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Queerfeindlichkeit in PolenWo bleibt die Ehe für alle?

LGBTIQ-Aktivisten protestieren vor dem polnischen Regierungsitz und fordern Antworten von Premier Donald Tusk. Hat er seine Wahlversprechen gebrochen?

Hat er gelogen? Der polnische Premier Donald Tusk Foto: Petros Karadjias/AP/dpa

Aus Warschau

Gabriele Lesser

„Lügner, Lügner, Lügner!“ skandieren polnische LGBTIQ-Aktivisten laut und wütend vor dem Regierungssitz in Warschau. Manche rufen: „Setzt das Urteil um!“ Es ist die erste LGBTIQ-Demonstration gegen die Mitte-Links-Koalition von Premier Donald Tusk. Der liberalkonservative Politiker (69) hatte 2023 die rechtspopulistische Kaczynski-Partei mit Reformversprechen besiegt. Die Frauen sollten ihre Rechte zurückerhalten, die sie unter der Recht und Gerechtigkeit (PiS) verloren hatten, und sexuelle Minderheiten sollten endlich anerkannt werden und nicht mehr wie Bürger zweiter Klasse behandelt werden.

Von einer „Ehe für alle“ oder zumindest einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und sogar von Kindesadoptionen für gleichgeschlechtliche Paare war die Rede. „Ich habe vor drei Jahren für Tusk gestimmt“, ruft der 33-jährige Adam in Warschau. „Heute fühle ich mich erniedrigt.“ Auch der 29-jährige Unternehmer Tomasz ist enttäuscht: „Er braucht doch nur das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umzusetzen. Warum tut er das nicht?“

Ende 2025 hatte das EuGH in Luxemburg geurteilt, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die im EU-Ausland geschlossen worden waren, von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden sollten. Auch dort, wo es die Institution einer „Ehe für alle“ nicht gebe. Es könne nicht sein, so die Begründung der Richter, dass Eheleute, die im Schengenraum unterwegs seien, in einigen EU-Ländern Ehepartner, in anderen EU-Ländern aber keine seien. Obwohl dieses Urteil der Mitte-Links-Regierung von Tusk entgegenkam – die Linke trieb von Anfang an das Gesetzesprojekt einer „Ehe für alle“ gegen den Widerstand der konservativen Bauernpartei (PSL) in der Koalition energisch voran –, regte sich Tusk nach dem Urteil auf: „Niemand wird uns in dieser Frage etwas aufzwingen!“

60 Prozent der Polen sind dafür

Angeblich sollte die Reaktion Tusks die aufgebrachte Stimmung im Land beruhigen, doch die einzigen, die sich beim Thema „Ehe für alle“ noch aufregen, sind Polens Rechte und Rechtsradikale sowie die Katholische Kirche. Einer Studie des Forschungsinstituts United Surveys vom April 2026 zufolge sind knapp 60 Prozent aller Polen für eine rechtliche Regelung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Eine repräsentative Umfrage von ABR Sesta kam im Oktober 2025 auf 54 Prozent aller Polen, die eine zivilrechtliche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare befürworteten. 35 Prozent der Befragten waren dagegen.

Inzwischen gibt es auch drei polnische Gerichtsurteile, die sich auf den Europäischen Gerichtshof berufen. Am 20. April urteilte Polens oberstes Verfassungsgericht, dass die Standesämter ausländische Eheurkunden anerkennen sollten, egal, ob es sich um hetero- oder homosexuelle Paare handle. Als bisher unüberwindbares Problem erwies sich dabei aber das elektronische Formular, das nur die Rubriken „Mann“ und „Frau“ vorsieht. Es wäre die Aufgabe des Innenministeriums, die Rubriken anders zu benennen, etwa „Ehepartner 1 und Ehepartner 2“ oder zusätzliche Rubriken einzuführen.

Doch Innenminister Marcin Kierwinski windet sich seit Monaten und verweist auf das Gesetzesprojekt der Linken über die „nächststehende Person“, das infolge zäher Verhandlungen mit der konservativen Bauernpartei an die Stelle des ursprünglichen Projekts über die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare getreten ist. Jetzt soll die „Lösung“ so aussehen, dass die Gerichtsurteile jeweils nur für ein einziges Paar gelten sollen und auch dasjenige aus Luxemburg keinen grundsätzlichen Charakter für alle LGBTIQ-Paare haben soll. Das würde bedeuten, dass alle gleichgeschlechtlichen Paare in Polen den Gerichtsweg beschreiten müssten, um einen Eintrag im standesamtlichen Register zu bekommen. Ob der rechtspopulistische Präsident Karol Nawrocki am Ende das vom Parlament beschlossene „Gesetz über die nächststehende Person“ unterzeichnen wird, ist allerdings unsicher.

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