Racial Profiling in Köln: Zu früh für einen Schlussstrich
Die Politik möchte die Debatte um Racial Profiling beenden. Doch sie beginnt erst, denn die Behauptungen der Polizei sind fragwürdig.
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Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben am Montag das Vorgehen der Kölner Polizei in der Silvesternacht verteidigt. „Ich will ausdrücklich sagen, dass es richtig war, wie die Polizei aufgetreten ist – in Köln und anderswo“, sagte Merkel am Montag bei der Jahrestagung des Beamtenbundes dbb in Köln. Auch Kraft dankte dort der Polizei. Über die anschließende Rassismusdebatte sei sie „wahnsinnig wütend“, fügte Kraft hinzu.
Nach der jüngsten Silvesternacht hatten massenhafte Kontrollen von mutmaßlichen „Nordafrikanern“ durch die Polizei eine Debatte um Racial Profiling ausgelöst. Insgesamt 1.700 Polizisten waren in Köln im Einsatz gewesen, um Vorfälle wie im Jahr zuvor zu verhindern. Silvester 2015 hatte es in Köln zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen und massenhafte Diebstähle gegeben. Die Verdächtigen und – wenigen – Verurteilten waren überwiegend Nordafrikaner. Ein überwiegender Teil von ihnen war erst seit wenigen Monaten in Deutschland und besaß einen Asylbewerberstatus oder überhaupt keinen gültigen Aufenthaltstitel.
Insbesondere der Polizeikessel vor dem Hauptbahnhof zum Jahreswechsel 16/17 war auf Kritik gestoßen, weil dort Hunderte von Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe festgehalten und überprüft wurden. „Ab 22.00 Uhr befanden sich in und um den Kölner Hauptbahnhof bis zu ca. 1.000 Personen mit nordafrikanischem Hintergrund. Alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden konnten, wurden außerhalb des Bahnhofs im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einer Identitätsfeststellung unterzogen“, heißt es in einem vertraulichen Polizeibericht, aus dem Spiegel Onlinezitierte. Das widerspricht der Aussage der Polizei, es habe dort kein Racial Profiling gegeben.
Nachträglich behauptete die Kölner Polizei, sie habe die Menschen nicht nur aufgrund ihres Aussehens, sondern auch aufgrund ihres Verhaltens festgehalten, was rechtmäßig gewesen wäre. Die Betroffenen seien aggressiv, alkoholisiert und in Gruppen aufgetreten, so die Polizei. Betroffene und Augenzeugen widersprechen dieser Darstellung. Dem steht auch die Tatsache entgegen, dass die Polizei an dieser Stelle lediglich 48 Platzverweise gegen einzelne Personen aussprach und die Menge kurz nach Mitternacht ohne weitere Kontrollen laufen ließ.
Bis heute verweigert die Kölner Polizei eine Auskunft darüber, welcher Nationalität die 650 Menschen waren, die sie vor dem Hauptbahnhof einer intensiven Überprüfung unterzog. Dass auch nur ein Intensivtäter darunter war, oder dass überwiegend potentielle Troublemaker nordafrikanischer Herkunft festgehalten wurden, dafür gibt es bislang keinen Beweis.
Unklar ist auch, worauf sich die Aussage des Kölner Polizeipräsidenten gründet, es seinen in dieser Nacht „überraschend viele junge Männer nordafrikanischer Herkunft“ nach Köln unterwegs gewesen. Denn von den 170 Personen, deren Personalien die Bundespolizei auf dem Weg nach Köln gezielt überprüfte, waren 56 mit deutscher, 23 mit syrischer, aber nur 22 mit algerischer und 17 mit marokkanischer Nationalität.
„Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe sind verboten. Sie verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, der taz. „Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich direkt an die Bundespolizei, aber auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.“
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