Prozess um Glyphosat in den USA: Bayer akzeptiert Schuld
Das Pestizid des Chemiekonzerns hat Krebs verursacht. Ein entsprechendes Gerichtsurteil will Bayer nun doch nicht mehr anfechten.
![Das Bild zeigt Wayne Johnson von Kameras umringt. Das Bild zeigt Wayne Johnson von Kameras umringt.](https://taz.de/picture/4756536/14/glyphosat-bayer-usa-pestizid-wayne-johnson-prozess-urteil-1.jpeg)
Das Leverkusener Unternehmen teilte der taz nun mit, es werde nach einer Niederlage vor einem Berufungsgericht in Kalifornien im Fall des ehemaligen Platzwarts Dewayne Johnson gegen Bayers Tochterfirma Monsanto „keine Überprüfung“ beim Obersten Gerichtshof der USA beantragen.
Damit wird der Schuldspruch gegen den Konzern rechtskräftig und Bayer hat Johnson nach eigenen Angaben bereits seine 20,5 Millionen Dollar Schadenersatz gezahlt. Johnsons Anwalt Brent Wisner sagte, Bayer habe erkannt, „dass der Supreme Court das Urteil nie kippen würde“.
Der Rückzug des Konzerns könnte dessen Glaubwürdigkeit weiter erschüttern, der immer behauptet hat, Glyphosat sei bei ordnungsgemäßer Anwendung sicher.
Inhaltlich erkennt Bayer das Urteil weiter nicht an
Das Unternehmen stellte regelmäßig die Kompetenz des Geschworenengerichts in San Francisco infrage, das nach Anhörung mehrerer Wissenschaftler Monsanto in erster Instanz bereits 2018 schuldig gesprochen hatte. Noch vor einem Jahr hatte Bayer-Chef Werner Baumann gesagt, der Konzern werde das Berufungsverfahren „notfalls durch alle Instanzen betreiben“.
Auch deutsche Bauern setzen Glyphosat regelmäßig auf ihren Feldern ein. Die EU prüft gerade, ob sie die Zulassung des umstrittenen Mittels verlängert oder auslaufen lässt.
Das kalifornische Berufungsgericht bestätigte ebenfalls, dass Monsanto erhebliche Schuld an Johnsons Krebserkrankung trage, weil die Firma nicht vor der Gefahr gewarnt habe. Es senkte allerdings den Schadenersatz von 289 Millionen zunächst auf 78,6 Millionen und dann auf 20,5 Millionen Dollar.
Ein wichtiges Beweismittel war ein Gutachten der zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörenden Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) von 2015. Es besagt, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei. Die IARC beruft sich dabei unter anderem auf Tierversuche, bei denen mit Glyphosat gefütterte Ratten und Mäusen Tumoren entwickelten.
Trotz aller siegesgewissen Pro-Glyphosat-Statements des Konzerns bot er schließlich Zehntausenden Klägern einen Vergleich an, der rund 10 Milliarden Dollar kosten soll. Auch diese Menschen führen ihre Krebserkrankungen auf Monsantos Unkrautvernichter RoundUp zurück, der den Wirkstoff Glyphosat enthält.
Für weitere 2 Milliarden Dollar will Bayer noch nicht eingereichte Klagen beilegen. Allerdings steht noch die Zustimmung des zuständigen US-Richters zu diesem Vertragswerk aus.
Offiziell ist Bayer jedoch immer noch der Meinung, „dass das Urteil im Fall Johnson nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse und das Gesetz gestützt wird“. Das Unternehmen habe hier nur aus „strategischen Erwägungen“ aufgegeben: Der Fall des Klägers Edwin Hardeman sei „besser für die Überprüfung durch den US Supreme Court geeignet“.
Denn anders als im Fall Johnson werde das zuständige Bundesberufungsgericht aller Voraussicht nach seine Begründung „etwa zum Vorrang von Bundesrecht und der Zulässigkeit von Sachverständigenbeweisen“ veröffentlichen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Bayer überhaupt verpflichtet war, vor einer Krebsgefahr zu warnen.
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