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Streit um Mietpreisbremse„Völlig inakzeptabler Entwurf“

Justizminister Buschmann (FDP) wirft der SPD vor, die Verlängerung der Mietpreisbremse zu verzögern. Eine SPD-Abgeordnete fordert Nachbesserungen.

Aussicht über Münchener Dächer in Schwabing: Wie teuer wäre es wohl ohne Mietpreisbremse? Foto: Wolfgang Maria Weber/imago

Berlin taz | Auf den ersten Blick wirkt es wie eine verkehrte Welt. Ausgerechnet Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wirft den Sozialdemokraten vor, die Verlängerung der Mietpreisbremse zu verzögern. Dazu muss man wissen: Die FDP ist traditionell Gegnerin der Mietpreisbremse, SPD und Grüne befürworten sie.

„Ich wundere mich schon, dass gerade die SPD-Seite mit neuen Nachforderungen die Mietpreisbremse verzögert“, sagte Buschmann am vergangenen Freitag der Rheinischen Post im Interview. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Zanda Martens möchte das so nicht stehen lassen. „Minister Buschmann hat nach zweieinhalb Jahren einen völlig inakzeptablen Entwurf vorgelegt, der die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form sabotiert“, sagte sie der taz. Es sei klar, dass die SPD das nicht akzeptieren könne und auf Nachbesserungen bestehe.

Die Mietpreisbremse regelt bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten, dass die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen darf. Wo ein Wohnungsmarkt als angespannt gilt, legen Landesregierungen fest. Bislang gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2025. Laut Koalitionsvertrag soll sie „bis zum Jahre 2029“ verlängert werden.

Doch über dieses Vorhaben streitet die Regierung untereinander schon lange. Zuerst hatte Justizminister Buschmann einen Entwurf zur Mietpreisbremse bewusst verzögert, um eine Einigung mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beim Thema Vorratsdatenspeicherung zu erreichen – als politisches Druckmittel. Mitte April 2024 wurde dann eigentlich eine Einigung verkündet: Die Vorratsdatenspeicherung sollte mit dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren neu geregelt und die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden.

Doch jetzt geht der Streit in die zweite Runde. Laut Buschmann hängt der von ihm vorgelegte Referentenentwurf derzeit „im Kanzleramt für die finale Klärung in der Koalition“. Es gebe „noch Abstimmungsbedarf zu einzelnen technischen Punkten“, sagte er der Rheinischen Post. Welche Punkte das genau betrifft, wollte das Justizministerium auf taz-Nachfrage nicht beantworten: Während regierungsinterner Abstimmungen nehme man „wie üblich keine Stellung zum Inhalt des Referentenentwurfs“.

Streit um Verlängerungszeitraum

Der umstrittene Entwurf kursiert aber bereits und liegt der taz vor. Für Unmut dürfte wohl das darin genannte Datum sorgen: Die Mietpreisbremse soll demnach nur um drei Jahre bis Ende 2028 verlängert werden. Damit wurde der Koalitionsvertrag offenbar spitzfindig ausgelegt, denn die dortige Formulierung „bis zum Jahre 2029“ ist doppeldeutig – SPD und Grüne meinten damit eine Verlängerung bis einschließlich 2029.

Darüber hinaus will das Justizministerium es offenbar Bundesländern erschweren, die Mietpreisbremse anzuwenden, indem es dafür umfangreiche Begründungen einfordert. In Berlin, Hamburg und Bremen soll laut Entwurf zum Beispiel künftig jeder einzelne Bezirk eine Verlängerung begründen. Bislang gilt die Mietpreisbremse in den Stadtstaaten für das gesamte Stadtgebiet. Es brauche eine „einfache und bürokratiearme Lösung für die Kommunen“, sagte Grünenpolitikerin Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen im Bundestag, der taz.

Die SPD-Abgeordnete und Rechtspolitikerin Zanda Martens forderte zudem „eine klare Regulierung des möblierten und Kurzzeitmietmarkts, um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern“. Auch die geltenden Ausnahmeregelungen für Neubauten müssten überarbeitet werden.

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8 Kommentare

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  • Das ganze ist ein Hohn.

    Buschmann will einen rechtssicheren Entwurf hinlegen und nicht eine einfache Verlängerung. Das wird ihm jetzt negativ ausgelegt.

  • Wenn man sich die letzten Gesetzgebungen der Ampel anschaut, dann war da einiges was holterdipolter über die Bühne ging oder fast vor die Wand gefahren wurde.

    Besser ist es, wenn Gesetze nicht raus geprügelt werden.

  • Das Ding muss durch den Bundesrat. Nach drei Landtagswahlen in Ländern mit vielen Mietern will Buschmann wohl sehen, wer zuerst für einen Deal mit der AfD zur Mietpreisbremse umfällt.

  • Buschmann an ist genauso auf Sabotage - Kurs wie Wissing. Oder sollen wir glauben, dass Wissing in China Verträge unterzeichnet, die die offizielle Chinapolitik schädigen, ohne dass der Text vom Justizministerium abgesegnet wurde?



    Vermieter wählen halt im Zweifel mehr FDP als Mieter.

  • Völlig unbegreiflich ist, warum die CDU das Thema Mietkosten so vernachlässigt. Deutschland hat eine der höchsten Mietquoten Europas, das heißt, dass auch sehr viele Wähler der Union unten hohen Mieten leiden.

  • Geschickt dribbelt Mittelstürmer FDP den Ball an Rechtsaussen AfD.

    Wie das weitergeht können wir in Frankreich gerade bewundern: da setzt Rechtsaussen gerade ein Tooor!

    Neoliberalismus 3, Demokratie 0. Auf die zweite Halbzeit freue ich mich dann.

  • Die aktuelle Legislaturperiode endet September 2025, die aktuelle Regelung Ende Dezember 2025. Es steht also genug Zeit zur Verfügung eine, wie auch immer geartete, Neufassung im vierten Quartal 2025 zu beschließen.



    Regierungen sollten grundsätzlich vermeiden Gesetze zu erlassen, welche über ihr politisches Mandat, sprich ihre demokratische Legitimation, hinausreichen. Ausnahmen sehe ich bei langfristigen Projekten wie z.B. Infrastrukturmaßnahmen, entsprechend sollten diese möglichst mit einer breiten parlamentarischen Zustimmung beschlossen werden.



    Ansonsten legt eine Regierung der nächsten nur Kuckuckseier ins Nest, diese revanchiert sich dann und die Demokratie leidet.

  • Angesichts der Tatsache, dass die Mietpreisbremse auch durch den Bundesrat muss und wir im September Wahlen in drei Bundesländern haben, bleibt für das Vorhaben nicht mehr wirklich viel Zeit.