Umgang mit psychisch kranken Gefährdern: Angst vorm Zentralregister durch die Hintertür
Niedersachsen überarbeitet das Psychisch-Kranken-Gesetz. Kritiker befürchten, dass es dabei zu sehr um Kontrolle und zu wenig um Hilfe geht.
Unter amerikanischen Rechtswissenschaftlern gibt es ein geflügeltes Wort, das sagt: „Hard cases make bad law.“ Soll heißen: Wer sich von harten, extremen Fällen dazu hinreißen lässt, die rechtlichen Grenzen auszudehnen, macht oft schlechte Gesetze. Aber in Deutschland hat es eben in den vergangenen Jahren einige extrem harte Fälle gegeben, bei denen Menschen mit psychischen Erkrankungen eine Rolle spielten und die auch medial große Aufmerksamkeit erfahren haben.
Da waren Messerangriffe in Hamburg und Aschaffenburg, die Tötung einer Mitpatientin in Bremen, der Mann, der in Friedland ein junges Mädchen vor den Zug stieß, oder jener, der den Bürgermeister von Harsum so hartnäckig bedrohte, dass der eine Waffe tragen wollte (und nicht durfte). Egal, wie oft man noch darauf hinweist, dass es sich hier um seltene und meist nicht ausreichend medizinisch behandelte Einzelfälle handelt – die Politik steht unter Handlungsdruck.
Solche Ereignisse intensivieren die Debatte darüber, wie die Zusammenarbeit von Gesundheits- und Sicherheitsbehörden zu verbessern wäre. In der Folge nahmen viele Bundesländer ihre angestaubten Psychisch-Kranken-Gesetze unter die Lupe, so auch Niedersachsen.
Seit Ende vergangenen Jahres liegt der Entwurf für eine ziemlich umfassende Neufassung vor und zog vor allem aus den ärztlichen und therapeutischen Fachverbänden sowie von Betroffenen- und Angehörigenverbänden Kritik nach sich. Die wurde zum Teil sogar schon aufgegriffen – was aber die einmal losgetretenen Befürchtungen nicht mehr so recht einzufangen vermochte.
Der Gefährdungsbegriff wird ausgedehnt
Befürworter der Neufassung finden sich hingegen unter den kommunalen Spitzenverbänden, beim Richterbund und der Polizei. Sie alle werden am Donnerstag, den 16. April, ihre Positionen in einer Expertenanhörung im Landtag noch einmal darlegen. Parallel demonstriert der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener am Landtag.
Die Kritik macht sich vor allem an drei Problemfeldern fest: erstens an der Idee, dass in bestimmten Fällen Daten an die Polizei, aber auch Bürgermeister und Landräte weitergegeben werden können oder sogar müssen; zweitens an einer Ausdehnung des Gefährdungsbegriffs, die es ermöglichen soll, nicht nur bei akuten Selbst- und Fremdgefährdungen, sondern auch bei andauernden oder prognostizierten Gefährdungen eine Unterbringung zu erwirken; drittens an der Frage, ob eine angemessene Finanzierung und Ausstattung der sozialpsychiatrischen Dienste, aber auch der ambulanten Hilfsangebote nicht noch viel dringlicher zu regeln wäre.
Zumindest einen Teil der harschen Kritik hat sich die Landesregierung selbst eingebrockt. Im ersten Gesetzentwurf war der Passus, der die Datenweitergabe an die Polizei regelt, derart schwammig formuliert, dass sich fast zwangsläufig die Befürchtung einstellte, hier sollte nicht nur die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt, sondern auch ein stigmatisierendes Register für psychisch Kranke durch die Hintertür eingeführt werden.
Worauf viele schon aus historischen Gründen allergisch reagieren – immerhin haben solche Karteien den Nazis bei der Vorbereitung von Zwangssterilisationen und Vernichtungsprogrammen treue Dienste geleistet.
Der Gesetzesentwurf ist daraufhin noch einmal nachgebessert worden – die Datenübermittlung soll nun klarer auf die Fälle beschränkt werden, wo von einer erheblichen Gefährdung auszugehen ist, und auch in diesen Fällen sollen nur die Daten übermittelt werden dürfen, die zur Gefahrenabwehr nötig sind – und nicht etwa die gesamte Krankengeschichte.
Doch für viele der professionellen Helfer bleibt dies ein heikles Feld: Sie fürchten, dass Patienten das Vertrauen verlieren und sich gar nicht mehr behandeln lassen, wenn sie befürchten müssen, an die Polizei verraten zu werden.
Fraglich bleibt auch, wozu ein Passus dient, den die kommunalen Spitzenverbände ins Gesetz verhandelt haben: Sie wollen, dass künftig auch Hauptverwaltungsbeamte, also in der Regel der Bürgermeister oder der Landrat, beim zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst Informationen anfordern können.
„Es hat in den vergangenen Jahren eben Fälle gegeben, wo es zu wiederholten Übergriffen kam, mit denen ganze Ortschaften oder Nachbarschaften terrorisiert wurden“, erläutert der Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Jan Arning. „In solchen Fällen müssen die Bürgermeister den Kopf hinhalten, erhalten aber selbst kaum Informationen.“
Fraglich bleibt allerdings, was sie mit diesen Informationen dann anfangen wollen – und was passiert, wenn die AfD in Niedersachsen zum ersten Mal einen hauptamtlichen Bürgermeister oder Landrat stellt.
Sozialpsychiatrische Dienste werden aufgewertet
Was hingegen fast einhellig begrüßt wird, ist die Aufwertung der sozialpsychiatrischen Dienste. Die sollen künftig enger mit den Kliniken zusammenarbeiten und sicherstellen, dass weniger Menschen nach der Entlassung aus der Psychiatrie durch die Maschen fallen.
Außerdem sollen sie künftig eine Rufbereitschaft auch außerhalb der Bürozeiten stellen oder in Auftrag geben können. Sie sollen auch nachts und am Wochenende Einsätze koordinieren können, sodass Menschen in psychischen Ausnahmesituationen zum Beispiel nicht stundenlang im Polizeigewahrsam schmoren.
Praktiker befürchten allerdings, dass die Umsetzung hier schwierig werden könnte – immerhin sind die sozialpsychiatrischen Dienste je nach Landkreis sehr unterschiedlich aufgestellt und haben zum Teil jetzt schon Schwierigkeiten, ihre Stellen zu besetzen.
Anderen – wie beispielsweise dem Bundesverband der Berufsbetreuerinnen – geht diese Regelung nicht weit genug: Sie wünschen sich nicht bloß eine telefonische Koordinationsstelle, sondern einen umfassenden Krisendienst mit eigenen mobilen Einsatzteams, wie sie in Bayern vorgesehen sind.
Eine deutliche Mahnung hat auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie formuliert: Wer nicht dafür Sorge trage, dass die Behandlung schwer psychisch Erkrankter außerhalb der Kliniken verbessert wird, werde die Probleme verschärfen und zugleich mehr stationäre Kapazitäten nötig machen, ohne dass die Sicherheitslage verbessert wird.
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