Sexualisierte Gewalt: Ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin verurteilt
Ein Berliner Gericht hat einen ehemaligen Rabbiner zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wird ein sexueller Übergriff vorgeworfen.
Ein ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin ist wegen eines sexuellen Übergriffs nach Paragraf 177 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach den Feststellungen im Strafbefehl habe der Mann 2021 in seiner Funktion als Rabbiner die Geschädigte zu einem „Persönlichkeitstraining“ eingeladen. In deren Verlauf habe er die Frau aufgefordert, sich mit dem Rücken zur Wand zu stellen und die Augen zu schließen, um sich von den „negativen Energien“ ihres Ex-Partners zu befreien.
Der damalige Rabbiner sei dann an die Frau herangetreten, habe sie geküsst und seine Zunge in ihren Mund eingeführt, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass die Frau damit zu keinem Zeitpunkt einverstanden war. Weil diese Aktion für die Frau nicht vorhersehbar gewesen sei, sei sie außerstande gewesen, sie abzuwehren.
Der Fall war im Sommer 2023 durch einen Bericht der Jewish Telegraphic Agency gemeinsam mit ähnlichen Vorwürfen weiterer Frauen öffentlich geworden. Eine taz-Recherche hatte weitere Fälle publik gemacht. Der ehemalige Rabbiner hatte die Vorwürfe bestritten und sich juristisch gegen die Berichterstattung gewehrt, der taz-Artikel ist wegen einer noch laufenden rechtlichen Auseinandersetzung derzeit nicht verfügbar.
Kündigung war rechtmäßig
Die Jüdische Gemeinde Berlin hatte dem Mann im Frühling 2023 fristlos gekündigt, nachdem die zum Teil weit zurück reichenden Vorwürfe zunächst gemeindeintern bekannt geworden waren. Auch gegen die Kündigung war der Mann vorgegangen, das Berliner Arbeitsgericht bestätigte jedoch im Frühling 2025, dass diese rechtmäßig sei, weil er ein weibliches Gemeindemitglied sexuell belästigt habe.
Der ehemalige Rabbiner hatte hingegen behauptet, etwaige sexuelle Kontakte seien einvernehmlich geschehen. Er war seit 2006 als orthodoxer Rabbiner in der sephardischen Synagoge Tiferet Israel in Berlin-Charlottenburg tätig und damit einer von sechs Gemeinderabbinern der Jüdischen Gemeinde Berlin.
In dem nun verhandelten Fall war gegen den Rabbiner zunächst ein Strafbefehl ergangen, dem er widersprochen hatte, wodurch vor Gericht verhandelt werden musste. Dort habe der Mann, so eine Sprecherin der Berliner Justiz zur taz, den Einspruch aber zurückgenommen.
Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig, die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Außerdem bestimmte das Gericht, dass der Mann 2.000 Euro an die Geschädigte zahlen muss und dass er dem Gericht jeden Wohnortwechsel zu melden habe. Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland begrüßte das Urteil, die Jüdische Gemeinde Berlin war bis Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
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