Tourismus in Zeiten von Corona: Hamburger go home

Einige Kreise in Schleswig-Holstein zwingen Besitzer von Zweitwohnungen abzureisen. Widersprüche werden erst abgewiesen, dann rudert Kiel zurück.

Eine gestaffelte Reihe gleicher Häuser mit Reetdach

Ein Fall für den Blockwart: Erkennen Sie die Zweitwohnung? Foto: Christophe Gateau/dpa

HAMBURG taz | Ilona Wilhelm und ihr Mann Casjen Klosterhuis haben nochmal Glück gehabt. Beinahe hätten sie Schleswig-Holstein verlassen müssen, obwohl sie dort wohnen, denn es ist nur ihr zweiter Wohnsitz. Am Montag war das Paar mit seinem Widerspruch gegen eine Allgemeinverfügung des Landkreises Schleswig-Flensburg gescheitert, mit der der Kreis eine Abreise aus Zweitwohnsitzen am Tag nach Veröffentlichung geboten hatte.

Gestern am späten Nachmittag hat die Landesregierung umgesteuert: Wer seine Nebenwohnung bereits bezogen habe, werde diese nicht verlassen müssen, versicherte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) nach telefonischen Beratungen mit den Landräten.

Wegen der Corona-(Covid-19)-Epidemie haben die Ferienländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern eine Reihe von Empfehlungen und Verfügungen erlassen, die ihnen die sonst so willkommenen Gäste vom Leib halten sollen. Sowohl die schwarz-grün-gelbe Landesregierung in Kiel als auch die rot-schwarze in Schwerin hat die Einreise zu touristischen Zwecken untersagt.

Die Kieler Regierung empfahl überdies den Bewohnern von Zweitwohnungen dringend abzureisen; die Schweriner Landesregierung hat zumindest beschlossen, dass sie nicht anreisen dürfen. Auch Schleswig-Holstein verbietet jetzt nur noch die Anreise zu Zweitwohnungen – es sei denn es liegen „triftige Gründe“ vor.

Widersprüche abgeschmettert

Sechs schleswig-holsteinische Landkreise hatten die ursprüngliche Empfehlung ihrer Landesregierung in Allgemeinverfügungen umgesetzt, die Zweitwohnungsbesitzer zur Abreise zwingen. In Ostholstein, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg wehrten sich die Wohnungsbesitzer – jeweils ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Schleswig schmetterte ihre Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz im Eilverfahren mit gleichlautender Begründung ab (Az. 1 B 10/20 ff.).

Aufgrund der gebotenen Eile, so das Gericht im Falle von Wilhelm und Klosterhuis, lasse sich nicht klären, ob die Allgemeinverfügung offensichtlich rechtmäßig oder rechtswidrig sei, beschied das Gericht. Es müssten deshalb die Folgen eines Urteils gegeneinander abgewogen werden.

Auf der einen Seite stehe das öffentliche Interesse, die Corona-Epidemie einzudämmen. Je weniger Leute unterwegs seien, desto geringer die Infektionsgefahr. Dazu komme „die Sicherung medizinischer Kapazitäten, die nach den Grundsätzen der Krankenhausplanung im Wesentlichen ausgelegt sind auf die in Schleswig-Holstein mit Erstwohnsitz ansässige Bevölkerung“.

Damit folgt das Gericht der Begründung des Landkreises, der davor warnt, das örtliche Gesundheitssystem könnte durch die erwarteten Intensivbehandlungen von Corona-Patienten überfordert werden.

Allerdings müssten in die Krankenhaus-Infrastruktur im Land bis zu einem gewissen Maße auch die Gäste einberechnet sein. Denn laut der Krankenhausgesellschaft orientiert sich die Bettenplanung an der tatsächlichen Auslastung, also dem von den Kliniken gemeldeten Bedarf.

Ilona Wilhelm, Zweitwohnungsbesitzerin

„Man traut sich schon gar nicht mehr mit Hamburger Kennzeichen herumzufahren“

Ilona Wilhelm und ihr Mann leben einen großen Teil des Jahres in ihrem Haus in einem Dörfchen in der Nähe der Schlei. „Wir Besitzer von Zweitwohnungen zahlen Steuern, finanzieren die Infrastruktur mit und werden jetzt wie Bürger zweiter Klasse behandelt“, ärgert sie sich.

Wilhelm und Klosterhuis sind 70 und 71 Jahre alt und haben daher ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko, falls sie an Corona erkranken. Im Dorf gebe es wenige Zweitwohnungen und viel Platz. „Wir sind hier gut aufgehoben, gefährden niemanden und werden auch nicht gefährdet“, sagt Wilhelm. So eine Anordnung schaffe bloß böses Blut. Einmal sei sie schon angesprochen worden, was sie hier zu suchen habe. „Man traut sich schon gar nicht mehr, mit Hamburger Kennzeichen herumzufahren“, sagt Wilhelm.

Nacht- und Nebel-Aktion

Ihr Mann ärgert sich, dass er die Allgemeinverfügung nur per Zufall im Internet fand und die ihm auch noch Knall auf Fall die Abreise dekretierte. Wenn das mit so kurzer Frist terminiert werde, verhindere das, dass sich Betroffene Rechtsschutz suchten, denn wer die Frist verletzte, riskiere ja, sich strafbar zu machen, sagt der Rechtsanwalt Klosterhuis. „Das hat schon was von einer Nacht- und Nebelaktion“, findet er.

Das Gericht erklärte die Abreise für zumutbar, weil dem Paar ja in Hamburg eine Wohnung zur Verfügung stehe. Auch das Alter der beiden wollte das Gericht nicht als Argument gelten lassen: Viele Menschen der gleichen Altersgruppe in Hamburg müssten ja auch mit dem Risiko leben.

Die Klarstellung der Landesregierung macht dieses und die anderen Urteile nun obsolet. Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) entschuldigte sich im Namen der Tourismusakteure im Land für die vereinzelten Beschimpfungen gegenüber den Gästen: „Die inakzeptablen Ausfälle einiger weniger Bürger gegenüber den Wohnungsbesitzern sind zutiefst bedauerlich.“ Sie sollten keinen Zweifel an dem „seit Jahrzehnten praktizierten guten Miteinander“ aufkommen lassen.

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