Jugendliche vor Zug gestoßen: Täter vom Bahnhof Friedland muss in Psychiatrie
Der Mann, der eine 16-Jährige getötet hat, muss in die Psychiatrie. Der Fall hatte die bundesweite Abschiebe-Debatte befeuert.
dpa | taz Nach dem Prozess um den tödlichen Stoß der 16-jährigen Liana vor einen Güterzug in Niedersachsen muss der Beschuldigte in die Psychiatrie. Für den 31-Jährigen werde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, sagte der Richter im Landgericht Göttingen. Ein Gutachter hatte bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Beschuldigte die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor den durchfahrenden Zug gestoßen. Die 16-Jährige erlitt durch den Zusammenprall Verletzungen am Kopf, die sie nach Ermittlerangaben sofort töteten. Der Fall um das Mädchen, das 2022 mit seiner Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
Bis heute beschäftigt der gewaltsame Tod auch die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte gebracht werden sollen.
Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte.
Täter zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig
Die Staatsanwaltschaft Göttingen ging wegen der paranoiden Schizophrenie davon aus, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Daher wurde kein regulärer Strafprozess mit einer Anklage, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Dabei wird nicht nur geklärt, ob der Beschuldigte der Täter ist, sondern auch, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Trotz der Schuldunfähigkeit bezeichneten die Strafverfolger im Plädoyer die Tat als heimtückischen Mord und erklärten, dass von dem Beschuldigten aus ihrer Sicht eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Die Verteidigung kam nach neun Verhandlungstagen zu einem anderen Ergebnis und plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Nebenklage, die die Mutter der Getöteten vertrat, forderte eine Verurteilung wegen Mordes und sprach sich für einen Wechsel in ein reguläres Strafverfahren aus.
Im September 2025 war Liana unter großer Anteilnahme beigesetzt worden. Familie und Freunde nahmen in Heilbad Heiligenstadt im Nordwesten Thüringens Abschied in einer von einem ukrainisch-orthodoxen Geistlichen geleiteten Zeremonie.
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