Polizei und Kritik: Nicht die Polizei

Viele Juden in Deutschland haben ein eher gespaltenes Verhältnis zur Polizei. Das liegt an zwiespältigen Erfahrungen.

Der Gürtel eines Polizitsen mit Handcshellen und Pistole

Demokratie heißt auch: Kritik an der Praxis von staatlichen Behörden auszuhalten Foto: Rüdiger Wölk/imago

Ich hatte mir geschworen, nicht auch noch meine zweite Kolumne dem Bundesinnenminister zu widmen. Doch der Medienkrawall, den Seehofer seit Wochen inszeniert, sagt nicht nur etwas über sein Ego aus, sondern ist Ausdruck eines unerschütterlichen Konsenses der Bundesrepublik: Hände weg von der Polizei! Ihren Schutzstatus kann keine andere Berufsgruppe überbieten: Kassierer*innen oder Bauarbeiter*innen können nur davon träumen, Lob dafür zu bekommen, genau das zu tun, wofür sie bezahlt werden. Oder sogar, wenn sie es nicht tun – siehe Rainer Wendt.

Dabei geht es mir wie vielen Juden in Deutschland, die ein eher gespaltenes Verhältnis zur Polizei haben. Unsere Synagogen und Gemeinden werden durch Polizist*innen geschützt. Auch wenn es eine Selbstverständlichkeit ist: Dafür bin ich dankbar.

Dennoch habe ich meine Erfahrungen gemacht, was gebotene Kritik an polizeilicher Praxis angeht. U. a. verantworte ich die hessische Beratungsstelle „response“ für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt. Seit zwei Jahren stehen wir unter Druck des hessischen Innenministeriums. Es begann im Dezember 2018, als in Frankfurt der „NSU 2.0“ Drohungen an die Anwältin Seda Başay-Yıldız verschickte – mit Daten, die von Polizeicomputern stammen. Reflexhaft reagierte die Landesregierung mit Floskeln: „Einzelfälle“, „lückenlose Aufklärung“. Für viele Betroffene war dies ein Déjà-vu, besonders nach den Erfahrungen im NSU-Komplex.

Maulkorb vom Landesinnenministerium

Die von uns naiv zitierte Aussage vieler Betroffener, „von den Behörden ist kein Schutz zu erwarten“, traf einen wunden Punkt. Prompt wurden wir ins Landesinnenministerium zitiert. Von diesem Zeitpunkt an durften wir keine Pressemitteilung ohne Freigabe des Ministeriums veröffentlichen. Noch einmal: Wir dürfen Betroffene von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt nur dann zu Wort kommen lassen, wenn es dem Ministerium passt.

Der Autor ist Direktor der Bildungs­stätte Anne Frank in Frankfurt am Main.

In Hessen – dem Bundesland, in dem Walter Lübcke ermordet wurde, in dem ein Eritreer in Wächtersbach von einem Rassisten beinahe ermordet wurde und wo das rassistische Attentat von Hanau zehn Menschen das Leben gekostet hat.

Seit letzter Woche wissen wir, dass der „NSU 2.0“ keineswegs ruht, sondern auch der Linken-Fraktionschefin Janine Wissler Drohbriefe schickt – wieder weisen die Daten auf eine unbekannte Quelle hin, möglicherweise wieder in der Polizei.

Es bleibt nicht beim Maulkorb. Aktuell behindert das hessische Innenministerium aktiv die Arbeit und Unterstützung von „response“ bei den Angehörigen des Hanauer Anschlags, indem es von uns beantragte „Soforthilfen“ des Bundes einfriert. Ohne Not wurde für die Soforthilfe eine „Zweckbindung für Sachmittel“ an die Verwendung gekoppelt. Die Berater*innen, die Tag und Nacht bei den Hinterbliebenen waren, sollen ihre Arbeit nachträglich als Ehrenamt begreifen und statt Lohn nun anscheinend Spiralblöcke und ergonomische Stühle erhalten. Der Bund hat bereits öffentlich mitgeteilt, dass es diese „Zweckbindung“ schlicht nicht gibt.

In offiziellen Stellungnahmen lobt das Innenministerium unsere Arbeit – und stellt uns dabei doch immer neue bürokratische Hürden. Während die hessische Politik in Selbstvergewisserungsritualen den Opfern öffentlich Solidarität verspricht, bleiben nachhaltige Konsequenzen aus – und wird Kritik daran bestraft. Es ist von bitterer Ironie, dass diese Strafe in letzter Instanz wieder die Betroffenen von rechter Gewalt trifft.

Die Empörung, die Kritik an der Polizei nach sich zieht, kenne ich in diesem Ausmaß nur aus Deutschland. Man kann sich nur die Frage stellen, warum eine Institution, die wie keine andere die Staatsgewalt verkörpert, sich von eine*r taz-Kolumnist*in oder einer Opferberatungsstelle bedroht fühlt. Wenn meine Erfahrung kein Einzelfall ist, dann haben wir tatsächlich ein #polizeiproblem. Und zwar nicht nur ein Rassismusproblem, sondern auch ein Problem in ihrem Demokratieverständnis. Demokratie heißt nämlich auch, Kritik an der Praxis von staatlichen Behörden auszuhalten und ernst zu nehmen. Ist das zu viel erwartet?

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Am 19. Februar 2020 erschoss der Rechtsextremist Tobias R. an drei verschiedenen Tatorten in der Hanauer Innenstadt neun Menschen:

Kaloyan Velkov, ermordet mit 33 Jahren.

Fatih Saraçoğlu, ermordet mit 34 Jahren.

Sedat Gürbüz, ermordet mit 30 Jahren.

Vili Viorel Păun, ermordet mit 22 Jahren.

Gökhan Gültekin, ermordet mit 37 Jahren.

Mercedes Kierpacz, ermordet mit 35 Jahren.

Ferhat Unvar, ermordet mit 22 Jahren.

Hamza Kurtović, ermordet mit 22 Jahren.

Said Nesar Hashemi, ermordet mit 21 Jahren.

Später ermordete der Attentäter seine Mutter Gabriele R., 72 Jahre alt.

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