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Die Köpfe der taz-Redakteur*innen Barbara Dribbusch, Stefan Reinecke, Anna Lehmann und Sabine am Orde
Die taz-Redakteur*innen Barbara Dribbusch, Stefan Reinecke, Anna Lehmann und Sabine am Orde Foto: Montage: taz

Podcast „Bundestalk“ Der Streit ums Bürgergeld

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Die Ampel will Hartz IV abschaffen und durch ein besseres Modell ersetzen. Doch die Union stellt sich dagegen. Warum und wem nützt das?

Berlin taz | Das neue Bürgergeld soll Hartz IV beenden und damit auch die Demütigung von Arbeitslosen. So war die Idee der Ampelregierung. Laut SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil kommt mit dem Bürgergeld die größte Sozialreform der letzten 20 Jahre.

Das Konzept setzt nicht mehr nur auf Vermittlung von Arbeitslosen, sondern auf deren Weiterbildung. Die Regelsätze sollen steigen, Sanktionen zurückgefahren und bestimmte Vermögen geschont werden. Hinter dieser Veränderung steckt auch ein verändertes Menschenbild: Man will nicht mehr vom „faulen Arbeitslosen“ ausgehen, der zur Arbeit getrieben werden muss, sondern davon, dass der Mensch eigentlich arbeiten will.

Nur geht da die Union nicht mit. Im Bundesrat hat sie sich quergestellt, nun muss im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gesucht werden. Und die Konservativen sind mit ihren Zweifeln nicht allein: Laut aktuellen Umfragen findet die Mehrheit der Deutschen das Bürgergeld nicht überzeugend.

Warum nicht? Aktiviert die Debatte bloß alte Feindbilder oder trägt das Konzept wirklich nicht? Was erreicht die Union mit ihrem Protest bei der SPD? Und was kann der Vermittlungsausschuss bewirken: Wird die Sozialreform zur Mogelpackung?

Darüber diskutierten die taz-Redakteur*innen Stefan Reinecke (Redakteur im Parlamentsbüro mit Schwerpunkt SPD), Anna Lehmann (Leiterin des Parlamentsbüros), Barbara Dribbusch (Redakteurin für Sozialpolitik) und Sabine am Orde (Redakteurin im Parlamentsbüro mit Schwerpunkt CDU/CSU).

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1 Kommentar

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  • Der Wechsel von Hartz4 zum Bürgergeld sollte wohl auch mit der politischen 'Erhöhung' des Regelsatzes von €449 auf €502 einhergehen.



    Als wie wohltätig darf das denn gelten, was hat denn das Statistische Bundesamt errechnet (Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung)?

    Sollte Herr Merz nicht eine Anerkennung erfahren? Sollte man, so wie man das aktuelle SGB VI als Hartz 4 bezeichnet die Nachfolgende, von Herrn Merz dann mittelbar mitgestaltete Regelung als Merz 1 titulieren?