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Räumungsklage gegen linkes HausprojektFrieden scheint auf einmal möglich

Gareth Joswig
Kommentar von Gareth Joswig

Soll die Rigaer94 in Berlin fortan Miete für ihre Kneipe zahlen? Der jüngste Vergleichsvorschlag der Richterin hat einiges für sich.

Vielleicht bald Berlins friedlichstes Pflaster: Rigaer Straße im Friedrichshainer Nordkiez Foto: dpa

K ann das sein? Ist im Dauerkonflikt um das Hausprojekt Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain und die Räumungsklage gegen die dortige Kneipe „Kadterschmiede“ erstmals seit langem eine Lösung in Sicht? Überraschend war es allemal, dass sich die klagenden Anwälte der fragwürdigen Briefkastenfirma Lafone Investments auf einmal einer außergerichtlichen Lösung mit der Autonomenkneipe zugeneigt zeigten.

Überraschend war freilich schon der konstruktive Vergleichsvorschlag, mit dem die Beisitzende Richterin während der Hauptverhandlung am Montag um die Ecke kam. Ein ordentlicher Nutzungsvertrag ab dem 1. März für 650 Euro Miete monatlich – im Gegenzug sind alle rückwirkenden Entschädigungen oder etwaige Mietschulden passé. Schauen Sie nach vorne, sparen Sie Zeit, Geld und Mühe für bessere Dinge als sich ewig ziehende Rechtsstreitigkeiten, appellierte die Richterin.

Und der Vorschlag des Gerichts ist plausibel – eben ein klassischer Vergleich in einem zivilrechtlichen Streit. So soll es sein.

Erstaunt wirkten nach dem freimütigen Vorschlag am Montag zunächst alle Beteiligten: Anwält*innen, Rechtsreferendar*innen, Vor­stän­d*in­nen des Kneipenkollektivs, auch die Zu­schaue­r*in­nen und Pressevertreter*innen. Hm, ja warum eigentlich nicht, schienen sich alle zu fragen. 650 Euro kalt in Friedrichshain – bekommt man so schnell nicht wieder angeboten. Und: Kommt diese unendliche Geschichte endlich zum Ende?

Das Kollektiv in der Rigaer 94 wird sich am Wochenende darüber zum Plenum treffen. Die Vertreter des Eigentümers signalisierten schon während der Verhandlung, dass sie sofort einem – allerdings erst mal nur vorläufigen – Vergleich zugestimmt hätten.

Ein Grund dafür dürfte sein, dass es juristisch für den klagenden Investor nicht allzu gut aussieht: Die Vorsitzende Richterin signalisierte während der mündlichen Verhandlung deutlich ihre Zweifel, ob die Lafone Investments tatsächlich rechtsfähig ist. Die rechtliche Lage hat sich mit dem Brexit noch einmal verkompliziert.

Die Prozessstrategie der Kadterschmiede scheint also bislang aufzugehen: Die An­wäl­t*in­nen des Kollektivs versuchen, den Ver­tre­te­r*in­nen der Klägerseite die Legitimation abzusprechen, weil der eigentliche Eigentümer sich hinter einem Konstrukt mit Briefkastenfirma versteckt, um seine Anonymität zu wahren.

Weitere Klagen drohen

Allerdings sollte sich die Ak­ti­vis­t*in­nen nichts vormachen: Selbst wenn die Rigaer 94 diesen Prozess gewinnt, steht der nächste ins Haus. Zur Not schneidert der dubiose Eigentümer einfach seine Besitztumsverhältnisse um und klagt erneut. Vielleicht sollte man allein deswegen auf einen möglichen Vergleich zuarbeiten.

Gleichzeitig bleibt es natürlich hochproblematisch, dass der Investor derzeit in parallel laufenden Prozessen versucht, mehr als ein Dutzend Mie­te­r*in­nen aus ihren Wohnungen herauszuklagen. Es bräuchte für diesen komplexen Konflikt eine umfassende Lösung. Aber auch das könnte ja Gegenstand einer etwaigen außergerichtlichen Verhandlung mit dem Eigentümer sein.

Und sollte das Kollektiv sich vergleichsbereit zeigen und der Investor wieder einen Rückzieher machen, hat man zumindest einen argumentativen Vorteil: Dann ist es nämlich der Investor, der die ausgestreckte Hand ausgeschlagen hat.

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Gareth Joswig
Redakteur Inland
Arbeitet seit 2016 als Reporter und Redakteur bei der taz. Zunächst in den Lokalredaktionen von Bremen und Berlin, seit 2021 auch im Inland und Parlamentsbüro. Davor Geschichts- und Soziologiestudium in Potsdam. Themenschwerpunkte: extreme Rechte, AfD, soziale Bewegungen, Mietenpolitik, dies, das, verschiedene Dinge.
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5 Kommentare

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  • Eine richterliches Lockangebot, dass nicht ausgeschlagen werden kann und dem Eigentümer natürlich in die Hände spielt.

    Er wäre legitimiert und verfügte über direkte Ansprechpartner, um zielgerichtete Klagen auf Basis mietvertraglicher Regelungen zu führen.

    Also alles soweit ok, genauso wie der Vorzugspreis bei Miete.

    Wenn Kadterschmiede jetzt ablehnt, bestätigt das nur den öffentlichen Eindruck, den man von „diesen Personen „ hat.

    Man verliert dann auch das restliche Quäntchen Glaubwürdigkeit.

  • Die Argumentation der Richterin steht für mich als Laien auf töneren Füssen. Entweder die Gesellschaft ist nichts rechtsfähig, dann kann diese aber auch im Vergleich keinen Mietvertrag mit der Kneipe schließen oder sie ist rechtsfähig.

  • @WINSTON SMITH:

    "Zwietracht in der Rigaer 94 vorprogammiert"

    Insiderwissen?

    • @tomás zerolo:

      Kein Insiderwissen, nur ein Erklärungsversuch: Warum sonst sollte der Eigentümer einem wirtschaftlich so absurden Vergleich (Verzicht auf vergangene Mietzahlungen, Spottmiete für die Zukunft) zustimmen?

  • Da stimmt doch was offensichtlich nicht: Ein Vergleich mit dem Eigentümer kann nur abgeschlossen werden, wenn dieser rechtsfähig ist. Andernfalls wäre er ein Nullum. Die Bewohner*innen müsste nach Vergleichsabschluss also wohl ihre bisherige Verteidigungslinie aufgeben. Das mag der Kadterschmiede helfen, den anderen Bewohnern aber nicht - Zwietracht in der Rigaer 94 vorprogammiert. Bin gespannt, wie weit die viel beschworene Solidarität im Hause reicht.