Prozess gegen salafistischen Prediger: Sven Lau und der Wärter des Furzes
Ein Prediger aus Mönchengladbach soll Dschihadisten in Syrien unterstützen. Die Anklage stützt sich auf einen Zeugen, der gelogen hat.
Jahrelang galt Sven Lau, Salafistenprediger aus Mönchengladbach, als Provokateur; vor allem aber als begnadeter Missionar, der mit direkter Ansprache erfolgreich junge Männer zum Salafismus verführt. „Staatsfeind Nummer 1“, das hat der Focus mal über ihn geschrieben. Der Verfassungsschutz beobachtete ihn, die Polizei ermittelte. Was die Behörden herausfanden, reichte nie, um den ehemaligen Feuerwehrmann vor Gericht zu verurteilen.
Jetzt sitzt der 36-Jährige hinter einer dicken Panzerglasscheibe im Saal II des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, Hochsicherheitstrakt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Beim Prozessauftakt im September sagt der Vorsitzende Richter, Lau könne auch als Terrorist verurteilt werden. In Kürze wird das Urteil erwartet.
Lau stammt aus einer katholischen Familie in Mönchengladbach, ist ausgebildeter Feuerwehrmann und Vater von fünf Kindern. Mit 19 konvertierte er zum Islam, mit 24 pilgerte er erstmals nach Mekka. Es gibt Fotos, die Lau mit anderen jubelnd auf einem Panzer oder mit einer Kalaschnikow zeigen. In Videos, die im Gerichtsaal vorgespielt werden, sagt Lau: „Assad bekämpft die Muslime und die Elite der Muslime versammelt sich in Syrien.“
Vor Gericht erscheint er meist in Hemd oder Sportjacke, sein Bart ist kürzer als vor der Verhaftung. Sein Gesicht ist während des Prozesses runder und blasser geworden. Meist sitzt er ruhig, mit dem linken Arm aufgestützt, hinter der schusssicheren Scheibe, manchmal macht er sich Notizen. Er sagt nicht aus, schweigt meistens. Nur wenn Zeugen sprechen, mischt er sich manchmal ein. Zwei Männer soll Lau zur „Jaish al-Muhajirin wa al-Ansar“, kurz Jamwa, nach Syrien gelotst haben, einer islamistischen Terrororganisation, die sich inzwischen dem „Islamischen Staat“ angeschlossen hat: Ismail I. und Zoubir L. Zudem soll er der Gruppe Geld und Nachtsichtgeräte geschickt haben.
Das Verfahren dreht sich um zwei große Fragen
Möglich gemacht hat die Anklage Ismail I., einer der beiden Geschleusten. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat ihn wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bereits zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er ist der Kronzeuge der Bundesanwaltschaft, ein Glücksfall für die Strafverfolger. Denn I. hat umfassend gegen Lau ausgesagt. Aber I. ist auch ein Risiko, ein Lügner, dem ein Psychiater bescheinigt hat, er suche Aufmerksamkeit.
Dieses Verfahren dreht sich also um zwei große Fragen:
Ist der Fundamentalist Sven Lau, der in Deutschland gern die Scharia einführen würde, auch ein Terrorist oder zumindest ein Terrorhelfer?
Sind die Aussagen des Kronzeugen glaubwürdig genug für eine Verurteilung?
Es ist der erste Dienstag im Dezember, durch die wenigen Oberlichter des Gerichtssaals sieht man den wolkenverhangenen Winterhimmel. Ismail I. ist zum dritten Mal als Zeuge geladen, er spricht darüber wie er mit Sven Laus Hilfe nach Syrien gekommen sein will. Lau stellt dem Zeugen Fragen, fällt ihm immer wieder ins Wort. Dann sagt er: „Kann es sein, dass du hier einfach lügst?“ „Nein“ antwortet I., der am Zeugentisch mitten im Saal sitzt.
In ein paar Sekunden vom blöden Junkie zum Helden
Ismail I., 26, ein schmaler Kerl mit kurzen, dunklen Haaren, stammt aus einer syrischen Familie. Er ist in Stuttgart aufgewachsen und schwäbelt. Zu seiner ersten Aussage Ende November kommt er im dunkelblauen Anzug samt Schlips, später dann in T-Shirt und Turnschuhen. In seinem Leben ging vieles schief: gescheiterte Ehe, Drogen, abgebrochenes Berufskolleg. Dann wurde er Salafist.
Er habe Lau im Sommer 2013 auf einer Pilgerfahrt in Saudi-Arabien kennengelernt, bei einer Sightseeingtour hätten sie sich zum erstem Mal unterhalten, erzählt Ismail I. Er kannte Lau aus Videos und war beeindruckt von ihm. Er erzählt dem Prediger aus Deutschland von seinem Hass auf das Assad-Regime. Mehrere Familienmitglieder sollen vom Clan des syrischen Präsidenten drangsaliert und vertrieben worden sein.
Sven Lau habe ihn ermutigt, nach Syrien auszureisen, sagt Ismail I. „Du gehörst zu den besten Menschen der Welt“, an diesen Satz kann er sich noch erinnern. „Ich war ein blöder Junkie, der die Schule kaum gebacken kriegt“, sagt I. „Und plötzlich fühlte ich mich wie ein Held.“
Lau war drei Mal in Syrien
Erst habe er mit einem von Lau organisierten Hilfskonvoi nach Syrien fahren sollen, doch der verzögert sich. Schließlich soll Lau einen Schlepper angerufen und einen alten Weggefährten aus Mönchengladbach kontaktiert haben, der in Syrien eine deutsche Abteilung der Jamwa führt. „Er hat für mich gebürgt, dafür gesorgt, dass ich in die Gruppe aufgenommen werde“, sagt Ismail I. Mithilfe des Schleppers reist er im September 2013 schließlich nach Syrien und schließt sich der Organisation an.
Im Frühjahr 2014 saß Lau schon einmal wegen des Verdachts auf Terrorunterstützung in Untersuchungshaft, drei Monate lang in der JVA Mannheim. Dann musste die Staatsanwaltschaft ihn frei und die Anklage fallen lassen. Die Beweise reichten nicht aus. Die Szene jubelte.
Lau gibt zu, drei Mal in Syrien gewesen zu sein – um dort humanitäre Hilfe zu leisten. Mehr nicht. So hat er es auch hier im Gericht gesagt. Er habe niemanden geholfen, sich in Syrien Kämpfern anzuschließen. „Die Leute, die überzeugt sind“, sagt Lau, „krieg ich nicht abgehalten.“ Damit kam er immer durch.
Immer wieder widerspricht sich Ismail I.
Bis Ismail I. auspackte. Der Staatsschutz glaubte ihm, die Bundesanwaltschaft auch. Sie zog das Verfahren an sich und klagte Sven Lau an.
Ismail I.s Gegenspieler im Gericht ist Mutlu Günal, der Verteidiger von Sven Lau. Günal, 42, ist ein smarter Anwalt aus Bonn, der seine dunklen Haare nach hinten gelt und stets mit einem Alurollkoffer im Gerichtssaal erscheint. Seit er sich beim Fußballspielen einen Bänderriss zugezogen hat, geht er an Krücken. Günal vertritt häufig Salafisten. Marco G., der die Bombe am Bonner Hauptbahnhof platziert hat. Safia S, die am Hannoveraner Hauptbahnhof einen Bundespolizisten niederstach und der Prediger Ibrahim Abou-Nagie, der massenweise Korane in Fußgängerzonen verteilen ließ, bevor sein Verein „Die wahre Religion“ verboten wurde.
Günal kann im Gericht kräftig austeilen. Seine Attacken trägt er in rheinischer Färbung vor, da klingt es fast freundlich, wenn er Ismail I. als „notorischen Lügner“ bezeichnet. Günals Ziel: die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen zu erschüttern.
Die ist ohnehin schon beschädigt. Immer wieder widerspricht sich Ismail I.
Ist der Hauptzeuge ein unehrlicher Wichtigtuer?
Mal ist er mit einem anderen Salafisten aus Laus Umfeld nach Syrien gereist, dann ist dieser in der Türkei geblieben. Mal ist er sicher, dass Sven Lau Mitglied der Jamwa ist und eine Rekrutierungsquote erfüllt, dann sagt Ismail I., der Mann aus Mönchengladbach habe nie Befehle empfangen. Mal erfindet er Namen von Männern, die ihn geschleust haben sollen, dann beschuldigt er Lau.
„Das haben Sie bei der polizeilichen Vernehmung anders ausgesagt“, sagt der Vorsitzende Richter dann zum Beispiel. Ismail I. sei sogar so dreist gewesen, einen „Abu Fos“ zu erfinden, was „Wärter des Furzes“ heiße.
„Woran kann man erkennen, was Sie ernst meinen und wovon man lieber die Finger lässt?“, fragt der Richter.
Er habe versucht, sich zu schützen und niemanden zu belasten, antwortet I. „Ich habe versucht, das Gericht für dumm zu verkaufen.“ Aber damit sei Schluss.
Der psychiatrische Gutachter hatte I. in seinem Prozess in Stuttgart als „schwach“ und „unfertig“ bezeichnet. Er strebe „in besonderer Weise nach Aufmerksamkeit und Anerkennung“.
Ist der Hauptzeuge der Anklage ein unehrlicher Wichtigtuer?
Wer hat wen gestalkt?
Mutlu Günal versucht alles, um diesen Verdacht zu erhärten. Bei einer Sitzung Ende November konfrontiert er Ismail I. mit den Telefondaten. Die würden doch zeigen, dass von ihm die Initiative ausgegangen sei, sagt Günal. „Von Herrn Lau wurden keine Anrufe getätigt.“ Ismail I. habe seinen Mandanten angerufen.
„Um das mal klarzustellen: Ich wollte da runter, und Herr Lau hat es mir ermöglicht. Und er hat es schnell gemacht, damit ich es mir nicht anders überlege“, antwortet I., der zwei große Schritte entfernt von Günal sitzt.
„Ok, wer wen gestalkt hat, das werden wir noch sehen“, sagt der Verteidiger.
„Wir reden hier nicht über Stalking, wir können ruhig sachlich bleiben“, sagt Ismail I. Dann grinst er.
Der zweite Angriffspunkt, auf den sich Mutlu Günal konzentriert, ist die verkürzte Haft für Ismail I. Als der am Nikolaustag im Gericht sitzt, tut er das schon als freier Mann. „Zwei Drittel hat geklappt“, sagt er. Das letzte Drittel seiner Haftstrafe hat das Gericht zur Bewährung ausgesetzt.
Die Aussicht auf verkürzte Haft habe Ismail I. erst zu seinen Aussagen motiviert, glaubt Mutlu Günal. Als I. einer von Günals Fragen ausweichen will, sagt er, die Bundesanwaltschaft könne wieder gegen ihn vorgehen.
„Das werden die nicht machen, Sie haben ja genug für die getan“, stichelt der Anwalt.
„Das war jetzt ein Seitenhieb“, erwidert. I.
„Ich muss ja auch mal in diese Richtung austeilen“, sagt Günal, lächelt und lehnt sich zurück.
„Man kann nicht alle als Freiheitskämpfer bezeichnen“
Im Prozess sagt auch ein anderer zum Islam konvertierter Prediger aus, der noch berühmter ist als Sven Lau. Pierre Vogel, ehemals deutscher Amateurboxmeister und ein vielversprechender Profikämpfer, bis er seine Karriere für den Glauben aufgab. Auch er war auf der Pilgerfahrt, bei der sich Isamil I. und Lau trafen. Vogel nennt Lau vor Gericht einen engen Freund und guten Menschen. Er sagt: „Ich bin davon überzeugt, dass Herr Lau unschuldig ist.“
Der Richter lässt abgehörte Telefonate vorspielen. In einem Interview hatte Lau auf die Frage, ob es sich bei den Kämpfern in Syrien um Freiheitskämpfer oder Terroristen handele, „Freiheitskämpfer“ gesagt.
„Super, Hammersatz, Bruder, ich muss mich bedanken“, tönt Vogels rheinischer Singsang vom Mitschnitt durch den Gerichtssaal. Lange berät sich Vogel mit seinem Anwalt. Dann sagt er, dies sei eine Fehleinschätzung gewesen. „Man kann nicht pauschal alle als Freiheitskämpfer bezeichnen.“ Er glaube aber, Lau habe die Freie Syrische Armee gemeint. Das ist eine Koalition von Gruppen, die auch die USA mal unterstützt haben.
Ein Zuhörer droht dem Zeugen mit dem Tod
Seit 2008 predigt Sven Lau unter dem Namen Abu Adam. Mit Reden und YouTube-Videos, in denen er auf lebensnahe Fragen junger Leute eingeht, wurde er schnell bekannt, seine Mönchengladbacher Moschee zu einem bundesweiten Hotspot der Salafisten.
Ein ehemaliger Weggefährte, der inzwischen aus der Szene ausgestiegen ist, hat Laus Radikalisierung beobachtet. Zunächst sei es vor allem um Missionsarbeit gegangen. Lau habe ihm gesagt, Leute, die nur Krieg und Gewalt im Kopf hätten, ekelten ihn an. Später aber habe er sich diesen Leuten angenähert, darunter dem inzwischen verbotenen Verein Die wahre Religion. Lau wollte damals die Mönchengladbacher Moschee zu einem Missionszentrum ausbauen, doch das scheiterte an dem Protest der Anwohner. Er zog nach Ägypten, bis ihn das Land 2013 nach einem Deutschlandbesuch nicht mehr einreisen ließ. Anfang 2015 entzieht die Stadt Mönchengladbach Lau seinen Pass um eine Ausreise zu verhindern. Er klagt dagegen und verliert.
Der Prozess in Düsseldorf fließt monatelang zäh dahin. Viele Zeugen verweigern die Aussage, entweder weil sie mit Lau verwandt sind oder weil sie sich selbst belasten könnten. Die Anzahl der JournalistInnen im Publikum nimmt ab, die der Lau-Anhänger schwankt stark. Oft kann man sie an einer Hand abzählen. Für sie ist dies ein politischer Prozess, um einen erfolgreichen Prediger zu diskreditieren. Meist bleiben sie am Anfang stehen, um sich nicht erheben zu müssen, wenn der Senat den Saal betritt und verhalten sich sonst ruhig. Einmal zischt einer leise Richtung Ismail I.: „Du bist so gut wie tot.“
Mitte Mai schließt der Richter die Beweisaufnahme ab. Die Vorwürfe gegen Lau hätten sich eindrucksvoll bestätigt, sagt der Bundesanwalt in seinem Plädoyer. Er hält die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in vier Fällen für belegt, auch wenn Lau selbst wohl kein Terrorist sei. Er fordert sechseinhalb Jahren Haft.
„Wir haben nichts feststellen können, worauf man eine Verurteilung von Herr Lau stützen kann“, kontert Laus Verteidiger Günal. Der Kronzeuge sei ein „verurteilter Terrorist und notorischer Lügner“. Einer der Rekruten habe eingeräumt, sich von den 250 Euro, die Lau transferiert haben soll, Süßigkeiten gekauft zu haben. Worin solle da die Terrorhilfe bestehen? Es spreche einiges dafür, dass die Bundesanwaltschaft einen Rachefeldzug führe. „Im Zweifel soll es bitte Herr Lau gewesen sein – der Staatsfeind Nr.1.“ Günal plädiert auf Freispruch und fordert, Lau für die U-Haft zu entschädigen.
Aber der Anwalt scheint auch zu wissen, dass es schlecht für seinen Mandanten aussieht. Er stellt zwei sogenannte Hilfsbeweisanträge, die nur im Falle einer beabsichtigten Verurteilung als gestellt gelten. Darin fordert er unter anderem, Zoubir L., den zweiten Mann, den Lau geschleust haben soll, noch einmal als Zeugen zu laden.
Rückschläge für die Bundesanwaltschaft
Anfang Juni sitzt Zoubir L. wieder am Zeugentisch. Dieselben Richter, die über das Schicksal von Sven Lau entscheiden, haben L. inzwischen wegen des Versuchs bei Jamwa Mitglied zu werden zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. L. war laut Urteil nur drei Tage bei der Gruppe, dann wollte die ihn wegen Streitigkeiten loswerden. Lau, der damals zu Besuch bei der deutschen Jamwa-Gruppe war, soll ihm bei seiner Rückreise in die Türkei behilflich gewesen sein.
Bei seiner ersten Aussage in diesem Prozess hatte Zoubir L. zwar nicht viel gesagt. Aber die Frage, ob Sven Lau ihn geschleust habe, hatte er verneint. Beim dem Termin Anfang Juni will L. wieder nicht reden. Sven Lau lässt nicht locker, fragt, ob er ihm wirklich den Kontakt zu einen Schleuser geschickt habe, wie L. bei der Polizei ausgesagt hatte. „Nein, das stimmt nicht“, sagt L., so steht es später in der Rheinischen Post. Und dass er seine Ruhe wolle.
Am nächsten Prozesstag gibt es eine weitere Überraschung: Anders als bislang angenommen ist Zoubir L. am 2. September 2013 nicht von Düsseldorf in die Türkei geflogen, sagt der Vorsitzende Richter. L. steht nicht auf der Passagierliste. Nun wird ermittelt, wann er geflogen ist. Noch eine Schlappe für die Bundesanwaltschaft.
Sollte Sven Lau verurteilt werden, plant sein Anwalt in Revision zu gehen.
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