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Suchmachine gegen LeistungsschutzrechtGoogle lässt Verlage auflaufen

Der Konzern denkt nicht daran, für Textschnipsel zu bezahlen. Ein Vergleichsangebot der VG Media über 1,24 Milliarden Euro schlägt er aus.

Obwohl Presseverlage inzwischen per EU-Richtlinie ein Leistungsschutzrecht durchgesetzt haben, weigert sich Google nach wie vor, für kurze Auszüge aus Pressetexten Geld zu bezahlen. Jetzt hat der Suchmaschinenkonzern ein Angebot der deutschen VG Media ausgeschlagen, in Form eines Vergleichs 1,24 Milliarden Euro zu überweisen. Dem Technikportal heise.de gegenüber nannte ein Google-Sprecher den Vorschlag ein „haltloses Gedankenspiel“.

Die VG Media vertritt die Urheberrechtsansprüche von Presseverlagen sowie privaten Sendern in Deutschland und im Ausland. Die Verlage sind der Ansicht, dass Google ihr Urheberrecht verletzt, wenn es kurze Anrisse von verlinkten journalistischen Artikeln anzeigt.

Das betrifft vor allem die Rubrik „google News“, die allerdings für viele Medien auch eine wichtige Plattform für den Publikumsverkehr ist. Dennoch fordern die Verlage seit Längerem eine Entschädigung dafür, das Google ihre Inhalte zum eigenen Profit verwende. Deswegen gibt es auch in der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht einen Paragrafen zum Leistungsschutzrecht.

Das deutsche Leistungsschutzrecht gibt es schon seit 2013, aber bislang hatten die Verlage – geschweige denn die Urheber*innen der Texte – nichts davon

Die VG-Media befindet sich allerdings schon länger im Streit mit Google. Bei den 1,24 Milliarden handelt es sich um ein Vergleichsangebot in einem Rechtsstreit, der bereits seit 2016 läuft, er bezieht sich auf das deutsche Leistungsschutzrecht. Das gibt es schon seit 2013, aber bislang hatten die Verlage – geschweige denn die Urheber*innen der Texte – nichts davon. Google besteht weiter darauf, dass es nicht zahlen muss.

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