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Prozess in HannoverVergewaltigung zugegeben

Ein 39-Jähriger hat gestanden, seine damalige Partnerin sediert, vergewaltigt und Videos davon verbreitet zu haben. Bisher hatte er geschwiegen.

Seit gut einem Monat steht ein 39-Jähriger aus Hannover wegen Vergewaltigung vor Gericht. Jetzt hat er gestanden, seine frühere Lebensgefährtin immer wieder betäubt, vergewaltigt, gefilmt und diese Aufnahmen verbreitet zu haben. Also genau genommen hat er eingeräumt, dass auf den Videos, die sich die Prozessbeteiligten im Rahmen der Beweisaufnahme stundenlang anschauten, sein Bauch, sein Penis und seine Ex-Partnerin zu sehen sind.

Es ist eines dieser Verfahren, wie sie in Deutschland derzeit an mehreren Gerichten geführt werden und die an den Pelicot-Prozess in Frankreich erinnern. Es geht um Männer, die ihre Partnerinnen betäuben, vergewaltigen, filmen und diese Aufnahmen ganz offen auf Pornoseiten hochladen und sich in geschlossenen Telegram- und Snapchat-Gruppen mit anderen Männern darüber austauschen, womit man eine Frau am besten sediert und wie man eine bewusstlose Frau möglichst spurlos vergewaltigt.

Im Fall von Grzegorz C., der vor dem Landgericht Hannover verhandelt wird, weil der Angeklagte in Ronnenberg, einem Vorort von Hannover, lebt, geht es um 103 Fälle, bei denen die Polizei mit hinreichender Sicherheit die Videos einem konkreten Datum zuordnen konnte. Viele weitere Taten und viele weitere Videos sind gar nicht Teil der Anklage geworden.

Von November 2021 bis März 2026 hat er, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, seine damalige Lebensgefährtin immer wieder mit Ketamin und dem Schlafmittel Zolpidem betäubt und sie dann vergewaltigt und gefilmt: einmal in einem Hotel, sonst immer in der gemeinsamen Wohnung.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Bisher hatte er im Prozess auf Rat seines Anwalts geschwiegen und in den polizeilichen Vernehmungen behauptet, er und seine Freundin teilten einen Fetisch und es sei alles einvernehmlich gewesen. Das streitet sie ab. Im Prozess tritt sie als Nebenklägerin auf, was ihr über ihre Anwältin Akteneinsicht verschafft. Sie ist zu belastet, um öffentlich auszusagen, und für die Vorführung der Tatvideos wurde die Öffentlichkeit aus dem Prozess ausgeschlossen.

Deshalb ein paar Beispiele aus der Anklageverlesung am ersten Prozesstag, die eine knappe Stunde dauerte, um hier einen Eindruck zu vermitteln, was die Prozessbeteiligten zu sehen bekamen: In einem der Videos stimuliert der Angeklagte mit der reglosen Hand seiner bewusstlosen Lebensgefährtin seinen Penis und hat ihr einen Zettel auf den Kopf gelegt, auf dem „VIP Group only. Sleeping Slut“, „schlafende Schlampe“, steht.

Manchmal, so trug es die Staatsanwältin vor, machte der Angeklagte sich vier oder fünf Stunden lang an seiner Lebensgefährtin zu schaffen, masturbierte neben ihr, spuckte ihr ins Gesicht, penetrierte sie oral, anal und vaginal mit Holzstöcken, Gurken oder Glasdildos.

Die Taten wurden im Laufe der Jahre heftiger und häufiger. Allein auf seinen zwei Handys wurden im Laufe der Ermittlungen rund 42.000 Videos sichergestellt und gesichtet, knapp 1.400 davon sind für das laufende Verfahren relevant.

Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt fragen, ob die Vorführung der Videos abgebrochen werden könne, weil er zu sehr darunter leide

Daniel Brunkhorst, der an diesem Prozesstag für die Anwältin der Nebenklägerin eingesprungen war, sagte, im öffentlichen Teil der Sitzung habe der Angeklagte über seinen Anwalt fragen lassen, ob die Vorführung der Videos abgebrochen werden könne, wenn er einräume, dass er und die Nebenklägerin auf den Videos zu sehen seien. Er leide zu sehr unter der Vorführung, so seine Begründung.

Gericht und Staatsanwaltschaft hätten das abgelehnt und klargemacht, nur ein vollumfassendes Geständnis könne das Verfahren erheblich abkürzen, so schildert es Brunkhorst. Nach einer 45 Minuten langen Unterbrechung habe der Angeklagte dann unter dem Hinweis auf die erhebliche Belastung durch das Anschauen der Tatvideos alles gestanden, auch, dass er seine Lebensgefährtin gegen ihren Willen betäubt hat.

Mindestens zehn Jahre Haft stehen im Raum, auch eine Sicherungsverwahrung sei nicht ausgeschlossen, sagte Brunkhorst. Die ist für jene Täter, die auch nach ihrer Haft als so gefährlich eingeschätzt werden, dass sie nicht auf die Gesellschaft losgelassen werden sollen.

Für die Verhandlung sind noch vier weitere Fortsetzungstermine bis Anfang November geplant.

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