Razzia bei der Letzten Generation: Polizei stürmt Wohnungen
Nachdem sich Aktivist:innen auf Flughäfen geklebt hatten, greift die Justiz hart durch. Die Letzte Generation sieht einen Einschüchterungsversuch.
Der Hintergrund: Vor gut zwei Wochen hatten acht Personen zwischen 20 und 44 Jahren den Flughafenzaun am Airport Frankfurt durchschnitten und sich so Zugang zum Rollfeld verschafft, wo sie sich dann festklebten. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft in Frankfurt Ermittlungen auf und wirft den Aktivist:innen Nötigung, gemeinschädliche Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor.
Während den Razzien wurden den Beschuldigten auch DNA-Proben entnommen, wohl für einen Abgleich mit den am Flughafen sichergestellten Spuren. Allerdings: Am Tag der Klebeaktion waren alle Involvierten bereits kurzzeitig festgenommen worden.
„Bisher wurden bei Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation keine DNA-Proben genommen; diese Vorgehensweise ist also neu“, sagte Carla Hinrichs, eine Sprecherin der Letzten Generation, der taz. Sie gehe deswegen von einer Einschüchterungstaktik aus.
Hessische Landesregierung freut sich
Auf Anfrage der taz wollten die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main nicht beantworten, welchen Zweck die DNA-Proben erfüllen oder ob es noch Zweifel an der Identität der Beschuldigten gibt. Angesichts der andauernden Ermittlungen könne das Polizeipräsidium keine Angaben machen, so ein Sprecher der Behörde.
In Hessen zeigte sich die Landesregierung indes erfreut über das harte Durchgreifen der Justiz. Die Beschuldigten „müssen die Härte unseres Rechtsstaates spüren“, sagte der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU).
Zuvor hatte sich der Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) auf dem Kurznachrichtendienst X zu Wort gemeldet: „Ein solcher Übergriff auf den Flughafen Frankfurt muss hart bestraft werden.“ Den Tätern drohen auch erhebliche Schadenersatzzahlungen, so Rhein. Der Flughafenverband ADV gab sich gesprächsbereiter. In einem offenen Brief machte er der Letzten Generation am Donnerstag ein Gesprächsangebot.
Die Letzte Generation ist immer wieder im Visier von Strafverfolgungsbehörden. Zwischen Herbst 2022 und April 2023 hörten beispielsweise Polizist:innen auf Anweisung der Staatsanwaltschaft München Telefonanschlüsse der Gruppe ab. Darunter war auch ein Anschluss, der öffentlich als Kontaktoption für Medienvertreter:innen bekannt war.
Rechtmäßiger Eingriff in die Pressefreiheit
Eine Beschwerde von betroffenen Journalist:innen lehnte das Landgericht München am Mittwoch bereits in zweiter Instanz ab. Demnach war es rechtmäßig, die Gespräche zwischen Journalist:innen und Mitgliedern der Letzten Generation heimlich zu belauschen.
„Obwohl das Gericht den gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit anerkannte, entschied es, dass das Strafverfolgungsinteresse gegenüber der Letzten Generation überwog“, sagte Nicola Bier, Rechtsreferentin von Reporter ohne Grenzen der taz.
„Solche Aktionen schüchtern Journalist:innen ein, weil sie ihren Informant:innen keine Vertraulichkeit mehr garantieren können. Dies ist bedenklich für die Pressefreiheit“, so Bier, die zwei der betroffenen Journalist:innen vor Gericht vertrat.
Auch Redakteur:innen der taz waren von der Abhöraktion betroffen gewesen. Das Gericht argumentierte, dass sich die Abhöraktion nicht direkt gegen Medienvertreter:innen gerichtet habe. Außerdem habe die Letzte Generation den Anschluss nicht nur für Telefonate mit Journalist:innen genutzt.
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