Stand der Koalitionsverhandlungen: Bechsteinfledermaus bald kein Grund mehr zur Klage?
Union und SPD diskutieren, das Klagerecht für Umweltverbände einzuschränken. Höchst fraglich, ob das machbar ist. Kritik gibt es dennoch reichlich.
In ihren Koalitionsverhandlungen diskutieren Union und SPD, die Klagemöglichkeiten für Naturschutzverbände wie den BUND oder die Deutschen Umwelthilfe massiv einzuschränken. So geht es aus einem öffentlich gewordenen Entwurfspapier der Arbeitsgruppe „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt“ hervor.
Das würde bedeuten, dass Unternehmen in Deutschland bald wieder Industrieanlagen bauen oder ausweiten könnten, ohne Klagen befürchten zu müssen, wenn sie dabei Umwelt- und Klimaschutzrichtlinien missachten.
Die Population einer seltenen Spezies in einem uralten Wald – wie die der Bechsteinfledermaus im Hambacher Forst – würde keine juristische Möglichkeit mehr bieten, ihn vor der Rodung durch einen Ernergiekonzern zu bewahren.
„Ohne die Möglichkeit zur Klage wird die Zerstörung von Flüssen, Seen und Landschaften immer weiter zunehmen“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND zur taz. Es gehe aber nicht nur um ökologische Fragen, sondern auch um demokratische Teilhabe und Mitsprachemöglichkeiten der lokalen Bevölkerung.
Verbandsklagerecht der CDU ein Dorn im Auge
Bei größeren Bauvorhaben, ob bei Windkraft- oder Industrieanlagen, müssten die Interessen aller einbezogen werden. Neben wirtschaftlichen auch die von Mensch und Natur. Klagen seien dabei die letzte Instanz, sagt Bandt.
Dennoch sei das Klagerecht wichtig. „Klagemöglichkeiten disziplinieren die Planenden wie Unternehmen und Behörden dazu, gute Beteiligungsverfahren abzusichern und Umwelt- und Klimaschutz darin mitzudenken, weil sie wissen, dass ihnen sonst Klage droht.“ Würde das Verbandsklagerecht abgeschafft, drohten die Eingriffe in und die Zerstörung der Natur immer weiter zuzunehmen, so Bandt.
Das sogenannte Verbandsklagerecht ist der CDU schon länger ein Dorn im Auge. Bereits in ihrem Wahlprogramm hatte sie sich dafür ausgesprochen, das Recht einzuschränken. Ob sie es schafft, das Vorhaben nun im Koalitionsvertrag festzuschreiben, hängt auch vom Verhandlungswillen und -geschick der SPD-Spitze ab.
Gemeinsam mit Spitzenpolitiker*innen der Union verhandelt sie ab diesem Freitag die strittigen Punkte sämtlicher Vorverhandlungen zum Koalitionsvertrag. Aus beiden Parteien zusammengesetzte Arbeitsgruppen hatten in den letzten Wochen zentrale Themenkomplexe diskutiert. Neben „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt“ beispielsweise auch „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“.
„Union und SPD mausern sich zur Rückschrittskoalition“
In der Opposition regt sich bereits Widerstand gegen die umwelt- und klimapolitische Ausrichtung der Koalitionspartner. Lorenz Gösta Beutin, Klimapolitiker der Linksfraktion sagt zur taz: „Union und SPD mausern sich zur Rückschrittskoalition im Sinne der Reichen und der Konzerne. Für kurzfristige Profitinteressen setzen sie unsere Lebensgrundlagen aufs Spiel.“ Es brauche juristische Mittel wie das Verbandsklagerecht, um Umwelt- und Klimaschutz sozialverträglich durchzusetzen, so Beutin.
Ob die zukünftige Bundesregierung das Verbandsklagerecht tatsächlich einschränken kann, ist höchst fraglich. Das Recht basiert auf EU- und Völkerrecht. Dabei ist das EU-Recht bindend für die deutsche Bundesregierung und nationale Gerichte. Würden Umweltverbände trotz eines in Deutschland eingeschränkten Verbandsklagerechts gegen Umweltverstöße von Unternehmen klagen, könnte der Europäische Gerichtshof ihnen letztlich das Klagerecht wieder zugestehen.
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