Wem gehört das Internet? Konzerninteressen, Datenschutz, Uploadfilter, Abmahnwellen – der wohl heftigste Konflikt im und ums Netz ist der ums Urheberrecht.
Selten waren Urheberrechtsverletzungen so leicht zu begehen wie mit KI. Die Programme „Glaze“ und „Nightshade“ sollen das verhindern.
Private Briefe des Beamten Oscar Toepffer sollen wieder in der Schublade verschwinden – obwohl sie sein Hadern mit der NS-Diktatur dokumentieren.
Die EU will Nutzer:innen vor Tricks der Internet-Plattformen besser schützen. Der Plan ist gut – doch nun geht es um die Details.
Ein Laptop mit vertraulichen Mails landete versehentlich in einer Online-Auktion. Er wurde zuvor von der Lübecker Ausländerbehörde genutzt.
Bild TV hat das Urheberrecht verletzt, als es am Wahlabend ARD-Livebilder übernahm. So sagt es ein Gerichtsurteil – zumindest teilweise.
Google verdient mit den Inhalten von Verlagen seit Jahren Geld. Jetzt hat der Konzern auch in Deutschland mit manchen von ihnen Verträge geschlossen.
In der EU ist eine Diskussion über die Begrenzung britischer Inhalte in der Filmindustrie entbrannt. Aber wäre eine Quote überhaupt sinnvoll?
Das US-Unternehmen Clearview speichert in seiner biometrischen Fotodatenbank auch Europäer:innen. Das will die Datenschutzorganisation noyb beenden.
Die umstrittenen Uploadfilter kommen. Der Bundestag hat bei der Novelle des Urheberrechts aber Abweichungen beschlossen – und die sind kreativ.
Das Bundeskabinett beschließt einen Entwurf für das neue Urheberrecht. Dass es nun doch Uploadfilter geben soll, bricht einmal mehr ein Versprechen.
Wolfgang Krolows Bild wurde unter Linksradikalen zur Ikone. Jetzt fordert die Erbin des Fotografen Schadenersatz wegen seiner Reproduktion.
Wie soll die neue EU-Urheberrechts-Richtlinie umgesetzt werden? Netzexpertin Julia Reda vermisst grundsätzliche Regelungen.
Justizministerium plant Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform: Youtube braucht Lizenzen oder Filter.
Becks frühere Forderung nach Legalisierung von Sex mit Kindern durfte vom „Spiegel“ im Original veröffentlicht werden, entschied der Bundesgerichtshof.
Die Bundesregierung wollte Afghanistan-Berichte zurückhalten. Auf das Urheberrecht kann sie sich aber nicht stützen, so der Bundesgerichtshof.
Geklaute Beats gelten nicht als Zitat. Das entschied der Bundesgerichtshof im Streit zwischen Kraftwerk und dem Hiphopper Moses Pelham.
Australiens Regierung will die US-Konzerne Google und Facebook zu einer Journalismus-Gebühr verpflichten. Es wäre weltweit das erste Mal.
Im Fall der „Afghanistan-Papiere“ zeichnet sich nun ein Urteil ab: Ein Erfolg für die Pressefreiheit liegt dabei in der Luft.
Am Anfang jeden Jahres werden die Werke längst verstorbener Autor*innen und Künstler*innen gemeinfrei. Viele von ihnen sind längst vergessen.