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Tübingens grüner OberbürgermeisterPalmer verteidigt Abschiebe-Äußerung

Gewaltbereite Syrer nach Syrien abschieben: Palmer sieht es nicht ein, Prügel einzustecken, weil er die „Realität in den Blick nehme“.

Abgewatscht: ParteikollegInnen lassen sich den erhobenen Zeigefinger von Palmer nicht mehr bieten Foto: dpa

Berlin taz | Boris Palmer klingt angefasst. „Jetzt heißt es, Palmer will abgelehnte Flüchtlinge in Kriegsgebiete abschieben“, sagt er am Telefon. „Ich würde meine Parteifreunde bitten, doch das zu kritisieren, was ich gesagt habe, und nicht etwas Größeres daraus zu machen.“

Das klingt nach Ärger. Tatsächlich sind sie bei den Grünen gerade alles andere als erfreut über ein Interview, das der Oberbürgermeister von Tübingen der Stuttgarter Zeitung gegeben hat. „Klassischer Palmer-Nonsens“, schreibt Grünen-Chefin Simone Peter auf Twitter. Ihr Co-Vorsitzender Cem Özdemir sagt der Süddeutschen Zeitung, Boris Palmer könne „ja mal nach Syrien reisen oder sich mit Menschenrechtsorganisationen austauschen, die die Lage dort kennen.“ Und die Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann nennt Palmers Äußerungen „wirklich zynisch“.

Was hat er denn nun gesagt, der Grüne Boris Palmer? In einem Interview für den Lokalteil der Stuttgarter Zeitung ging es um die brutale Tötung einer Polin durch einen in Reutlingen lebenden Flüchtling vor zwei Wochen. Auf die Frage „Wie sollte man mit gewaltbereiten jungen Flüchtlingen umgehen?“ antwortete Boris Palmer: „Es gibt Verhaltensweisen, die dazu führen, dass man sein Aufenthaltsrecht und Schutzbedürfnis verwirkt. Wenn sich jemand nicht an elementare Regeln hält, sind wir berechtigt zu sagen, für euch greift das Asylrecht nicht mehr.“

Auf die Nachfrage, wohin man denn Syrer abschieben solle, antwortete Palmer: „Da Syrer nicht mehr in ihre Ankunftsländer zurückgeschickt werden, gibt es nur einen Weg – zurück ins Herkunftsland.“ Den Einwand „Nach Syrien, das wäre lebensgefährlich“ pariert der Grüne: „Es gibt auch in Syrien Gebiete, die nicht im Krieg sind. Wie erkläre ich denn der Familie eines Opfers, dass der Täter noch im Land ist, obwohl er so aggressiv war? Da ist die Antwort ,In Syrien ist es unsicher' wenig befriedigend.“

Palmers politische Haltung ist eindeutig

Im taz-Gespräch klingt Palmer genervt. Er spricht von schnellen Schlüssen, die JournalistInnen und die Öffentlichkeit gerne zögen. „Ich sehe nicht ein, warum ich die Prügel dafür einstecken soll, wenn ich die Realität in den Blick nehme“, sagt er.

Natürlich werde er jetzt gefragt, wie denn das sicherzustellen sein solle: Flüchtlinge in syrische Gebiete abzuschieben, „die nicht im Krieg sind“. „Ich stelle die Gegenfrage: Wie macht Deutschland das denn bei Abschiebungen von Unschuldigen nach Afghanistan? Da gilt das alles ja auch.“ Im Übrigen: „Eine solche Sicherheit zu gewährleisten ist nicht meine Aufgabe. Ich habe in dem Interview eine politische Haltung formuliert.“

Und die ist eindeutig: „Ich finde, hier geht es um ein klassisches Dilemma. Einerseits will man niemanden in Krisengebiete abschieben. Andererseits ist nicht einsehbar, warum schwere Straftäter Zuflucht bei uns suchen dürfen.“ Palmer bleibt dabei: „Ich halte es für vertretbar, bei schweren Straftätern zu prüfen, ob es für sie im Herkunftsland einen sicheren Ort gibt.“

Das war wohl nix mit der Facebook-Pause

Eigentlich hatte Boris Palmer eine sommerliche Facebook-Pause angekündigt. In dem Interview mit der Stuttgarter Zeitung hatte er sich noch über die „belastenden Angriffe“ im Netz beklagt. Angesichts des Shitstorms vor allem aus seiner eigenen Partei meldete er sich aber am Sonntag doch wieder zu Wort. „Ich weiß, was ich sage ist nicht die Parteilinie“, schrieb er. Das habe er auch nicht für sich beansprucht, „sondern eine eigene Meinung“. Ihm sei bewusst, dass sein Vorschlag moralische Fragen aufwirft. Genau die müssten die Grünen aber diskutieren.

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70 Kommentare

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  • Also nochmal für die Grünen zum Mitbuchstabieren:

     

    2.1.2. Gefahr für die Bundesrepublik

    Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Anerkennung als Asylberechtigter ist nach § 3 Abs. 4 AsylVfG bzw. nach § 30 Abs. 4 AsylVfG ausgeschlossen, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens

    oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (§ 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG)21"

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      Der Gesetzmän hat wieder zugeschlagen - weil er es kann.

       

      Wie der SIZILIANER weiter unten schon anmerkte, enthält 2.1.2 am Ende noch folgende unbedeutende Ausführung : "Zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren muss entweder hinzutreten, dass Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen gegenwärtig und gewichtig gefährdet sind, oder hinsichtlich der Gefahr für

      die Allgemeinheit eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht."

       

      Ob dies jeweils zutrifft, obliegt nach meinen Informationen derzeit nicht dem Oberbürgermeister von Tübingen - aber vielleicht hab ich auch nur den letzten Putschversuch hier wieder nicht mitgekriegt.

      .

  • Das ist der der Unterschied zwischen GRÜNE und DIE LINKE. Dort bei den Grünen ein klares „Klassischer Palmer-Nonsens“ aus der Führungsspitze und bei den Linken wg. Wagenknecht nur Herumlavieren und "Solikommando Sahra W."

    • @Rudolf Fissner:

      Frau Wagenknecht hat niemals von Abschiebungen in Kriegsgebiete gesprochen, oder vergleichbaren Nonsens gefordert. Da liegt der Unterschied.

  • danke an Thomas März und Gigi, die das konkret mit Normen benannt haben, was ich gestern abend zur Rechtslage noch ohne konkreten Beleg - aber wissend, dass es richtig ist - geschrieben hatte.

    • @Dr. McSchreck:

      Bitteschön. Gut, hier landet viel im Netzäther, wenn man sich nicht erwartungsgemäß äußert. Selbst der Flughafen Damaskus wird gestrichen. Sieht halt besser aus, wenn's da angeblich keinen gibt. Wie auch immer, das Entscheidende für mich ist, dass ein Asylbewerber sein Aufenthaltsrecht verwirkt, wenn er z.B. eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Jemand der mit Macheten oder Äxten rumrennt, Rucksackbomben usw. ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Wenn er sein Aufenthaltsrecht verwirkt hat, gilt dies auch für ein Gefängnis auf deutschem Boden. Warum Linke alles tun um Mörder, Verbrecher und Terroristen im Land zu halten, ist mir ein Rätsel. Mag sein, dass der Fall mit einem Syrer -wegen Krieg in Syrien- ein besonderer ist. Aber das spielt "hier" keine Rolle. Wäre der Täter Tunesier wäre es hier nicht anders. Ich finde es ein falsches Zeichen, Verbrecher mit Asyl zu belohnen. Wer weiß, ob andere genau wegen diesem oder jenem von zuhause fliehen mussten. Da eine große Zahl ohne Papiere ins Land kommt, lässt sich das nicht mal nachprüfen.

    • @Dr. McSchreck:

      Dumm nur, dass Thomas März und Gigi eben auch nicht wissen wovon sie schreiben... oder schlimmer, sie wissen es und verdrehen es absichtlich.

  • Die Realität in den Blick nehmen heißt als erstes mal festzustellen, dass es keine Flughäfen gibt, auf denen in Syrien gelandet werden kann.

    "Gewaltbereite Syrer" ist ja eine sehr schöne Rhetorik - verstehen alle die Botschaft - und darum geht es Palmer:

    Er meint das Boot sei voll.

  • "2.1.1. Konzept der Asylunwürdigkeit

     

    Der Straftat muss ein gewisses Gewicht zukommen (Kapitalverbrechen

    oder sonstige Straftat, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert ist)

    16. Nicht erforderlich ist ein dem Strafrecht vergleichbarer Beweisstandard oder,

    dass von dem Ausländer noch eine fortbestehende Gefahr für den Aufnahmestaat ausgeht.

     

    2.1.2. Gefahr für die Bundesrepublik

    Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Anerkennung als Asylberechtigter ist nach § 3 Abs. 4 AsylVfG bzw. nach § 30 Abs. 4 AsylVfG ausgeschlossen, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens

    oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (§ 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG)21" http://www.google.de/url?q=https://www.bundestag.de/blob/417868/c9443c4cb4c43f63b3a872880fb8f0b7/wd-3-255-15-pdf-data.pdf&sa=U&ved=0ahUKEwiL0fyp4LHOAhWDWywKHabvCocQFggWMAQ&usg=AFQjCNHMQTRAq0l_UAVTwZ1wFK91rMWW-A

     

    Dann hat der Täter (nach rechtskräftiger Verurteilung) sein Asylrecht verwirkt und das Aufenthaltsrecht ist verwirkt. Somit kann er abgeschoben werden. Gilt auch für Verbrechen außerhalb der BRD. Wenn man nun jeden ohne Papiere ins Land lässt und wie beim Würzburger Attentäter nicht weiß, kommt er aus Afghanistan oder Syrien, nicht nachprüfbar.

    • @Gigi:

      Sie verzerren Ihre eigene Quelle - und verdrehen so die Tatsachen:

       

      Unter 2.1.1. ist eben gerade NICHT von allen möglichen schwerwiegenden Straftaten oder Kapitalverbrechen die Rede, wie Sie hier behaupten - sondern von a) Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, b) Verbrechen, die außerhalb der BRD begangen wurden sowie c) Menschen, die sich an diesen Verbrechen irgendwie beteiligt haben.

       

      Absatz 2.2.2. schließt mit den Worten: "Zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren muss mindestens hinzutreten, dass Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen gegenwärtig und gewichtig gefährdet sind oder hinsichtlich der Gefahr für die Allgemeinheit eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht."

       

      Nichts davon trifft nach allem, was wir wissen, auf den Fall zu, der für Herrn Palmer Anlass für seine schrägen Äußerungen geworden ist.

       

      Und selbst wenn: Die juristische Möglichkeit auf eine Abschiebung in ein Kriegsgebiet - wie von Herrn Palmer behauptet - wird in Ihrer Quelle offenbar nicht beschrieben. Diese Behauptung bzw. politische Forderung ist ein ganz wesentlicher Kritikpunkt an den Äußerungen von Herrn Palmer.

       

      In Zeiten beinahe täglicher Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte gießt Herr Palmer rhetorisches Öl ins Feuer - so, wie man das z. B. auch von Herrn Seehofer, Herr de Maiziere oder von Frau von Storch zur Genüge kennt.

       

      Ich kann das nur als absolut ekelhaft bezeichnen.

    • @Gigi:

      Und wo steht jetzt, dass der Täter auch in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden kann?

      • @Rainer B.:

        von Kriegsgebiet redet Palmer nicht. Es geht darum dass in Syrien sehr große Teile nicht umkämpft sind

        • @Tobias Müller:

          Wenn an dem ein oder anderen Ort in Syrien gerade nicht gekämpft wird, ändert das doch überhaupt nichts daran, dass das syrische Staatsgebiet insgesamt Kriegsgebiet ist. Eine Abschiebung genau in "gerade nicht umkämpfte Gebiete" ist gar nicht möglich. Vergessen Sie's!

  • Nunja, das Rad hat Herr Palmer jetzt nicht neu erfunden sondern nur den kompletten Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention gelesen.

    Eben auch Absatz 2, der gerne von bestimmten politischen Kreisen ausgeblendet wird:

     

    2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen,

    der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes

    anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses

    Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren

    Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

  • "Wie erkläre ich denn der Familie eines Opfers, dass der Täter noch im Land ist, obwohl er so aggressiv war? Da ist die Antwort ,In Syrien ist es unsicher' wenig befriedigend.“

     

    Mmmh, ist das AfD? Ne, Realismus.

    Ist halt leider nicht immer schön.

    • @Jens Frisch:

      Herr Palmer muss und wird als Thüringer OB der Familie eines Opfers gar nichts erklären - da gibt es andere Menschen, die diesen beschissenen Job auf sich nehmen werden müssen. Er möge also bitte auch nicht so tun, als stünde er tatsächlich persönlich vor diesem schwierigen Dilemma.

       

      Die, die eine solche schwierige Aufgabe tatsächlich schultern müssen, werden die Situation in Syrien hoffentlich nicht als "unsicher" verharmlosen - so wie Herr Palmer das tut!

       

      Sie werden hoffentlich auf die bestehenden Fakten verweisen - die man z. B. hier nachlesen kann:

       

      "Der im März 2011 begonnene Aufstand gegen das Regime ist in eine komplexe militärische Auseinandersetzung umgeschlagen, die alle Städte und Regionen betrifft. Täglich werden landesweit zwei- bis dreistellige Zahlen von Toten und Verletzten gemeldet. Die staatlichen Strukturen zerfallen vielerorts und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in Syrien nicht mehr gewährleistet werden. In ganz Syrien besteht das Risiko, durch Gewalteinwirkung Opfer des Krieges zu werden. (...)"

       

      Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SyrienSicherheit.html

       

      DAS ist die Realität!

       

      Und Herr Palmer wird diese Realität mit Sicherheit (!) kennen.

       

      Warum also redet er anders?

       

      Lieber Herr Frisch, was denken Sie?

      • @Der Sizilianer:

        Herr Palmer ist OB in TÜBINGEN, nicht Thüringen. Und das ist geographische Realität.

         

        Tübingen ist ein Nachbarort von Reutlingen. Vielleicht kommt daher das "Erklärungsbedürfnis" von Herrn Palmer.

        • @Badener:

          Ganz bestimmt sogar!

           

          Diese geographische Realität betrifft dann nämlich unmittelbar sein politisches Interesse an zukünftigen Wähler_innenstimmen jenseits der grünen Stammklientel ...

           

          ... nur am oben beschriebenen Sachverhalt ändert es rein gar nichts.

      • @Der Sizilianer:

        In einem Gefängnis in Damaskus ist er sicher. Damaskus blieb über die Jahre weitestgehend verschont.

        • @Gigi:

          Klar logisch! Da entscheidet dann ein Gericht hier kurzerhand, dass der in ein bestimmtes Gefängnis in Damaskus kommt - mit Stempel und Bundesadler drauf. Und am nächsten Tag ist Strafantritt in ebendiesem Gefängnis in Damaskus. Der geht schon nicht zwischendrin verloren, denn wir sind schließlich Deutschland - und das wollte ja schon immer was heißen, gell ;-))

    • @Jens Frisch:

      Nö - das Verfassungs-&Rechtsstaatsfrei!

  • Ich erwarte von einem Politiker, dass er gut informiert ist, sagt was er denkt, sich nicht taktisch hinter Parteilinien versteckt oder sein Fähnchen in den Wind hängt - und die Realität nicht Aufgrund von Tabureflexen ausblendet.

    • @Grisch:

      Was bitte sind "Tabureflexe" und wie soll es möglich sein, dass diese "Tabureflexe" die "Realität" einfach so ausblenden können?

      Gibt es andererseits auch ein Gegenteil von "Tabureflexen" und ist dieses dann in der Lage, die "Realität" einzublenden? Das wäre doch sehr praktisch. Für mich klingt das überhaupt alles sehr spannend. Möglicherweise sind Sie da sogar einer ganz großen Sache auf der Spur. Unbedingt dran bleiben!

      • @Rainer B.:

        Naja, das es bei den Grünen sicher ein Tabu gibt über Abschiebung und/oder über den Umgang mit negativen Aspekte mit Flüchtlingen sollte allgemein bekannt sein.

         

        Wenn nicht, blenden Sie wohl einen Teil der Realität aus

        • @Struppi:

          Ist leider keine Antwort auf meine Frage. Die Vorgänge und die Diskussion hier zeigen doch ganz im Gegenteil, dass von "den Grünen" als einem einheitlichen Interessenverbund und von einem "Tabu über Abschiebung bei den Grünen" überhaupt gar keine Rede sein kann. Nennen Sie es meinetwegen "Realität".

          • 3G
            33324 (Profil gelöscht)
            @Rainer B.:

            Die Grünen sind schon Jahrzehnte nicht mehr wählbar, aber nicht nur weil sie einen Boris Palmer in ihren Reihen haben, sondern zu viele Claudia Roths ("Die Türkei ist meine Freundin").

            • @33324 (Profil gelöscht):

              Weil Ihnen die Nase eines bestimmten Politikers nicht passt wird die ganze Partei abgelehnt? Wer so denkt kann wirklich nicht mehr wählen gehen, da finde ich bei jeder Partei einen oder gleich mehrere die mir nicht passen.

            • @33324 (Profil gelöscht):

              Das Zitat von Claudia Roth ist von 2007 aus einem nicht mehr ganz nüchtern gegebenen Interview anläßlich einer Messe an einem Türkei-Stand. Das ist nur ein zusammenhangslos herausgenommer Satz, der im Kontext längst nicht so abwegig war, wie er ohne jetzt erscheint. Manche mögen ja irgendwie ein Problem mit Claudia Roths Art haben, wahrscheinlich, weil sie sich selbst keine Emotionalitäten zugestehen können. Ich hab da persönlich wenig Probleme mit den Claudia Roths, aber mit Typen wie Boris Palmer schon. Palmer verkörpert rein gar nichts "grünes". Der ist doch so austauschbar, wie ein Satz Winterreifen.

              • 3G
                33324 (Profil gelöscht)
                @Rainer B.:

                "Ich mache seit 20 Jahren Türkeipolitik, das ist viele Jahre. Und ich liebe die Konflikte in der Türkei. Es gibt immer wieder Probleme, immer wieder Konflikte. Mir gefällt in der Türkei Sonne, Mond und Sterne, mir gefällt Wasser, Wind. Mir gefallen Mese, mir gefallen Kirchererbsenpüree, Börek. Ich kann gute Börek machen. Die Türkei ist meine Freundin ..." http://iranjournal.org/wp-content/uploads/Claudia_roth_in_Iran_3.jpg

                • @33324 (Profil gelöscht):

                  Kenn ich doch schon. Und?

  • Die Demokratie, die solche regierenden Demokraten hat - die braucht keine Feinde mehr.

  • Tatsache ist, dass sowohl die Menschenrechtkonvention als auch die Genfer Flüchtlingskonvention vorsehen, dass man den Schutzstatus verlieren kann bei erheblichen Gefahren, zB wenn man den Schutz nutzt, um Verstöße gegen die Menscherechte anderer zu begehen.

     

    Jedenfalls bei Terroranschlägen ist Palmer also im Recht. Kein Staat ist verpflichtet, seine eigene Bevölkerung dadurch in Gefahr zu bringen, dass man einen Terroristen im Land behält. In diesem Falle hat der Staat die Aufgabe eine Wahl zu treffen, wessen Gefährdung eher eher in Kauf nimmt. Das internationale Recht sagt, dass er durchaus die Unschuldigen auf Kosten des Schuldigen beschützen darf.

    • @Dr. McSchreck:

      Wie damit umgegangen wird, zeigte sich sehr schön bei dem Anschlag auf den Istanbuler Flughafen.

      Die Tagesschau wurde berichtete darüber, dass die attentäter aus Russland (sic!) stammten.

       

      tatsächlich haben sie in der EU Asyl bekommen und wurden mehrfach auch mit Waffen(!) festgenommen. http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/5044521/Tschetschenien_Osterreich-hat-Tschatajew-zum-Terroristen-erzogen

       

      Er durfte aber nicht abgeschoben werden, aber das er einen Anschlag auf einen Flughfen plant muss in kauf genommen werden?

      Diese Art der Politik verstehe ich nicht.

      • @Struppi:

        Vielleicht lesen Sie die Artikel, die Sie verlinken, vorher auch mal vollständig und sinnverstehend?

         

        In dem Artikel geht es a) nicht um mehrere, sondern um einen (!) der (mutmaßlichen) Attentäter von Istanbul. Dieser eine (!) hatte b) in Österreich zwischenzeitlich als Asylbewerber gelebt - diesen Status aber lange vor dem Anschlag wieder verloren. Es gab also c) kein Abschiebehinderniss, das einer eventuellen Abschiebung entgegengestanden hätte - der (mutmaßliche) Attentäter wurde jedoch nach "Angaben eines Vertreters der tschetschenischen Community (...) seit längerem in Österreich nicht mehr gesehen" ...

         

        Wo ist also Ihr Problem?

         

        Diese Art von Kommentaren verstehe ich nicht.

  • "Gewaltbereite Syrer nach Syrien abschieben"

     

    Sagen Sie, Frau Kling, uns doch, was die Alternative dazu ist. Überlegen Sie sich aber eine Antwort, die Sie auch den Opfern von Ansbach und Würzburg und ihren Angehörigen ins Gesicht sagen können.

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      Die Alternative? Ein rechtsstaatliches Verfahren mit Verurteilung und Strafverbüßung in Deutschland. In dem Land, in dem die Straftat stattgefunden hat, nach den lokalen Gesetzen. So wie bei jedem anderen Straftäter auch, unabhängig von der Herkunft.

      Es kann und darf in einem Rechtsstaat kein Sonderstrafrecht geben, das Straftäter abhängig von ihrer Herkunft mit mehr oder weniger harten Strafen belegt (und eine Abschiebung nach Syrien ist ganz offenkundig eine härtere Bestrafung, wenn demjenigen dort Gefahr für Leib und Leben droht).

      Das ist die Alternative. Und zwar die einzig rechtlich einwandfreie.

      Alles andere beruht auf dem Prinzip "wer Gewalt ausübt, hat seine Rechte verloren und keinen Schutz vor Lebensgefahr mehr verdient" - und das ist kein rechtsstaatliches Prinzip, sondern das sind vordemokratische Rachegelüste. Daran haben übrigens auch die meisten Angehörigen kein Interesse. Die wollen Gerechtigkeit, nicht Rache.

      • @Soungoula:

        "wer Gewalt ausübt, hat seine Rechte verloren und keinen Schutz vor Lebensgefahr mehr verdient"

         

        IS-Terroristen sind aber keine Straftäter im Sinne des BGB, sondern Soldaten, die einen erklärten Krieg gegen Deutschland führen. Sie haben daher keinen Anspruch auf zivilrechtliche Behandlung.

      • @Soungoula:

        Auch von mir Dank, Abschiebung kann keine Alternative sein... niemals.

        • @Neinjetztnicht:

          Keine Alternative zu was? Ich - und übrigens auch das Asylrecht - finden schon, dass Abschiebung eine Alternative zu Terroranschlägen ist. Eine ziemlich gute sogar.

      • @Soungoula:

        So ist es - vielen Dank für Ihren Kommentar.

  • Bis der Mörder wieder aus dem Gefägnis raus ist (ca. 10 Jahre) wird der Krieg in Syrien ja wohl vorbei sein.. obwohl die Amis bomben nun schon 15 Jahre im nahen Osten.. seufz

  • „Ich sehe nicht ein, warum ich die Prügel dafür einstecken soll, wenn ich die Realität in den Blick nehme“

     

    "Die Realität" hat allerdings immer mehrere Seiten. Hier geht es ja nicht um Flüchtlinge ansich, sondern um einen der wenigen Flüchtlinge, der sich hier einer schweren Straftat schuldig gemacht hat. Er muss demnach rechtskräftig verurteilt worden sein und muss folglich auch seine Strafe antreten. Von einer urteilsgerechten Verbüßung der Strafe in Syrien wird man sicherlich nicht ausgehen können. Eine Abschiebung nach Verbüßung der Strafe ist prinzipiell möglich, aber nach internationalen Regelungen eben nicht in Kriegsgebiete. Nicht einmal ein Horst Seehofer fordert so etwas.

    Syrien ist nach wie vor in der "Liste der andauernden Kriege und Konflikte" als "Bürgerkrieg" eingetragen. Von "bürgerkriegsfreien" Zonen innerhalb Syriens ist entsprechend der zugrundeliegenden Kriegs-Definition der Liste grundsätzlich nicht auszugehen. Ebenso wenig wird Merkels Äußerung "Wir befinden uns im Krieg mit dem IS" in absehbarer Zeit zu einer Eintragung Deutschlands in der "Liste der andauernden Kriege und Konflikte" führen können.

    • @Rainer B.:

      Im Gefängnis hat er ja keinen Krieg. Und das muss sich der Täter eben vorher überlegen. Auch Seehofer forderte - entgegen ihrer Meinung- darüber nachzudenken, Straftäter auch in Kriegsgebiete abzuschieben, bzw. auszuliefern.

      • @Gigi:

        Natürlich sollte sich jeder Täter seine Taten vorher gut überlegen. Das wird ja schon seit Beginn der Rechtsprechung immer wieder mal gefordert.

        Der Seehofer fordert gewiss auch viel, wenn der Tag lang ist, aber die Abschiebung in K r i e g s g e b i e t e lehnt selbst er ab.

         

        siehe hier:

        http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/ticker/Seehofer-will-keine-Abschiebungen-in-Kriegsgebiete-article3316101.html

        • @Rainer B.:

          Dann muss es die dpa selbst intern revidiert haben oder Seehofer ruderte zurück, oder ist falsch verstanden worden. "Ansbach/München/Berlin (dpa) - Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Bombenattentat von Ansbach schließt Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Abschiebung gewalttätiger Flüchtlinge in Kriegsgebiete nicht mehr aus." http://m.thueringer-allgemeine.de/web/mobil/politik/detail/-/specific/Abschiebung-auch-in-Kriegsgebiete-712344280

          • @Gigi:

            Das Wort eines CSU-Politikers ist eh nix wert. Der Seehofer muss jetzt wahrscheinlich erstmal die Grünen wieder rechts einholen, nachdem der Boris Palmer da so "überzeugend" mit seiner Schnapsidee vorgeprescht ist.

    • @Rainer B.:

      Wie viele Flüchtlinge haben sich hier einer schweren Straftat schuldig gemacht, wie viele einer nicht ganz so schweren? Wie viele Asylbewerber haben sich hier einer schweren Straftat schuldig gemacht?

      • @Heinrich Maiworm:

        Laut Lagebericht des BKA hat sich die Kriminalität durch den Zuzug von Flüchtlingen nicht überproportional erhöht. Wenn Sie irgendwie mal ins Internet kommen sollten, finden Sie auf den BKA-Seiten, oder beim statistischen Bundesamt sicherlich auch die absoluten Zahlen.

         

        Einen Überblick finden Sie hier: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-11/bundeskriminalamt-fluechtlinge-deutsche-straftaten-vergleich

        • @Rainer B.:

          Mag sein, dass Flüchtlinge und Asylbewerber nicht häufiger Straftaten begehen als Alteingesessene. Das heisst aber nicht, dass es wenige Straftaten sind. Und im Übrigen: Liegt den Erhebungen die polizeiliche Kriminalstatistik zugrunde oder die Zahl verurteilter Straftäter?

          • @Heinrich Maiworm:

            Erhoben wurde die Anzahl der "Delikte". Ein Delikt ist ein mehr soziologisch und weniger juristisch definierter Begriff von strafrechtlich relevanten Verfehlungen. Die Zahl der Verurteilungen läßt sich daraus nicht ersehen. Ganz grundsätzlich dürfen Sie immer davon ausgehen, dass die Zahl der Delikte deutlich höher ist, als die Zahl der Verurteilungen.

            • @Rainer B.:

              Für rechtskräftige Urteile ist es vermutlich auch noch ein bisschen früh. Mir geht es aber darum, dass ein Satz wie "Nur wenige Flüchtlinge machen sich hier einer schweren Straftat schuldig" eher zur weiteren Polarisierung beitragen. Die nutzt nur der AfD.

              • @Heinrich Maiworm:

                Das verstehe, wer will. Der Satz ist nachprüfbar richtig so und die AfD ist doch sowieso nicht zu retten - ob nun mit, oder ohne Polarisierung.

                • @Rainer B.:

                  Mit nachprüfbar richtig oder falsch hat der Satz nichts zu tun, er ist ein Glaubensbekenntnis. Ebenso der, dass die AfD nicht zu retten sei. Aber erst mal wird ja in den USA und in Frankreich gewählt.

                  • @Heinrich Maiworm:

                    Eben kein Glaubensbekenntnis, sondern BKA-Statistik und auch für alle, nicht schon vollständig supra-nasal Entkernten, nachprüfbar.

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Ja, genau das muß die gesamte Bevölkerung diskutieren. Wir haben in unserer Gesellschaft über Jahrhunderte hin gewisse Standards erkämpft, die uns von der steinzeitlichen Handlungsweise allmählich wegführen sollten. Die Menschenrechte sind die wichtigsten Errungenschaften. Selbstverständlich gehört ein Verbrechen bestraft - aber streng nach Recht und Gesetz. Das gilt für alle Menschen, nicht nur für einen Teil. Handeln wir anders, so verlassen wir die Zivilisation und begeben uns zurück zur Steinzeitkeule. Damit unterscheiden wir uns in der Konsequenz dann nicht mehr vom IS und anderen Terrorregimen. Unerläßlich ist in diesem Zusammenhang das Vorbild unserer Eliten. Wenn die Äußerungen von sich geben wie dieser selbstherrliche Palmer, dann haben sie die humane und gerechte Ebene verlassen. Dafür kann man nur Verachtung übrig haben...

    • @1714 (Profil gelöscht):

      Selbstherrlich ist, der gesamten Bevölkerung vorschreiben zu wollen, was sie zu diskutieren hat.

      • 1G
        1714 (Profil gelöscht)
        @Heinrich Maiworm:

        Ich schreibe das nicht vor, ich schlage es vor. Selbstherrlich ist solch undifferenzierte Kritik an Symptomen statt an der Sache.

  • Ich kann Palmer Ansichten nachvollziehen. Allerdings im speziellen Fall sollte dem Syrer hier der Prozess gemacht werden.

  • Die sicherste Methode nicht abschiebbar zu werden, wäre demnach: Mich nach Deutschland durchzuschlagen, zu behaupten Bürgerkriegsflüchtling zu sein und ein Gewaltverbrechen zu begehen. Wird sich schnell rumsprechen.

    • @Heinrich Maiworm:

      Hä, und dann? Dann sitzt du in Deutschland im Gefängnis. Wer's mag...

      • @user21617:

        muss ja nicht gleich ein Mord sein

        • @Heinrich Maiworm:

          Auch für kurze Zeit ist Knast kein Vergnügen und bei Entlassung gibt´s auch nicht die Staatsbürgerschaft.

        • @Heinrich Maiworm:

          Die Tat in Reutlingen, die B.Pamer zum Anlass seiner Äußerung nimmt, war nach allem, was man bislang weiss, eine Beziehungstat, wie sie auch zwischen Personen anderer Nationalitäten vorkommt. Ob esMord oder Totschlag war, sollten wir dem Strafprozess überlassen. Dass Palmer diese Tat jetzt dazu intrumentalisiert um Stimmung gegen syrische Flüchtlinge zu machen wirdt keine "moralischen Maßstäbe" auf, sondern ist schlichtweg schäbig.

          • @dietrich Kratsch:

            Eine Beziehungsstatus würde ich das nicht nennen. Beide arbeiteten im selben Fastfoodrestaurant. Er hat sich in sie verknallt, weil sie das nicht erwiderte, sie keine Brziehung wollte, darauf zückte er die Machete, weil er nicht akzeptieren konnte dass er das was er will nicht kriegt. Eigentlich erwartet Leser hier dann Diskussionen über männliche Frauenbilder usw. Nichts davon.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Ich glaube ja, so was liegt in der Kindheit begründet. Irgendwas ist da falsch gelaufen mit dem Boris, der Frauke oder der Sahra. Man muss die Kleinen lieben, umhegen und aufrichten, wenn sie mal hingefallen sind. Und man muss den Kleinen immer mal wieder ein Schüsselchen Menschlichkeit schenken. Sonst rächt sich das in der Zukunft.

  • Wieso heißt inzwischen eigentlich jede Kritik im Netz, die von mehr als ein oder zwei Personen geäußert wird, automatisch "Shitstorm"?

     

    Wenn ich mir die Kommentar bei Twitter oder anderswo ansehe, gibt es dazu eine kontroverse, noch nicht mal besonders intensive Debatte, mehr aber auch nicht.

  • und warum sollte ein syrischer Straftäter nach Syrien in die Freiheit abgeschoben werden, anstatt in den Knast zu gehen?

    Müssen denn ausländische Straftäter keine Gefängnisstrafe verbüßen?

     

    Ist der befriedete Teil von Syrien die maximale Strafe für einen Mörder?

    • @nutzer:

      Weil das sein Herkunftsland ist, das für ihn zuständig ist. Oder wollen Sie zukünftig z.B italienische, französische, was auch immer Straftäter in Deutschland einsitzen lassen? Wer in Deutschland Asyl beantragt, wird geduldet, ist aber kein BRD-Bürger, sondern bleibt Bürger seines Herkunftslandes. Warum bei Straftätern der Aufenthalt weiterhin geduldet werden soll, ist mir ein Rätsel. Aber gut, wozu gibt's überhaupt noch Visa? Lässt sich ja gleich abschaffen, wenn es nach dem Willen gewisser Leute geht. Jeder geht halt einfach da hin, wo es auf Kosten der hiesigen Arbeitnehmer am meisten zu holen gibt. Möglich, dass Sie die Wohnungstür aufsperren und jeder (ob Mörder oder nicht) darf ein und ausgehen, ihre Vorräte aufessen, ihr Konto benutzen. Ich bevorzuge meine Privatsphäre.

      • @Gigi:

        Schön, Teilen Ihrer Argumentation kann die AfD sicher gut folgen. Auch die NPD warb schon mit "Kriminelle Ausländer raus!" Schönes Niveau hier...