Urteil im Prozess gegen Polizisten: Zehn Monate wegen Kinderpornos

Ein Bundespolizist soll Geflüchtete misshandelt haben. Das Gericht verurteilte ihn jedoch wegen Kinderpornos und Waffenbesitz.

Ein Mann verbirgt sein Gesicht hinter einer Mappe

Der Richter sagte zu dem Angeklagten Thorsten S.: „Ihr soziales Leben dürfte vorbei sein.“ Foto: dpa

Torsten S. zeigt keine Regung als Richter Koray Freudenberg das Urteil verliest: zehn Monate auf Bewährung und einhundert Stunden gemeinnützige Arbeit. Im weißen Hemd, mit zurück gegelten Haaren und ungesund rötlicher Gesichtsfarbe sitzt der angeklagte Bundespolizist im Saal des Amtsgerichtes in Hannover und stiert auf die Unterlagen seines Verteidigers.

Der 40-Jährige hat gestanden: Den Besitz einer Pumpgun, die der Vater einer vierjährigen Tochter im nicht abgeschlossenen Gartenschuppen aufbewahrte und der zugehörigen Munition. Den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos und die Verbreitung eines Fotos per Whatsapp, auf dem ein Marokkaner zu sehen ist, der gefesselt auf dem Boden der Polizeiwache am hannoverschen Hauptbahnhof liegt.

S. hatte das Bild an einen Kollegen geschickt. „Dann hat der Bastard erst mal den Rest gammeliges Schweinefleisch aus dem Kühlschrank gefressen. Vom Boden“, kommentierte er. Ermittlungen gegen S. und fünf seiner Kollgen von der Bundespolizei wegen Misshandlung von Flüchtlingen und eines Obdachlosen waren vor dem Verfahren trotz des Protests der Opferanwälte eingestellt worden. Die Vorwürfe hätten sich nach der Vernehmung der Zeugen nicht erhärtet, sagt Staatsanwältin Kathrin Söfker. S. war deshalb nicht wegen Körperverletzung im Amt angeklagt.

Dennoch hatte der „Folterskandal“ bei der Polizei für große Empörung gesorgt. Der Gerichtssaal ist voll besetzt. S. meidet den Blick zu den Zuschauern. „Er sei ein Bauernopfer für die Bundespolizei“, sagt sein Anwalt Ralf Jordan.

S. prahlte schon vorher mit Misshandlungen

Auch Kritiker gehen davon aus, dass das demütigende Verhalten gegenüber Geflüchteten von weiteren Beamten toleriert wurde. Doch Jordans Argument geht darüber hinaus: Bundespolizisten stünden unter hohem Druck. Zwar seien die Kommentare zu dem Bild nicht richtig gewesen, „aber der Normalfall, wie man sich bei Frust und Belastung Luft macht“, sagt Jordan.

Eine fremdenfeindliche und menschenverachtende Gesinnung, wie Staatsanwältin Söfker S. vorwirft, mag dessen Verteidiger in den demütigenden Kommentaren nicht erkennen. Dabei hatte S. in einem anderen Fall damit geprahlt, einen afghanischen Geflüchteten an den Fußfesseln durch die Wache geschleift zu haben und dazu geschrieben: „Das war so schön“.

Das kinderpornografische Material fanden Beamte bei einer von drei Hausdurchsuchungen, als die Misshandlungsvorwürfe noch untersucht wurden. Auf externen Festplatten, Laptops und CDs unter anderem mit der Aufschrift „zu jung“ fanden die Ermittler mehr als 300 Dateien, „teilweise mit Kleinkindern und Babys“, sagt ein Ermittler im Zeugenstand.

Richter Freudenberg wertet die „Art der Kinderpornografie“ als straferschwerend. Genau wie die Tatsache, dass Menschen in Polizeigewahrsam „besondere Schutzrechte“ hätten. Zwar seien Misshandlungen auf der Wache nicht festgestellt worden, „es ist damit aber nicht gesagt, dass Sie nur ein Foto gemacht haben“, sagt Freudenberg.

Der Richter hat S. im Gericht schon häufig gegenüber gesessen, wenn der Bundespolizist als Zeuge geladen war. „Ich habe geschrieben, was Sie für ein toller Beamter sind, aber da habe ich mich geirrt“, sagt Freudenberg. S.' Verhalten sei der „ganzen Strafjustiz unwürdig“ .

Er glaube deshalb nicht, dass S., der derzeit suspendiert und wegen des großen öffentlichen Interesses in psychologischer Behandlung ist, noch einmal als Bundespolizist arbeiten wird. Es läuft bereits ein Disziplinarverfahren gegen S. „Ihr soziales Leben dürfte vorbei sein, eigentlich hilft Ihnen nur noch ein Umzug“, sagt der Richter.

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