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Psychisch Kranke in der NachbarschaftAllseitige Hilflosigkeit

In Melle bei Osnabrück fühlt sich die Nachbarschaft von einer psychisch erkrankten Frau bedroht. Der Fall zeigt die Ohnmacht unseres Hilfesystems.

D ie kleine Siedlungsstraße im niedersächsischen Melle wirkt friedlich. Aber wer genau hinsieht, bemerkt: Eine Bewohnerin wird ausgegrenzt. „Privatgelände. Betretungsverbot für …“ steht an einem Gartenschuppen, dazu ihr Name und eine schwarze erhobene Handfläche in einem roten Verbotskreis mit Schrägstrich. Nachbarn haben Kameras installiert, teils an hohen Masten, auch einen provisorischen Abwehrzaun, direkt an ihrem Grundstück.

Die 57-Jährige*, die hier wohnt, leidet an paranoider Schizophrenie. Sie hat Wahnvorstellungen, war in Therapie, stand unter Medikation, war in Betreuung und mehrfach in der Psychiatrie. Nichts half. Seit 2022 eskaliert die Situation.

Die Frau fühlt sich von ihren Nachbarn bedroht, reagiert konfrontativ, kontaktiert Mal um Mal die Polizei. Ihre Nachbarn tun dasselbe. Sie fühlt sich von Laserwaffen beschossen. Die Nachbarn berichten von zertrümmerten Autospiegeln, durch Steinwürfe beschädigte Solarpaneele, einem bedrohlich geschwungenen Hammer. Dass ihre Kameras das Haus der Kranken erfassen, auch öffentlichen Straßenraum, räumen sie ein, auch der Polizei ist das bekannt. Daten- und Persönlichkeitsschutzkonsequenzen hat das offenbar nicht.

Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Osnabrück hat die Lage nicht entschärfen können. Die Angehörigen sind am Rande ihrer Kräfte. Es herrscht allseitige Hilflosigkeit.

Wir müssen sicherstellen, dass die körperliche und seelische Unversehrtheit des Umfelds psychisch Kranker ebenso gewahrt bleibt wie das Recht des Kranken auf adäquate Behandlung

Herbert Knappe, Sozialpädagoge und Autor

Vor dem Landgericht Osnabrück musste sich die psychisch erkrankte Frau jüngst wegen des Vorwurfs der Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung verantworten. Strafanzeige auf Strafanzeige hatten ihre Nachbarn erstattet, auch ume „endlich Gehör zu finden“, wie eine von ihnen vor Gericht sagt.

Sie sei die Angegriffene, nicht die Angreiferin, sagt wiederum die betroffene Frau vor Gericht. Ihre Nachbarn bezichtigt sie der Manipulation und „hammerharter Lügen“: „Wie ich von ihnen wahrgenommen werde, ist fehlgesteuert.“

Der Prozess geht für sie gut aus. Der Gutachter stellt Schuldunfähigkeit fest. Das Gericht lehnt eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie ab. „Die Straftaten waren niedrigschwellig“, sagt Gerichtssprecher Christoph Willinghöfer der taz. „Und erhebliche sind für die Zukunft nicht zu erwarten.“ Kurz ist die Beschuldigte in Erzwingungshaft – sie hat einen Gerichtstermin versäumt.

Anfang August hatte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) Öl ins Feuer gegossen. In ihrem Beitrag „Irgendwann wirst du mürbe“ gab sie den Nachbarn umfänglich Deutungshoheit, sprach von Terrorisierung.

Der Artikel habe „leider dazu beigetragen, Ängste und Vorurteile gegenüber psychisch erkrankten Menschen zu verstärken“, schreibt eine Angehörige* der Kranken der taz. Betroffene bräuchten „keine Verurteilung, sondern Verständnis, Mitgefühl und verlässliche Unterstützung, die langfristig greift“.

Keine Lösung für gesellschaftliche Hilflosigkeit

„Die erkrankte Person ist nicht der Gegner“, schreibt sie. „Sie ist das eigentliche Opfer ihrer Krankheit.“ Schuldzuweisungen seien nicht hilfreich. Nur „Aufklärung, Menschlichkeit und der Wille, sowohl erkrankten Menschen als auch ihren Angehörigen echte Hilfe anzubieten“. Psychische Erkrankungen dürften kein Grund für Ausgrenzung sein. „Sie sind ein Grund, genauer hinzusehen, zuzuhören und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.“

Beim Deutschen Presserat ist der NOZ-Text „in der Vorprüfung“, sagt Anna Ernst, die Sprecherin des Rats. Die NOZ hat ihn mittlerweile entschärft.

Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Osnabrück schweigt zum Geschehen in Melle. Auch die Polizei hält sich bedeckt: „Wir nehmen die Situation sehr ernst“, schreibt Jannis Gervelmeyer, Sprecher der Polizeiinspektion Osnabrück, „und sind seit Jahren regelmäßig mit der Frau und den damit verbundenen Vorfällen befasst“. Man habe „zahlreiche Maßnahmen ergriffen und weitere zuständige Stellen eingebunden“. Geholfen hat das offenbar nicht.

Sozialpädagoge Herbert Knappe, Autor des Buches „Gewalt von und an psychisch Kranken. Wege aus einem Dilemma der Psychiatrie“, kennt Situationen wie diese gut: „Für diese gesellschaftliche Hilflosigkeit gibt es derzeit keine Lösung“, sagt er. „Da herrscht ein gewaltiges Vakuum.“

„Ein kleiner Teil psychisch Kranker überschreitet oft rote Linien, ohne dass dies für sie spürbare Folgen nach sich zieht“, sagt Knappe. „Und danach eskaliert es öfter. Wir brauchen eine Institution, die frühzeitig Einfluss auf das Geschehen nehmen kann, bevor es sich verschärft, in Zeitfenstern, in denen die PatientInnen zugänglich sind.“

Knappe schlägt dafür eine „Task Force“ vor, fallbezogen zusammengesetzt, vom sozialpsychiatrischen Dienst bis zum Psychiater, auch unter punktueller Einbeziehung der Polizei. „Das muss allparteilich angelegt sein, da müssen alle Betroffenen Gehör finden, sonst funktioniert das nicht“, sagt er. Unser Betreuungs- und Hilfesystem seien anlassbezogen und reaktiv. Die Möglichkeit, proaktiv zu handeln, sei in diesem Handlungskonzept nicht vorgesehen. „Das führt zu verfahrenen Situationen, die oft in einen Teufelskreis münden.“

Dass die moderne Psychiatrie und Psychotherapie stark auf Freiwilligkeit setzt, auf so viel Hilfe wie nötig, so wenig Zwang wie möglich, ist eine Reaktion auf die Verbrechen der NS-Zeit, in der Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen verfolgt und ermordet wurden, nicht zuletzt im „Euthanasie“-Programm „T4“.

Öffentliche Aufmerksamkeit wirkt stigmatisierend

„Da besonders zurückhaltend zu sein, war lange richtig und wichtig“, sagt Knappe. „Aber jetzt haben wir eine andere Zeit. Wir müssen sicherstellen, dass die körperliche und seelische Unversehrtheit des Umfelds psychisch Kranker ebenso gewahrt bleibt wie das Recht des Kranken auf adäquate Behandlung.“ Wenn Gewalttaten von psychisch Kranken zu Offizialdelikten werden und die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan treten, sei das ein Zeichen, „dass im Vorfeld kein passendes Instrumentarium vorhanden war, um die Eskalationsspirale zu durchbrechen“.

Die Folgen sind Strafverfahren und Zwangsunterbringung in der forensischen Psychiatrie. Knappe sagt, die öffentliche Aufmerksamkeit, die solche Prozesse erhalten, wirkten stets ein Stück stigmatisierend und diskriminierend, da diese Einzelfälle tendenziell auf alle psychisch kranken Menschen übertragen würden.

Nach dem Landgericht befasst sich jetzt das Amtsgericht Osnabrück mit der 57-Jährigen, in einem Betreuungsverfahren, initiiert durch den Sozialpsychiatrischen Dienst. Der Ausgang ist offen, die Kranke lehnt eine Betreuung ab. „Derzeit steht sie unter vorläufiger Betreuung“, sagt Damaris Fleige, die Sprecherin des Gerichts.

Es ist also alles beim Alten. Geklärt ist nichts.

* Name der Redaktion bekannt

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