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Pressefreiheit in ItalienBehandelt wie die Mafia

Die sizilianische Staatsanwaltschaft beschuldigt NGOs, mit libyschen Schleppern zusammengearbeitet zu haben – und hat Jour­na­lis­t*in­nen abgehört.

Rettungsaktion der NGO Proactiva Open Arms 72 Kilometer vor der Küste der libyschen Stadt al-Chums Foto: Olmo Calvo/ap

Ungeheuerliches wollen die Staatsanwälte im sizilianischen Trapani herausgefunden haben, die jetzt Anklage gegen 21 Personen erhoben haben. Der Vorwurf: Die Beschuldigten – allesamt Mit­ar­bei­te­r*in­nen der NGOs Jugend rettet, Save the Children und Ärzte ohne Grenzen – hätten sich bei ihren Rettungseinsätzen im Mittelmeer der „Begünstigung der illegalen Einwanderung“ schuldig gemacht; sprich: sie hätten als Komplizen der libyschen Schlepperorganisationen gearbeitet.

Schon diese These ist mehr als verwegen, eine solche Anklage kann nur gegen Personen erhoben werden, die ökonomischen Gewinn aus der Schlepperei ziehen. Diese Klippe umschifft die Staatsanwaltschaft, indem sie darauf hinweist, mehr Rettungseinsätze ließen die NGOs halt auf ein steigendes Spendenaufkommen hoffen.

So krude diese Konstruktion ist, so abenteuerlich waren aber auch die Ermittlungsmethoden. Nichts fand die Staatsanwaltschaft dabei, in breitem Maßstab Abhörmaßnahmen anzuordnen, wie sie sonst nur bei Mafia- oder Terrorismusverdacht zum Einsatz kommen. Und kein Problem hatte sie damit, dass auch die Gespräche Dutzender Jour­na­lis­t*in­nen belauscht wurden. Die Protokolle dieser finden sich jetzt in den 30.000 Seiten der Ermittlungsakten, die die Staatsanwaltschaft beim Gericht hinterlegte. Die Kontakte, die angewählten Nummern, die Gesprächsinhalte, nichts bleibt geheim.

Die Jour­na­lis­t*in­nen selbst seien ja gar nicht abgehört worden, sie hätten ihrerseits verdächtige Personen aus den NGOs angerufen, redet sich die Staatsanwaltschaft heraus, so als sei dann der Quellenschutz kein schützenswertes Gut mehr. Wenigstens im Fall der freien Journalistin Nancy Porsia greift diese Ausrede jedoch nicht.

Gespräch mit Anwältin protokolliert

„In meinem Fall haben die Staatsanwälte angeordnet, direkt meinen Anschluss abzuhören, auch wenn gegen mich gar nicht ermittelt wurde“, erklärt Porsia der taz. Sechs Monate lang, von Juli bis Dezember 2017, seien ihre Gespräche aufgezeichnet worden. Eigentlich darf eine Person, die selbst nicht verdächtigt wird, bloß 14 Tage lang belauscht werden, „aber jedes Mal beantragten die Fahnder einfach eine weitere Verlängerung um 14 Tage“.

Die Libyenexpertin Porsia sagt, sie habe sich damals mit den Verstrickungen libyscher Offiziere in das Schleusergeschäft beschäftigt. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, als Italiens Regierung – damals geführt von dem Ministerpräsidenten Paolo Gentiloni aus der gemäßigt linken Partito Democratico – mit Unterstützung Libyens den Flüchtlingszustrom unterbinden wollte. Deshalb ist Porsias Verdacht, dass es den Fahndern gar nicht um ihre Kontakte zu den NGOs ging, dass „sie womöglich andere Informationen suchten“.

Nichts fanden die Lauscher auch dabei, ein Gespräch der Journalistin mit ihrer Anwältin zu protokollieren –und oben auf die Seite „Sehr interessant!“ zu schreiben, obwohl es um eine Kairoreise der Anwältin ging, die mit den laufenden Ermittlungen gar nichts zu tun hatte.

In den Augen Porsias war das Abhören dieses Telefonats gleich doppelt illegal. Sie selbst hat noch keine juristischen Schritte eingeleitet. „Ich will zunächst das Resultat der von der Justizministerin Marta Cartabia angeordneten Inspektion in der Staatsanwaltschaft Trapani abwarten.“ Dass die Ministerin ihre Inspekteure losschickt, wertet sie als klares Indiz dafür, dass auch das Justizressort seine Zweifel an der Legalität des Vorgehens hat.

Auch Giuseppe Giulietti, Präsident der italienischen Jour­na­listen­ge­werk­schaft FNSI, hält das Ganze für einen illegalen Vorgang, wie er der taz sagt. Gewiss, seit 20 Jahren fordere die FNSI erfolglos ein Gesetz, das den Quellenschutz für Jour­na­lis­t*in­nen klar regelt, aber gerade erst habe zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Ukraine entschieden, weil sie Jour­na­lis­t*in­nen ohne Rücksicht auf deren legitimes Schutzinteresse abgehört habe. Dieser Beschluss binde auch Italien, dort aber seien in den Abhörprotokollen „alle Quellen der abgehörten Journalisten offengelegt“ worden. Das Signal an auskunftsbereite Personen sei schlicht verheerend.

Am 3. Mai, dem Tag der Pressefreiheit, will deshalb die Journalistengewerkschaft zu einer Protestkundgebung direkt vor dem Sitz des Ministerpräsidenten in Rom aufrufen.

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