Terminstreit um Klima-Volksentscheid: Iris Sprangers falsches Spiel
Die Argumentation der Senatorin, wieso der Entscheid nicht am Wahltag stattfinden kann, ist unhaltbar. Spranger aber will einen Fehler vertuschen.
Doch eine rechtliche Bewertung, die die Initiative hat vornehmen lassen, zeigt: Die Argumentation Sprangers und des Senats basiert auf einer fehlerhaften Grundlage – und ist in dieser Form nicht haltbar. Eine schnelle Organisation der Abstimmung über den Volksentscheid ist weiterhin möglich und könnte mit dem entsprechenden Willen am Dienstag beschlossen werden. Selbst das Angebot einer Druckerei hat Klimaneustart bereits eingeholt.
Kernpunkt des Streits ist die Frage der Fristen. Unstrittig ist: Spätestens 42 Tage vor der Wiederholungswahl, also bis zum 2. Januar, müssen laut der Landeswahlordnung die Wahlverzeichnisse fertiggestellt sein, also jene Listen, die alle Wahlberechtigten aufführen, auf deren Basis dann die Wahlunterlagen für Briefwahlen beantragt werden können.
Sprangers Argumentation, die auch in einer Stellungnahme der Senatsinnenverwaltung an den Senat vom 25. November festgehalten ist, lautet: Zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Briefwahlunterlagen fertig sein und alle Wahlunterlagen vorliegen. In dieser Frist jedoch sei es nicht zu schaffen, die Informationsbroschüre mit den Argumenten der Volksentscheids-Initiatoren sowie der Stellungnahme des Senats und des Abgeordnetenhauses zu drucken.
Keine gesetzliche Vorgabe
Der von der Initiative Klimaneustart beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Peter Kremer, sagt dazu jedoch gegenüber der taz: „Diese Argumentation ist falsch.“ Im Namen der Initiative hat er deshalb am vergangenen Freitag einen Antrag zur Zusammenlegung von Volksentscheid und Wahltermin an die Senatskanzlei sowie die Senatsverwaltungen für Inneres und Umwelt gestellt. Darin legt er dar, dass es „keine gesetzliche Vorgabe“ gibt, die besagt, dass die Unterlagen zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wahlverzeichnisse bereits vorliegen müssten. Die Landeswahlordnung mache hierzu „schlicht keine Aussagen“, heißt es. Eine Anfrage an die Innenverwaltung, wieso die Wahlunterlagen bereits am 2. Januar vorliegen müssten, ließ diese am Sonntag unbeantwortet.
Aus den gesetzlichen Vorgaben ergebe sich lediglich, dass die Wahl- und Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor der Wahl – also bis zum 21. Januar – die Unterlagen erhalten müssen. Bei einer Postlaufzeit für behördliche Postsendungen von drei Tagen könnten die Unterlagen demnach bis spätestens 18. Januar verschickt werden. Unberührt davon ist, dass die Verschickung der Unterlagen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus bereits am 2. Januar starten könnte.
Dem Senat bliebe also deutlich mehr Zeit, um die Argumentation für die Broschüre zu schreiben und die Druckaufträge zu erteilen und müsste den Volksentscheid nicht auf einen eigenen Termin verschieben, an dem das Scheitern am Beteiligungsquorum – einer erforderlichen Zustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten – droht.
Spranger will Fehler verstecken
Die fehlerhafte Argumentation der Innensenatorin führt Rechtsanwalt Kremer darauf zurück, dass sie dadurch einen eigenen Fehler verdecken wolle. Spranger habe es nämlich versäumt, bei der Ausschreibung für die Wahlunterlagen auch die Option für den Druck von Abstimmungsunterlagen aufzunehmen. Am 7. November, eine Woche vor Ende der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren, hatte der Senat einen Druckauftrag ausgeschrieben, der alle Unterlagen für die Wahlen von Abgeordnetenhaus, Bezirksparlamenten und im Falle einer entsprechenden Anordnung für den Deutschen Bundestag beinhaltet, nicht aber für einen Volksentscheid.
Genau das war vor den Wahlen im September 2021 jedoch geschehen. Damals hatte der Senat, ebenfalls in Unkenntnis, ob das Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen erfolgreich sein würde, einen Druckauftrag für alle Wahlen und „optional“ den Volksentscheid ausgeschrieben. Dies hätte auch in diesem Fall wieder passieren müssen, so Kremer. Ergo: „Spranger hat es verbockt.“
Auch dem Argument, es lasse sich in der Kürze der Zeit nicht genügend Papier auftreiben, widerspricht die Initiative. Sie hat dem Senat das Angebot einer Druckerei über den Druck von 2,8 Millionen Informationsbroschüren mit einem Umfang von je 24 Seiten übermittelt. Demzufolge könnte die Broschüren bis zum 2. Januar ausgeliefert werden, wenn die Druckvorlagen bis zum 19. Dezember eingingen. Die Druckerei habe das Papier beim Lieferanten bis zu diesem Montag reserviert. Zwei weitere Druckereien hätten erklärt, fristgerecht die Abstimmungszettel liefern zu können.
Jessamine Davis, Sprecherin von Klimaneustart, sagte der taz: „Wenn der Volksentscheid auf den 2. April gelegt wird – der Tag des Berliner Halbmarathons – verhöhnt die Senatsverwaltung das zivilgesellschaftliche Engagement.“ Für den Fall, dass der Senat an der eigenen Terminierung festhalte, prüft die Initiative derweil, ob sie Klage erhebt. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungs- oder auch dem Verfassungsgericht sei denkbar, so Anwalt Kremer. Das Ziel auch hierbei bliebe, dass Wahl und Abstimmung zusammen am 12. Februar stattfinden.
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