Schutzmaßnahmen und Corona-Pandemie: Die Maskenpflicht sollte bleiben
In immer mehr Ländern fällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dabei gibt es gute Gründe, sie beizubehalten.
W eltweit wird die Maskenpflicht immer weiter gelockert. Tschechien hat die Maskenpflicht in Bus und Bahn schon aufgehoben, Israel und Spanien heben sie weitestgehend auf und nun gilt vorerst auch in den USA keine generelle Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mehr. Warum eigentlich? Bei richtiger Anwendung können FFP2-Masken 99,9 Prozent der Tröpfchen beim Sprechen zurückhalten. Kein Mittel ist so einfach einzusetzen wie das Tragen von Masken.
Eine Bundesrichterin in Florida hob die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln den USA auf mit der Begründung, dass es nun „niedrige Krankenhausaufenthaltsraten“ gebe und „mehrere wirksame Gesundheitsinstrumente, die jetzt weit verbreitet sind“. Genannt werden das Boostern, medizinische Behandlungsmöglichkeiten und hochwertige Belüftungen in Flugzeugen. Deshalb stehe das Tragen der Maske nicht mit der öffentlichen Gesundheit in Einklang.
Zu Recht legt nun die US-Regierung Berufung gegen das Urteil ein, nachdem die US-amerikanischen Gesundheitsbehörden zu dem Schluss gekommen sind, dass Masken „zum Schutz der öffentlichen Gesundheit“ weiterhin notwendig seien. Zuvor hatten Fluggesellschaften geklagt. Dabei befürwortet laut einer neuen Umfrage eine Mehrheit der US-Amerikaner:innen eine Maskenpflicht in Zügen, Bussen und Flugzeugen. 56 Prozent sind dafür, 20 Prozent sind unentschieden.
Eine einfache Maßnahme zum Schutz gegen Covid
Noch bevor in Deutschland die Maskenpflicht weitestgehend aufgehoben wurde, ergab eine Umfrage des Forsa-Instituts für das RTL/ntv-Trendbarometer, dass 65 Prozent für die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sind. In Deutschland appelliert das Robert Koch-Institut weiterhin – wie im Übrigen auch der Gesundheitsminister Karl Lauterbach. „Ich appelliere an alle zum freiwilligen Maskentragen im Innenraum“, so Lauterbach vor dem Osterwochenende auf Twitter.
Die Begründung der US-Richterin, dass Krankenhausauslastungen und medizinische Behandlungsmöglichkeiten für die Aufhebung der Pflicht genügen und damit anscheinend als das kleinere Übel wahrgenommen werden, ist absurd. Das Ziel sollte doch sein, sich gar nicht erst zu infizieren, statt behandelt werden zu müssen. Alle möglichen Coronavirusvarianten können sowohl Krankenhauspersonal als auch Individuen belasten: Das fängt an bei asymptomatischen Verläufen, die zur Isolation führen, geht über „milde Verläufe“, die dafür sorgen, dass man das Bett kaum noch verlässt, über Beatmung auf der Intensivstation bis hin zum Tod.
Denn ja, trotz Impfungen, trotz Lüftungsanlagen, trotz Therapiemaßnahmen: Corona-Infektionen können immer noch zum Tod führen – am 21. April meldete das Robert Koch-Institut 135 Todesfälle. Und auch Zwischentöne scheinen in der Debatte um die Maskenpflicht verloren zu gehen: Wer „genesen“ ist, kann danach immer noch mit Long Covid kämpfen. Menschen mit chronischen Erkrankungen und ihre Angehörigen kommen oftmals nicht vor, wenn es darum geht, dass hauptsächlich Ungeimpfte auf den Intensivstationen liegen. Was ist mit diesen Menschen, die regelrecht daran verzweifeln, dass der Gesundheitsminister an die Freiwilligkeit appelliert?
Um diese Menschen zu schützen, könnte sich die deutsche Politik in dieser Hinsicht ein Beispiel an der US-amerikanischen nehmen und die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen wieder geltend machen. Auch, um die 65 Prozent wahrzunehmen, die nach wie vor für eine Maskenpflicht sind. Denn, so sagte es Karl Lauterbach selbst, als er die Aufhebung der Quarantänepflicht revidierte: „Wenn man sieht, dass die Vorschläge nicht wirklich funktionieren, muss man sie zurücknehmen.“
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