Union gegen Reform der Fleischbranche: Schwache Argumente für Leiharbeit
CDU und CSU verhindern seit Wochen, dass der Bundestag Zeitarbeit in der Fleischindustrie verbietet. Ihre wichtigsten Einwände sind falsch.
Dann könnten die Konzerne die Schuld an der Ausbeutung meist osteuropäischer Arbeiter*innen in ihren Betrieben nicht mehr auf ein Dickicht aus Subunternehmern mit Werkverträgen oder Leiharbeitsfirmen schieben. Doch im Bundestag blockiert die CDU/CSU-Fraktion die Verabschiedung des Gesetzes seit Wochen – weil sie die Leiharbeit erhalten will. Ihre wichtigsten Argumente im Faktencheck:
Argument: Die Firmen brauchen Leiharbeit, wenn sie zum Beispiel in der Grillsaison plötzlich viel mehr produzieren müssen als normalerweise.
Bewertung: „Das ist falsch“, sagt der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler. Die Schlachthöfe würden genau planen, wann wie viel Schlachtvieh geliefert werde. „Das geht auch gar nicht anders, denn auch die Bauern füllen ihre Ställe kontinuierlich, Ställe rentieren sich gar nicht, wenn sie nicht ständig ausgelastet sind.“ In der Fleischweiterverarbeitung schwankten die Mengen einzelner Produkte im Laufe des Jahres, nicht aber die Gesamtauslastung. „Denn auf die Grillsaison folgt die Brühwurstsaison, es gibt Schinken zur Spargelzeit, Oster- und Weihnachtsgeschäft haben nochmals eigene Schwerpunkte.“ Alle diese Saisons und ihre speziellen Produkte seien planbar: „Niemand wird von der Nachfrage nach Grillwürsten überrascht.“
Argument: Für Zeitarbeit gelten seit Jahren die normalen Arbeitsschutzvorschriften: gleiche Bezahlung, gleicher Gesundheitsschutz, der Betriebsrat ist zuständig.
Bewertung: Einiges spricht dafür, dass sich die Firmen an diese Regeln einfach nicht halten werden. Denn es wird sich wohl meist um dieselben einschlägig Bekannten handeln. „Die meisten der (Sub-)Unternehmen, die mit Werkverträgen negativ aufgefallen sind, haben auch eine Leiharbeitserlaubnis“, warnt Zeitler. Sie würden einfach mit Leiharbeit weitermachen. Tatsächlich bekamen Beschäftigte eines berüchtigten Subunternehmers demnach zum 1. August befristete Leiharbeitsverträge vorgelegt. Zudem: Fleischkonzerne wie Tönnies können sich wie bisher hinter Subfirmen verstecken, wenn ihnen Leiharbeit nicht verboten wird.
Argument: Man könnte Leiharbeit mit einer Quote begrenzen.
Bewertung: Wenn man davon ausgeht, dass Leiharbeit in der Fleischindustrie für Ausbeutung missbraucht würde, ließe sich das auch in begrenztem Ausmaße nicht rechtfertigen. Sollte es dennoch nötig sein, kurzfristig die Produktion auszuweiten, erlaubt das Arbeitszeitgesetz bereits Mehrarbeit. Auch über befristete Beschäftigung oder tarifliche Arbeitszeitkonten können laut NGG Produktionsspitzen ausgeglichen werden.
Argument: Das Leiharbeitsverbot schadet dem lokalen Handwerk, zum Beispiel Fleischereien.
Bewertung: Falsch. Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten sollen laut Arbeitsminister Heils Gesetzentwurf von dem Verbot ausgenommen sein.
Argument: Die Reform schadet der heimischen Fleischindustrie. Dann müssen wir bald mehr importieren aus Ländern mit niedrigeren Standards.
Bewertung: Der Preisaufschlag für die Arbeiter ist gering: „Der Anteil der Lohnkosten bei Schlachtunternehmen liegt je nach Geschäftsmodell und je nachdem, wie viel Verarbeitung sie haben, bei 5 bis 10 Prozent“, sagt Achim Spiller, Professor für Marketing von Lebensmitteln und Agrarprodukten an der Universität Göttingen. Laut einer Schätzung der NGG würde sich Schweinefleisch (die in Deutschland wichtigste Fleischsorte) für die Verbraucher*innen nur um knapp 10 Cent pro Kilogramm verteuern, wenn die Arbeiter einen tariflichen Stundenlohn von 15 Euro bekämen und darauf 40 Prozent Lohnnebenkosten anfielen. Spiller: „Diese geringen Mehrkosten allein würden nicht zu Abwanderung von Fleischwerken ins Ausland führen.“
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