Rückführungen innerhalb der EU: Abkommen mit Griechenland steht
Die Bundesregierung hat nach Spanien nun auch mit Griechenland ein Abkommen zur Rückführung von Geflüchteten vereinbart. Mit Italien verhandelt sie noch.
rtr | Nach dem Abkommen mit Spanien über die Rücknahme bestimmter Flüchtlinge hat das Bundesinnenministerium auch mit Griechenland eine entsprechende Verständigung erzielt. „Wir haben uns geeinigt“, sagte Ministeriumssprecherin Eleonore Petermann am Freitag in Berlin. Der Abschluss stehe unmittelbar bevor, es fehle nur noch ein letzter Briefwechsel. Details wollte Petermann noch nicht nennen. Auch die Verhandlungen mit Italien seien „weit fortgeschritten“: „Wir gehen davon aus, dass der Vertrag auch zustande kommen wird.“
Die Verträge sind Teil eines Kompromisses in der großen Koalition, mit der ein wochenlanger Streit zwischen CDU und CSU über die Zurückweisung von Flüchtlingen direkt an der Grenze vorerst beendet worden war. Es gehe wie beim Abkommen mit Spanien auch bei der Verständigung mit Griechenland um Menschen, die an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen würden und in Griechenland einen Asylantrag gestellt hätten, sagte Petermann.
Der Zeitraum für die Zurückweisung liege nach dem Grundgesetz bei höchstens 48 Stunden. Das Abkommen mit Spanien hatte das Ministerium vorige Woche bekanntgemacht. Dabei hieß es, Italien und Griechenland hätten Gegenforderungen erhoben.
In der Praxis dürften die Abmachungen nur sehr wenige Flüchtlinge betreffen. Bei der Einreise an der deutsch-österreichischen Grenze wurden nach Angaben des Innenministeriums aus der vorigen Woche seit Mitte Juni etwa 150 Personen festgestellt, die in einem anderen EU-Land Asyl beantragt hatten. Etwa die Hälfte davon sei auf Italien entfallen, etwa ein Fünftel auf Österreich. Aus Spanien sei kein einziger dabei gewesen.
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