Nach IS-Messerattentat von Hannover: Urteil gegen Safia S. bestätigt
Die Schülerin Safia S. hatte in Hannover einen Polizisten mit einem Messer schwer verletzt. Gut zwei Jahre später ist das Urteil gegen die IS-Sympathisantin rechtskräftig.

Der Mitangeklagte K. erhielt zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe, weil er von den geplanten Straftaten wusste, sie aber nicht anzeigte.(AZ: 3 StR 286/17) Damit verwarf der BGH die Revisionen der beiden Verurteilten.
Nach Darstellung des OLG Celle stach S. einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging, unvermittelt mit einem Messer in den Hals.
Sie habe ihn töten wollen, weil sie in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland gesehen habe. Deutschland betrachtete sie demnach als Gebiet des Unglaubens, deren Bewohner hasse sie als „Feinde des Islams“. Sie habe im Auftrag des Islamischen Staates (IS) gehandelt und mit dessen Mitgliedern die Tatausführung abgesprochen. Dem Angeklagten K. hatte sie demnach im Vorfeld berichtet, im Auftrag des IS einen Anschlag in Deutschland ausüben zu wollen.
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