



          Ich kann's mir in diesem Fall beim besten Willen nicht vorstellen - denn Breivik wird bei einer solchen Begutachtung alles in seinen Fähigkeiten Mögliche versuchen, eine Oscar-reife Vorstellung der Einsicht und Harmlosigkeit darzustellen.



          Und was auch immer die Wissenschaft an Erkenntnissen zu Mördern und Psychopathen angehäuft hat: Täter dieser Größenordnung sind rar, Erkenntnisse basieren auf kleinen Fallzahlen - und es bleibt die Frage: fällt Breivik in diese Kategorien oder ist er ein Fall für sich...? Tickt er wie die "bekannten" Fälle?

  • Daß so etwas wie Entlassung bei der Schwere dieser Straftat überhaupt zur Sprache kommt, ist schon beschämend, sowohl für Norwegen, aber auch anderswo, wo "lebenslänglich" meist "mind.. 15 Jahre" bedeutet.

    es gibt Fälle, wo man dies durchaus in Betracht ziehen kann, aber bei derart menschenverachtendem Tun sollte "lebenslänglich" auch wörtlich genommen werden.

    • @Juhmandra:

      ja.

  • Bei solchen Tätern sieht man, wohin ein liberales Strafrecht führen kann.



    In Norwegen ist meines Wissen die Höchststrafe, egal wie viele Morde jemand begannen hat, 21 Jahre. Die Strafe kann verlängert werden bei Wiederholungsgefahr, vergleichbar mit der Sicherheitsverwahrung bei uns.

    Wenn alle Gutachten Breivik Zurechnungsfähigkeit zusprechen, wie will man dann eine Wiederholungsgefahr begründen ?

    Er könnte ja dann ganz rational argumentieren, daß er seine Überzeugungen, die ihn zu seinen Morden veranlaßt haben, jetzt besser verbreiten kann, wenn er in Freiheit Vorträge hält statt weitere Morde zu begehen.

    • @Don Geraldo:

      Die Zurechnungsfähigkeit ist doch gerade der Grund für die Feststellung einer Wiederholungsgefahr.

    • @Don Geraldo:

      Nun gut, der wegen neunfachen Mordes verurteilte Top-Terrorist Christian Klar kam nach 26 Haft auf freien Fuß. Für die Opfer und die Angehörigen ein Schlag ins Gesicht, jedoch gelten Menschenrechte auch für Schwerkriminelle.



      Das Urteil darf in Norwegen oder hier eben nicht "lebenslänglich" heißen, wenn nach einem gewissen Zeitraum eine Entlassung möglich ist.

      • @Zugpferd:

        Diese letztlich relativ kurzen Haftstrafen für Massenmord nennt man deshalb "lebenslänglich", damit das Volk nicht merkt, wie kurz die Strafen sind.

  • 21 Jahre für 77 Menschen und 90 Verletzte mit der Möglichkeit nach 10 Jahren.....in was für eine Welt wurden wir hineingeboren. Er war schließlich kein Muslim und nur ein bisschen ausser sich.

  • Sollte er wirklich freigelassen werden, ist das nicht nur eine brutale Ohrfeige für die Opfer und deren Angehörige, es wäre auch ein verheerendes Signal an alle Rechtsextremen, die dann wissen, dass sie für ihre Gewalttaten kaum noch echte Konsequenzen zu befürchten haben.

    • @Minelle:

      "kaum noch echte Konsequenzen"

      Wenn für Sie bis dato 13 Jahre Isolationshaft keine echten Konsequenzen darstellen, dann möchte ich mir gar nicht vorstellen welche Bestrafung Ihnen so vorschwebt.

      Ich würde auch vorziehen Herrn Breivik nicht über den Weg laufen zu müssen, jedoch werden solche Haftbedingungen anderswo als Folter gewertet.

      • @0 Substanz:

        77 Menschen erschossen. Keine Reue, stattdessen Rechtfertigung der Taten. Sein Manifest war Richtlinie für andere Attentäter. Welche "Resozialisierung" schwebt Ihnen denn da so vor?

        • @Minelle:

          Ich bevorzuge es, Gewalt mit Regenbögen zu bekämpfen. Wenn das keinen Effekt zeigt, versuche ich in meiner Gewaltausübung zumindest nicht auf das Niveau des Täters zu sinken.

  • Es ist doch keinem Menschen zu vermitteln, warum so jemand auf einem anderen Weg, als in einem Sarg aus der Haftanstalt entlassen werden sollte. Das gleiche gilt für sämtliche Terroristen und Mehrfachmörder egal ob links, rechts oder religiös motiviert.



    Ich verlange mich (so sicher wie möglich) in der Öffentlichkeit bewegen zu können. Menschen die einmal bewiesen haben wozu sie fähig sind, werden das immer wieder tun. Nur weil sie dem Seelenklempner das erzählen, was die hören wollen, ist er noch lange nicht gebessert.



    Wäre er wieder "normal", dann würde er sich seiner Tat schämen und sich selber richten oder freiwillig im Knast bleiben!

  • Ich hoffe, dass Breivik nie wieder auf frei kommt.



    Seine Tat ist vorasätzlich, sie ist bis ins Detail über einen langen Zeitraum geplant gewesen und von einer Mischung aus Neo-Nazi/Rechtsextremismus/Ausländerfeindlichkeit durchdrungen. Das Ganze ist ein Provokation.



    Und in einem normalen Gefängnis bestehen zwei Gefahren: Die Migranten dort töten Breivik und / oder er führt da einen Haufen Nazis/Rechtsextremisten an, fängt dann an, dort die 'Migranten' an zu attakieren, deswegen muss er weiterhin isoliert überwacht werden.



    Breivik muss am Leben bleiben, er darf nicht durch Gewalt sterben. Das ist das A und O. Deswegen kann sein Anwalt schreiben, was er will, dieser Häftling kann nicht einfach in ein normales Gefängnis gebracht werden. Außerdem provoziert er, sobald er in ein anderes Gefängnis kommt, besteht die Gefahr, dass er von dort aus seine Ideologie verbreiten will.

  • Breivik sollte in Haft bleiben.

    • @aujau:

      sehe ich auch so.



      kniffliger ist die frage, ob er weiter isoliert bleiben sollte

      • @Emmo:

        Das ist tatsächlich kompliziert. Allerdings finden wir da wohl wieder mal die Frage nach Ressourcen für Resozialisierungsmassnahmen.

  • Wer 77 Menschen ermordet und 90 teilweise schwerst verletzt hat, sollt meines Erachten nie wieder in Freiheit kommen. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der Eltern und Verwanden der Opfer.

    • @Hans Dampf:

      So iss es!

    • @Hans Dampf:

      Dem kann man nur zustimmen....

    • @Hans Dampf:

      Die. Erleichterung, das er drin bleibt, teile ich, wohl aber nicht die Begründung.

      Grundsätzlich rechtfertigt die Übergriffigkeit des Täters nicht eine spätere Übergriffigkeit seitens der Opfer.

      • @Sonntagssegler:

        "Übergriffigkeit"? Das halte ich angesichts der Taten Breiviks für eine unverständige Abstraktion.