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Prozess gegen 51-Jährige in Berlin Feministin vor Gericht

Einer Frau wird PKK-Unterstützung vorgeworfen. Die Angeklagte, die als Zwölfjährige in der Türkei im Knast saß, war 2013 nach Deutschland geflohen​.

Auch die Anwälte der Angeklagten fordern eine Neubewertung der PKK (Archivbild) Foto: dpa

Am Morgen des Prozessauftakts gegen Yildiz A. zeigt sich vor dem Berliner Kammergericht, dass es sich um kein gewöhnliches Verfahren handelt: Eine Gruppe zeigt ein Banner „Freiheit für Yildiz“. Die Angeklagte ist eine feministische Aktivistin, die 2013 vor der drohenden Inhaftierung aus der Türkei geflohen war und in Deutschland als politisch Verfolgte Asyl erhielt.

Schon in den 80er-Jahren wurde A. im Alter von nur zwölf Jahren als jüngste weibliche Gefangene im Foltergefängnis von Diyarbakir inhaftiert. Später engagierte sie sich in verschiedenen kurdischen Parteien für Feminismus. Dass sie dieses Engagement ab 2013 auch in Berlin weiterführte, könnte sie jetzt, mit 51 Jahren, ins Gefängnis bringen. So fordert es die Staatsanwaltschaft.

Die Begründung: A. sei in Deutschland drei Jahre Gebietsverantwortliche einer Unterorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK gewesen. Während ihrer Zeit in Berlin habe sie als Co-Leiterin durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch die Organisation von Demonstrationen oder das Verfassen von Flyern die PKK unterstützt. Ihr Schwerpunkt sei dabei das Thema „Frauen“ gewesen. Außerdem habe sie Finanzmittel für europäische Unterorganisationen der PKK beschafft und weitere Mitglieder*innen rekrutiert. In der Logik des Paragraphen 129b wird daraus die „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“.

Welche ideologisch verwandten Organisationen der PKK zugeordnet werden, ist umstritten. So rechnet ihr der Landesverfassungsschutz in Berlin 1.120 Menschen zu. Im Zentrum der Straftaten stehe laut Verfassungsschutzbericht militante Aktionen wie eingeschlagene Fensterscheiben, Brandstiftungen und Farbschmierereien.

Eine juristische Konstruktion, die viele Aktivist*innen der kurdischen Bewegung in Bedrängnis bringen kann.

Im Verfahren von Yildiz A. geht es aber gar nicht darum, ob die Betroffene selbst Straftaten verübt hat, sondern lediglich, ob sie diese unterstützt habe. Eine juristische Konstruktion, die letztlich viele Aktivist*innen der kurdischen Bewegung in Bedrängnis bringen kann. So sagt die Anwältin Antonia von der Behrens über ihre Mandantin: „All diese Merkmale, die sonstigen PKK-Kadern zugeschrieben werden, treffen auf A. gar nicht zu.“

Tatsächlich geht es der Verteidigung um viel mehr als um den Fall Yildiz A. In ihrer Begründung erzählt die Anwältin am Freitag zum Prozessauftakt vom Angriffskrieg der Türkei in Nordsyrien, den Anschlägen auf Schulen und Bäckereien. Die kurdische Bewegung strebe eine Stärkung der Zivilgesellschaft an und setze dies dem Terrorismus der islamistischen Gruppen entgegen. Dass nun ausgerechnet eine Frau, die sich für Frauenrechte und Minderheiten einsetze, als Terrorismusunterstützerin verurteilt werde, sei absurd.

Die Anwälte der Angeklagten fordern eine Neubewertung der PKK durch den deutschen Staat und keine weitere Verfolgung von kurdischen Aktivist*innen. Laut dem Infodienst Azadi befinden sich aktuell acht kurdische Aktivist*innen nach einer Verurteilung durch Paragraph 129b in deutschen Haftanstalten. Sollte A. am Ende des Verfahrens verurteilt werden wäre sie die erste Frau und die einzige Gefangene in Berlin – das Strafmaß kann dabei bis zu zehn Jahren betragen. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt, weitere acht Termine sind bereits angesetzt.

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