Glyphosat-Klage: Bayer muss wieder vor Gericht

Für Bayer war der Fall geklärt, nun rollt ihn ein Gericht wieder auf. Das Unternehmen hatte versäumt, auf Krebsrisiken in seinen Produkten hinzuweisen.

Kanister mit Unkrautbekämfungsmitteln der Marke Roundup in einem Supermarktregal

Roundup-Produkte in einem Supermarktregal in Hooksett, New Hampshire, USA Foto: CJ Gunther/epa

BERLIN reuters | Eine Klärung seines teuren Glyphosat-Rechtsstreits vor dem Obersten Gericht der USA rückt für Bayer in weite Ferne. Nachdem der Pharma- und Agrarchemiekonzern bereits mit zwei Berufungsanträgen vor dem Supreme Court scheiterte, muss Bayer nun auch seine vorerst letzte Hoffnung begraben, dass sich das Gericht damit beschäftigt.

Denn ein Bundesberufungsgericht rollte am Dienstag den Fall des Klägers John Carson aus dem Bundesstaat Georgia wieder auf, den Bayer Ende 2020 in erster Instanz bereits gewonnen hatte. Das Gericht in Montgomery im US-Bundesstaat Alabama wies das Argument von Bayer zurück, dass das Unternehmen durch Bundesgesetze vor bundesstaatlichen Klagen wie der von Carson geschützt sei. Bayer erklärte, die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen zu können und nun seine weiteren rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Bayer-Aktien verloren am Mittwoch mehr als zwei Prozent und gehörten in einem schwachen Gesamtmarkt zu den größten Dax-Verlierern. „Unseres Erachtens scheinen mit dieser Entscheidung die Optionen außerhalb der Beilegung der verbleibenden Fälle erledigt zu sein“, erklärten die Analysten von Jefferies. Nach Ablehnung der bisherigen Berufungsanträge von Bayer durch den Supreme Court sei dies aber absehbar gewesen.

Das Unternehmen hatte gehofft, dass das Berufungsgericht im Fall Carson erneut zu seinen Gunsten entscheiden und bestätigen würde, dass Bayer nicht vor Krebsrisiken auf seinen glyphosathaltigen Roundup-Produkten zur Unkrautvernichtung hätte warnen müssen, das dies durch das relevante Bundesgesetz ausgeschlossen ist.

Noch 31.000 Glyphosat-Klagen

Die US-Umweltschutzbehörde EPA selbst hatte Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren verboten und befunden, dass glyphosatbasierte Unkrautvernichter nicht krebserregend sind. Darauf setzte Bayer und hoffte, dass eine unterschiedliche Rechtsprechung von Berufungsinstanzen doch noch die Grundlage für eine Prüfung des Supreme Courts schaffen könnte – wodurch die Haftung des Unternehmens in Tausenden von Klagen eingeschränkt werden könnte.

Das Berufungsgericht hob allerdings das Urteil zu Gunsten von Bayer auf und verwies die Sache zurück zur weiteren Verhandlung. Das Unternehmen prüft nun, dagegen Widerspruch einzulegen. „Bayer steht weiterhin vollständig hinter den Roundup-Produkten, da Wissenschaft und Regulierungsbehörden weltweit nach wie vor bestätigen, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher und nicht-krebserregend sind.“ Carson führt seine 2016 diagnostizierte Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung von Roundup zurück. Das Unternehmen hätte auf dem Etikett des Produkts vor Krebsrisiken warnen müssen.

Die Klagewelle in den USA hatte sich Bayer mit der milliardenschweren Übernahme des Roundup-Herstellers Monsanto eingehandelt. Zuletzt standen noch für rund 31.000 der insgesamt 138.000 eingereichten und drohenden Glyphosat-Klagen Einigungen aus. Bisher hat der Konzern drei Prozesse mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren und in allen bisherigen Berufungsverfahren Niederlagen erlitten. In zwei dieser Fälle ist Bayer inzwischen auch vor dem Supreme Court gescheitert. Neben Carson hat Bayer allerdings auch vier Fälle gewonnen.

Für ein Scheitern vor dem Supreme Court hat der Konzern bereits vorgesorgt und im vergangenen Jahr zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Da die überwiegende Mehrheit der Kläger die Roundup-Produkte zur Unkrautvernichtung privat eingesetzt hat, will Bayer ab 2023 zudem keine glyphosathaltigen Produkte mehr an Privatkunden verkaufen.

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