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Prozess gegen Linksradikale in DresdenApplaus für Lina E.

Der Prozess gegen Lina E. und drei Mitangeklagte beginnt, sie sollen Nazis überfallen haben. Die Anwälte liefern sich Wortgefechte mit dem Richter.

Lina E. zum Prozessauftakt am Oberlandesgericht Dresden Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Dresden taz | Da steht sie nun. Umringt von Polizisten wird Lina E. am Mittwochmorgen in den Saal des Oberlandesgerichts Dresden geführt, ihr Gesicht verbirgt sie hinter einem blauen Hefter. Im Publikum brandet Applaus auf, einige drängen sich hinter der Sicherheitsscheibe zum Verhandlungssaal, auch ihre Mutter. Ein Heldinnenempfang. Als die Fo­to­gra­f:in­nen abziehen, lächelt Lina E., winkt, Nervosität ist ihr nicht anzumerken. Ihre Mutter nickt zurück, den Tränen nah.

Es ist der erste öffentliche Auftritt von Lina E. seit ihrer Verhaftung im November 2020. Und die 26-Jährige hätte allen Grund zur Nervosität. Mit einem Hubschrauber wurde sie damals zum Haftrichter nach Karlsruhe geflogen. Seitdem ist die 26-Jährige eine Symbolfigur. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihr das Gesicht einer radikalisierten, linken Gewalt. Boulevardmedien titulierten sie als „Chaotin im Minirock“ und „rote Rächerin“. Die linke Szene hält sie dagegen für eine unschuldig Verfolgte und organisiert seit Monaten eine Solidaritätskampagne.

Ab diesem Mittwoch nun wird das Oberlandesgericht klären, was davon stimmt. Der formelle Vorwurf: Lina E. habe eine kriminelle, linksextreme Vereinigung angeführt, die sechs schwere Angriffe auf Rechtsextreme verübte. Es ist die heftigste Anklage der Bundesanwaltschaft gegen eine autonome Gruppe seit Jahren.

Dass dies kein normaler Prozess ist, zeigt sich auch zum Prozessauftakt. Weiträumig hat die Polizei das Gericht umstellt, ein Hubschrauber kreist am Himmel. Abgefilmt werden rund 100 Linke, die sich zu einer Kundgebung vor dem Gericht sammeln und „Free Lina“-Banner aufspannen. Eine Rednerin verliest eine Grußbotschaft der Mutter von Lina E. „Ich bin zornig und erschüttert über die Kriminalisierung meiner Tochter und wie sie zur Terroristin stilisiert wird“, wird sie zitiert. Die Unschuldsvermutung gelte für Lina nicht, es solle ein Exempel statuiert werden: „Wer sich in Deutschland gegen Nazis organisiert, wird mit aller Härte verfolgt und bestraft.“

Ein Hubschrauber kreist am Himmel

Im Saal will sich die Mutter nicht weiter äußern, angespannt verfolgt sie die Verhandlung. Mit Lina E. betreten drei Männer den Saal, die ebenfalls Applaus erhalten: Lennart A., Jannis R. und Philipp M., zwei Leipziger und ein Berliner, 26 bis 36 Jahre alt, teils vorbestraft, aktuell auf freiem Fuß. Auch sie sollen Teil der Überfallkommandos gewesen sein, die Behörden rechnen sie der militanten linken Szene zu. Sie verbergen ihre Gesichter teils hinter linken Szenezeitschriften. Zu­hö­re­r:in­nen kommen in Pausen zum Plaudern zum Sicherheitsglas. „Wenn du mich fragst, bist du unschuldig“, ruft einer Phi­lipp M. zu.

Ihnen gegenüber sitzen zwei einschlägige Anwälte, die vier der angegriffenen Neonazis vertreten, die als Nebenkläger am Prozess teilnehmen: Frank Hannig, der zuletzt den Lübcke-Mörder Stephan Ernst vertrat, und Martin Kohlmann, der 2018 die rechten Unruhen in Chemnitz mit anheizte. Er wolle „den Hauch eines Gleichgewichts herstellen“, verkündet Kohlmann. Seien doch einige der Verletzten „nur mit Glück mit dem Leben davongekommen“.

Das freilich bleibt im Prozess zu klären. Noch vor der Anklageverlesung aber kommt es zu Scharmützeln. Die Verteidiger wollen „unaufschiebbare“ Anträge stellen, weil sie die Akten für unvollständig halten oder ihre Arbeit behindert werde. Richter Hans Schlüter-Staats will das zurückstellen, es kommt zu Wortgefechten und einem Befangenheitsantrag. Ulrich von Klinggräff, Anwalt von Lina E., beklagt eine „Gängelung, die ich so noch nicht erlebt habe“. Das Gericht wolle „auf Teufel komm raus voranpreschen“.

Dann taucht auf Twitter auch noch ein Foto aus dem Gerichtssaal auf, verbreitet von dem Berliner Neonazi Sebastian Schmidtke. Die Anwälte von Lina E. beschuldigen Nebenklageanwalt Kohlmann, sprechen von einem Skandal und einer erneuten Verletzung der Persönlichkeitsrechte ihrer Mandantin. Richter Schlüter-Staats erwidert, er habe den Betroffenen schon ermahnt. Kohlmann darf weiter mitverhandeln.

Vermummt und mit Schlagstöcken?

Und dann kann die Bundesanwaltschaft doch noch ihre Anklage vortragen, gut eine Stunde dauert es. Lina E. liest auf einem Ausdruck konzentriert mit. Ab August 2018 habe sie sich demnach mit anderen zu einer Gruppe zusammengetan, um Rechtsextreme in Leipzig, Wurzen und Eisenach zu überfallen. Vermummt und mit Schlagstöcken sollen diese den früheren NPD-Mann Enrico B., den Kampfsportler Cedric S., einen Kanalarbeiter, der eine rechtsextreme Mütze trug, und eine Gruppe Neonazis, die gerade von einem Aufmarsch in Dresden kamen, verprügelt haben.

In Eisenach hätten sie die Szenekneipe „Bull's Eye“ samt Gästen angegriffen, später noch einmal den Betreiber Leon R. und drei Bekannte. Lina E. habe hierbei eine „herausgehobene Stellung“ innegehabt, teils das Kommando geführt und einige Opfer zuvor ausgespäht, so die Bundesanwaltschaft. Die Angegriffen seien teils lebensbedrohlich verletzt worden.

Es war der zweite Angriff in Eisenach, im Dezember 2019, der die Ermittler auf die Spur von Lina E. brachte. Damals stoppte die Polizei sie in einem VW Golf, der vom Tatort flüchtete. In einem zweiten Wagen fasste sie weitere Autonome. In der Folge observierten Ermittler die Gruppe, verwanzten ein Auto – und erhoben die Anklage.

Auch Richter Schlüter-Staats spricht von „gravierenden“ Vorwürfen, die nicht so harmlos seien, wie es teils im Vorfeld dargestellt wurde. Die Verteidiger ziehen diese dagegen unisono in Zweifel. Die Ermittlungen seien „politisch geleitet“, gerade von der in Sachsen eigens gegründeten Soko Linx. Die Bundesanwaltschaft sei für den Fall überhaupt nicht zuständig, da die Taten nicht so schwer seien, dass sie den gesamten Staat bedrohten.

„Beispiellose Vorverurteilung“

Für die Tatbeteiligungen der Angeklagten gebe es statt Beweisen teils nur Mutmaßungen, warum die Angeklagten die vermummten Angreifer gewesen seien. Belege für eine feste Gruppe fehlten gar gänzlich – es gebe keinen Namen, keine Kommunikation, keinen Treffort, niemand kenne die Gruppe.

Von Klinggräff kritisiert zudem eine „beispiellose Vorverurteilung“, gerade von Lina E., die kein faires Verfahren erwarten lasse. Undine Weyers, Anwältin von Philipp M., fasst zusammen: „Dieses Verfahren ist ein Experiment: Wie weit kann man gehen?“

Richter Schlüter-Staats spricht von „interessante Rechtsfragen“. Das LKA und die Soko Linx nimmt er in Schutz, kritisiert „unbewiesene Vorwürfe“. Die Verteidiger ermahnt er, keine „Nebenkriegsschauplätze“ zu eröffnen. Den Angeklagten sagt Schlüter-Staats dafür ein faires Verfahren zu. „Das kann ich Ihnen versichern.“

Lina E. lauscht all dem aufmerksam. Was ihre Rolle bei den Vorwürfen war, wird die zentrale Frage des Prozesses. War sie tatsächlich an allen Angriffen beteiligt? Gar eine Gruppenanführerin?

Freundlich, aber schweigsam

Tatsächlich ist Lina E. bisher nicht vorbestraft. Für das Studium der Erziehungswissenschaften zog sie nach Leipzig, schrieb ihre Bachelorarbeit über den Umgang mit Rechtsextremen in der Jugendarbeit, am Beispiel des NSU-Trios. Freunde schildern sie nicht als radikal, auch im Gericht wirkt sie nicht so, antwortet freundlich auf die Fragen des Richters nach ihren Personalien. Zu den Vorwürfen aber schweigt sie – ebenso wie die anderen Angeklagten.

Die Ermittler aber sehen ein zweites, konspiratives Leben, verweisen auf einen gefälschten Ausweis, eine Vielzahl Handys und Perücken, die bei ihr gefunden wurden, auf einen Diebstahl von zwei Hämmern aus einem Baumarkt. Und auf ihren Verlobten Johann G., vorbestraft wegen linker Straftaten und derzeit untergetaucht, der sie womöglich radikalisiert habe.

Für die VerteidigerInnen sind all das „bloße Mutmaßungen“, über die Tatbeteiligungen sage dies noch nichts. Der Prozess muss nun Tat für Tat die Beweislage klären. Schon jetzt hat das Gericht Termine bis März 2022 anberaumt.

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13 Kommentare

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  • Ähnlich wie schon am Montag in Leipzig, Faschos negieren deutsches Recht. Der Staat bleibt unbeteiligt. Linke nutzen Rechte aus z.B. dem Demonstrationsrecht und werden von Polizei und Co. kriminalisiert.



    Wenn nun selbst im Gericht solche Verfehlungen ohne Konsequenzen bleiben (Ohh eine ermahnung, ja dann), wie kann man dann hier auch nur ansatzweise eine faires Urteil erwarten. #sucksen unter #sächsischeVerhältnisse denn #sogethsächsisch

  • Ich verstehe den Aufriss nicht.



    Jetzt hat es jemanden aus der linken Szene erwischt der Gewalt auf sein Banner geschrieben hat.

    Und dauernd kommt das geheule, wenn der Staat Mal mehr gegen Rechts tun würde.



    Ja tut er und zwar sehr viel.

    Nur leider gibt es im Gegensatz zu Amerika keine stärkere Verurteilung gegen Rechts Aufgrund von Hass.



    So muss leider das normale Gesetz herhalten.

    • @Gretchen Müller:

      Amerika ist ein Doppelkontinent, kein Land....

    • @Gretchen Müller:

      Wenn sie es war dann gehört sie ein Leben lang in den Knast. Nachsicht ist bei so viel brutaler und geplanter Gewalt völlig fehl am Platz, wer den Angriff begangen hat, wollte töten und hat mir Vernichtungswillen agiert. Ich bin schockiert wie die Mutter sich vor sie stellt.

      • @Wombat:

        Die übliche fundierte juristische Analyse: lebenslang wegsperren. (...)



        Und eine Mutter, die sich vor ihr Kind stellt - in der Tat: schockierend!

        Der Kommentar wurde bearbeitet. Unsere Netiquette können Sie hier nachlesen: taz.de/netiquette

        Die Moderation

        • @Oliver Korn-Choodee:

          Applaus :-)

  • Soko Linx



    Soko Rex - Fallzahlen und Ermittlungen:



    einfach die Nachbarn fragen.



    Nein es ist nicht nur in Sachsen so.

  • Linksradikale Gewalt ist keineswegs besser als rechtsradikale Gewalt. Beides muss durch rechtsstaatliche Verfahren verfolgt und ggf. Verurteilt werden. Es gibt keine Rechtfertigung für Selbstjustiz.

    • @Emsch:

      Gegenüber Rechtsradikalen gibt es nur eine Art vorbildlichen staatlichen Handelns: Das der Polizisten, die 1923 deren Marsch an der Feldherrnhalle stoppten.



      [...]



      Das dagegen die Bundesanwaltschaft Angriffe auf Rechtsextremisten offenbar als Angriff auf die sächsische Staatlichkeit verstehen, ist beschämend, allerdings bei der Gesinnung relevanter Teile des dortigen Beamtentums nicht abwegig.

      [...] Beitrag gekürzt. Bitte beachten Sie die Netiquette. Vielen Dank! Die Moderation

  • Laut einigen Kommentatoren ist Gewalt erlaubt, solange sie die Richtigen trifft. Echt zweifelhaftes Demokratieverständnis…

  • 9G
    97627 (Profil gelöscht)

    Und Mordaufrufe sind Staatsanwaltlich abgesegnet. Sachsen.

    • @97627 (Profil gelöscht):

      Die Partei hat schon gekontert mit "Hier könnte ein Nazi hängen ".

  • Wenn der Staat doch wenigstens ansatzweise so viel Engagement zeigen würde gegen rechte Straftäter...



    Die Fälle von als links beschimpften Politikern und Aktivisten, die von Rechten verfolgt und physisch bedroht bis angegriffen wurden (teilweise indirekt über ihre Kinder!), häufen sich.