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Streit um Abriss in der HabersaathstraßeBezirk will weiter verhandeln

Der Bezirk weist die Kritik an einer „Einigung“ mit dem Besitzer der Habersaathstraße 40-48 zurück. Die Gespräche mit dem Investor liefen noch.

Das (gar nicht so) leerstehende Haus in der Habersaathstraße: Zur Zeit dürfen hier Obdachlose wohnen Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Berlin taz | Das Bezirksamt Mitte weist die Behauptung der Initiative „Leerstand-Hab-ich-Saath“ zurück, es gebe eine Einigung mit dem Eigentümer der Wohnhäuser Habersaathstraße 40-48 über einen Abriss. „Das Bezirksamt befindet sich weiterhin im Austausch mit den Eigentümern des Gebäudes“, erklärte die Pressestelle des Bezirksamts auf taz-Anfrage. Allerdings habe der Bezirksbürgermeister sich „zwischenzeitlich“ mit einem Schreiben an die Be­stands­mie­te­r*in­nen gewandt, „indem er den aktuellen Sachstand sowie mögliche Optionen im weiteren Vorgehen beschreibt“.

Die Initiative hatte am Montag in einer Pressemitteilung die „Einigung“ des Bezirks mit dem Eigentümer scharf kritisiert. Danach dürfen die rund 120 Wohnungen abgerissen werden unter der Bedingung, dass die Altmieter Umsetzwohnungen bekommen und danach 10 Jahre lang zum alten Mietzins im Neubau wohnen dürfen. Wahlweise steht ihnen eine Entschädigung von 1.000 Euro/Quadratmetern zu. Der Eigentümer verpflichtet sich zudem, 30 Prozent der Wohnungen für Kaltmieten zwischen 6,50 und 8,50 Euro zu vermieten, das Bezirksamt soll ein Vorschlagsrecht für diese Mie­te­r*in­nen bekommen. Die Initiative hatte dies als „skandalös“ und „faulen Kompromiss“ bezeichnet.

Das Schreiben von Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne), das der taz inzwischen in Gänze vorliegt, datiert vom 14. April und nennt in der Tat diese Punkte. Diese werden im Schreiben als „Vergleichsvorschlag“ bezeichnet, über den man mit diesem Schreiben informieren wolle. Weiter heißt es: „Mit diesem Kompromiss möchten wir eine dauerhafte Lösung für alle Beteiligten herbeiführen. Auf Grundlage eines genehmigungsfähigen Bauantrags soll die Errichtung von wesentlich mehr Wohnraum auf dem Grundstück ermöglicht und so verhindert werden, dass das Gebäude ohne Auflagen abgerissen werden kann.“

Tatsächlich kommt also der Bezirk dem Eigentümer mit seinen Vorschlägen weit entgegen. Laut der Berliner Zweckentfremdungsverbotsverordnung dürfen Wohnungen nur abgerissen werden, wenn Ersatzwohnungen in gleicher Zahl für maximal 7,92 Euro Kaltmieter pro Quadratmeter geschafft werden. Dies will der Besitzer aber nicht. Darum hat der Bezirk bislang die Genehmigung zum Abriss verweigert, wogegen der Besitzer schon länger juristisch vorgeht. Der Bezirk Mitte fürchtet offenbar, dieses Verfahren zu verlieren, wie dies in einem anderen Bezirk tatsächlich bereits geschehen ist, und ist deshalb auf Kompromisssuche, um wenigstens für einen Teil der Wohnungen eine Preisbindung zu erreichen.

Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, hält diese Strategie für falsch. „Der Bezirk hätte das durchfechten sollen“, sagte er der taz. Wenn nur 30 Prozent der Wohnungen im geregelten Preissegment sind, der Rest also frei vermietet werden kann, „wird damit faktisch bezahlbarer Wohnraum vernichtet“. So werde mit der Einigung auch die Strategie des jahrelangen Leerstands belohnt. Der Eigentümer hat die Häuser seit Jahren systematisch „entmietet“, lediglich 9 Alt­mie­te­r*in­nen sind noch übrig.

Bezirk: „Sind guter Hoffnung“

Von Dassel erklärte dennoch in seinem Brief an die Mieter*innen: „Wir sind guter Hoffnung, dass wir uns mit dem Eigentümer auf das beschriebene Verfahren einigen und für alle Beteiligten eine faire und verlässliche Lösung erzielen können.“

Die 50 Obdachlosen, die seit Ende Dezember einen Teil der seit Jahren leerstehenden Wohnungen beziehen konnten, sind damit offenbar nicht gemeint. Mit keinem Wort wird im Schreiben erwähnt, was mit ihnen geschehen soll. In der Vergangenheit waren mehrere Besetzungen der zum Teil sogar möblierten Wohnungen gescheitert. Kurz nach Weihnachten hatte der Bezirk schließlich einer temporären Unterbringung von Obdachlosen dort zugestimmt. Valerie Hauser vom der Initiative „Leerstand-Hab-ich-Saath“ erklärte am Montag: „Die Häuser wurden nicht besetzt, um sie jetzt abreißen zulassen. Wir werden dem nicht tatenlos zusehen.“

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1 Kommentar

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  • Das Oberverwaltungsgericht wird wegen der EUR 7,92 (demnächst EUR 9,17) im Sommer entscheiden und diese Grenze absehbar kippen. Der Eigentümer muss nicht mehr weiter verhandeln, sondern kann die paar Monate einfach abwarten.