Union will Klima-Protest erschweren: Fachleute gegen härtere Strafen
Forderungen der Union, die Letzte Generation härter zu bestrafen, waren Thema im Rechtsausschuss des Bundestags. Jurist*innen wendeten sich dagegen.
Clemens Arzt, Experte für Polizei- und Versammlungsrecht, warnte davor, Proteste von Gruppen wie der „Letzten Generation“ als radikal zu brandmarken und aus dem Schutzbereich des Versammlungsrechts zu verdrängen.
Die Expert*innen waren aufgefordert, einen Antrag der Union zu bewerten, der Konsequenzen aus den Protesten der Klimabewegung „Letzte Generation“ fordert. CDU und CSU fordern darin, „Bürgerinnen und Bürger besser vor mutwilligen Blockaden öffentlicher Straßen zu schützen“.
Konkret verlangt die Oppositionsfraktion unter anderem, die Strafen bei Tatbeständen wie dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder der Behinderung von hilfeleistenden Personen anzuheben oder mit Mindeststrafen von drei Monaten Freiheitsstrafe zu belegen.
Harte Kritik auch von Republikanischen Anwält*innen
Von der Union berufene Sachverständige von der Vereinigung „Weißer Ring“ und von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) unterstützten den Antrag. Es könne nicht sein, dass eine Gruppe mit einer noch so anerkennungswürdigen Haltung wie dem Klimaschutz Straftaten rechtfertige, sagte Patrick Liesching, Bundesvorsitzender vom „Weißen Ring“, der sich für die Interessen von Kriminalitätsopfern einsetzt.
Die stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende Sabine Schumann sagte, die hohe Inanspruchnahme der Polizei und anderer Einsatzkräfte sei unverantwortlich und schade der inneren Sicherheit.
Auch der Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hübner, verwies auf die hohe Belastung durch radikale Formen bei Klimaprotesten. Allein in Berlin seien im Zusammenhang mit der Bewegung „Letzte Generation“ bislang 233.000 Einsatzstunden geleistet, 756 Tatverdächtige festgestellt und 2.700 Strafanzeigen gestellt worden. Er lehnte eine Strafrechtsverschärfung aber ab. Es bestehe keine Gesetzeslücke, sagte er mit Verweis auf bereits ergangene Urteile gegen Aktivisten. Der geforderte bessere Schutz vor Blockaden lasse sich durch eine Anpassung der Strafrechtsnormen nicht erreichen.
Ähnlich argumentierten auch andere von SPD, Grünen, FDP und Linken berufene Sachverständige. Der frühere Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, sagte, er halte das Anliegen des Antrags für plausibel. Er sei aber nicht geeignet, das Ziel zu verwirklichen.
Anwaltsvertreter warnten davor, mit Strafrecht an einer Stelle zu reagieren, wo eher politischer Dialog geboten sei. Der Antrag ziele auf eine bestimmte politische Bewegung ab, sagte Stefan Conen vom Deutschen Anwaltverein. Er könne „nur abraten von hektischer Gesetzgebung“. Adrian Furtwängler vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sprach von einer „gefährlichen Einzelfallgesetzgebung“, der darauf abziele, eine bestimmte politische Bewegung härter zu bestrafen.
Diesen Vorwurf wiesen Vertreter der Unionsfraktion im Ausschuss zurück. Dass ihr Antrag bei der abschließenden Beratung im Bundestagsplenum eine Mehrheit erhält, ist aufgrund der Mehrheit der Ampel-Fraktionen unwahrscheinlich.
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