Staatshaushalt: Reichen-Soli droht das Aus
Am Mittwoch verkündet das Bundesverfassungsgericht, ob der Solidaritätszuschlag bleibt. Vergangenes Jahr nahm der Staat darüber 12 Milliarden Euro ein.
Wie groß der finanzielle Spielraum der künftigen Bundesregierung ist, hängt auch von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag ab. Am Mittwoch verkünden die Richter:innen ihr Urteil, ob der „Soli“ verfassungswidrig ist. Sollte das der Fall sein, würden dem Bundeshaushalt jährlich ein zweistelliger Milliardenbetrag fehlen.
Den Solidaritätszuschlag, kurz „Soli“, hatte Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) nach der Wiedervereinigung zur Finanzierung des Aufbaus im Osten eingeführt. Seit 2021 müssen diese Sondersteuer nur noch sehr gut Verdienende und Unternehmen zahlen, rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahlenden sind davon befreit.
Im Jahr 2024 wurde der volle Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommensteuer zum Beispiel für Alleinstehende fällig, die ein zu versteuerndes Jahresabkommen ab 104.000 Euro hatten. Im vergangenen Jahr nahm der Staat mit dem Soli 12 Milliarden Euro ein. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe nicht nur für die Zukunft abschaffen, sondern auch die Rückzahlung seit 2021 fordern, wäre die finanzielle Lücke enorm.
Gegen den Rest-Soli hatten sechs FDP-Abgeordnete vor der Regierungsbildung der Ampel geklagt. Sollten sie erfolgreich sein, würde das die zurzeit laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD extrem belasten. Die 16 Arbeitsgruppen sollten ihre Ergebnisse bis Montagnachmittag um 17 Uhr der sogenannten Steuerungsgruppe aus Spitzenleuten der Parteien vorlegen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte am Montagmittag in Berlin, er erwarte noch „schwierige Gespräche“ mit der SPD. Es dürfe kein „Weiter so“ geben.
Uneinigkeit in künftiger Koalition
Erheblichen Klärungsbedarf gibt es offenbar bei den Themen Migration und Leistungskürzungen für Geflohene. Das gilt auch für Steuerfragen. Die Union fordert Medienberichten zufolge Steuererleichterungen für Unternehmen. Die SPD lehnt das bislang wohl ab und verlangt dagegen einen Steuerzuschlag für Spitzenverdiener:innen.
Einigkeit soll es in der Frage geben, dass der Spitzensteuersatz in Zukunft nur noch für Jahreseinkommen ab 80.000 Euro fällig wird. Heute wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent für Einkommensteile ab 68.480 Euro berechnet. Ab einem Einkommen von 277.826 Euro gilt der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent.
Unklar ist bislang, ob und wie es mit dem Deutschlandticket weitergeht. Die bundesweit im öffentlichen Nahverkehr gültige Fahrkarte kostet zurzeit 58 Euro im Monat, sie wird von rund 14 Millionen Bürger:innen genutzt. Der Bund subventioniert das Ticket 2025 mit 1,5 Milliarden Euro, die Länder tragen zusammen die gleiche Summe.
Sollte der Bund diese Zahlung nicht mehr leisten, wird die Monatsfahrkarte erheblich teurer oder schlimmstenfalls abgeschafft. Im Sondierungspapier von Union und SPD wurde zum Deutschlandticket nur „Beratungsbedarf“ festgehalten und keine Aussage zu einer Fortführung getroffen. Vor allem die CSU sieht die günstige Flatrate für den ÖPNV kritisch.
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