Tempo-30 als Lärmschutz: Hamburg dreht leiser
Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen sollen den innerstädtischen Lärm in Hamburg verringern. Beim Fluglärm kommen SPD und Grüne nicht auf einen Nenner.
Es soll nun in großen Schritten weitergehen mit der Lärmreduzierung in Hamburg: Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) stellte am Dienstag die Fortschreibung des städtischen Lärmaktionsplans vor. Vor allem durch die Einführung von weiteren nächtlichen Tempo-30-Zonen auf Hamburgs Straßen sollen lärmgeplagte Anwohner:innen entlastet werden. „Dass wir in der Stadt Lärmprobleme haben, kann niemand überhören“, sagte Kerstan.
Auf 41, teils mehrspurigen und vielbefahrenen Strecken soll künftig die erlaubte Geschwindigkeit in der Nacht reduziert werden. Denn als gesundheitsgefährdend gilt, wo nachts Lärm von mehr als 55 Dezibel herrscht. Durch Tempo-30-Zonen könne dem entgegengewirkt werden. Und die Zahl der Betroffenen durch den Lärm des Straßenverkehrs ist hoch: Tagsüber sind den Berechnungen der Umweltbehörde zufolge 184.000 Hamburger:innen Lärm von über 65 Dezibel ausgesetzt, nachts sogar 215.000 von mehr als 55 Dezibel.
Damit sind rund 80.000 Hamburger:innen mehr von Lärm betroffen als bislang gedacht: Erstmals hat Hamburg nun ein EU-weit genutztes Erhebungsverfahren angewandt, das Lärmbelästigung großzügiger erfasst als das zuvor genutzte Verfahren.
Mit der Einrichtung der Tempo-30-Zonen soll noch dieses Jahr begonnen werden. Für die Jahre ab 2026 hat die Umweltbehörde einige Dutzend weiterer Straßen in den Blick genommen.
Zoff um nächtlichen Fluglärm
Keine Lösung konnte Kerstan beim nächtlichen Lärm durch Flugzeuge auf dem Hamburger Flughafen vermelden: Im März setzte die Stadt eine Verspätungsregelung aus, nach der Airlines eine zusätzliche Verwaltungsgebühr zahlen mussten, wenn sie wegen einer Verspätung erst nach 23 Uhr starteten oder landeten. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht war zuvor deutlich geworden, dass es für diese Regelung keine Rechtsgrundlage gibt.
Mit der für den Flughafen zuständigen, SPD-geführten Wirtschaftsbehörde konnte sich Kerstan seither nicht auf eine rechtssichere Folgeregelung einigen. „Angesichts des anstehenden Wahlkampfs wird es in dieser Legislaturperiode nichts mehr“, sagte Kerstan. Ein grundsätzliches Verbot von Starts und Landungen nach 23 Uhr, wie es Kerstan fordert, werde dann wohl ein Fall für die Koalitionsverhandlungen nach der Bürgerschaftswahl im kommenden März.
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