Pläne der Bundesregierung: Gaskraftwerke statt Batteriespeicher
Die Wirtschaftsministerin will neue Reserveanlagen durch Stromkund:innen finanzieren lassen. Die Kritik: Fossile Energie werde damit begünstigt.
Foto: Markus Lenhardt/dpa
Verbraucher:innen müssen sich auf eine neue Umlage einstellen, die den Strompreis erhöhen könnte. Sie soll dazu dienen, Reservekraftwerke für die Stromproduktion zu finanzieren. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Allerdings fehle bislang eine konkrete Regelung dazu, wie die Umlage ausgestaltet werde, kritisiert die grüne Energieexpertin Katrin Uhlig.
Auf Basis des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes will die Bundesregierung noch dieses Jahr neue Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 9 Gigawatt ausschreiben. Diese sollen Strom liefern, wenn Sonnen- und Windkraftwerke es wegen des Wetters nicht tun können. Da die Kraftwerke oder auch großen Stromspeicher nur als Reserve gedacht sind, werden sie selten in Betrieb sein, weshalb die Elektrizitätsfirmen sie nicht über den Stromverkauf am Markt refinanzieren können. Deshalb braucht es einen staatlichen Mechanismus, um die Kosten zu decken. Dafür ist die Umlage gedacht, die wohl auf die Rechnungen der Privathaushalte und Firmen aufgeschlagen würde.
Die 9 Gigawatt entsprechen zum Beispiel einer Größenordnung von 20 großen Gaskraftwerken. Sie sollen mindestens 15 Jahre funktionieren, wahrscheinlich überwiegend mit fossilem Erdgas laufen, allerdings auch für Wasserstoff geeignet sein. Ab 2045 müssen sie klimaneutral arbeiten, etwa grünen, mittels Ökostrom erzeugten Wasserstoff verfeuern oder das verursachte Kohlendioxid auffangen. Neben diesen Ausschreibungen sind ab 2027 weitere kleinere Versteigerungen für Reservekapazitäten geplant.
Die Umlage wurde auch schon unter dem grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck diskutiert, dem Vorgänger der jetzigen Ministerin Katherina Reiche (CDU). Allerdings kam es nicht zu einem Beschluss. Nun bemängelt die grüne Bundestagsabgeordnete Uhlig, dass die Regierung die Umlage auf den Weg bringe, ohne Angaben zu machen, welche Belastung auf die Stromkunden zukomme. Eine andere Variante bestünde in einer teilweisen (Vor-)Finanzierung der Reserveanlagen durch den Bundeshaushalt.
Kritiker:innen: Die Ministerin begünstigt fossile Energie
Die intransparente Umlage ist nur einer der Kritikpunkte. Bei den 9 Gigawatt seien die „Ausschreibungskriterien auf fossile Gaskraftwerke zugeschnitten und Batteriespeicher quasi ausgeschlossen“, sagt der grüne Abgeordnete Alaa Alhamwi. Er bezieht sich auf Regelungen im Gesetzentwurf zur Betriebsdauer der Reservekapazitäten. Diese sollen zehn Stunden mit voller Leistungen laufen können, und das nach einer Stunde Pause erneut erreichen – technisch für Batteriespeicher derzeit unmöglich, erklärt Alhamwi.
Dieses Ausschreibungskriterium hat sich Reiches Wirtschaftsministerium offenbar vom baden-württembergischen Energiekonzern EnBW erarbeiten lassen. Die Kritiker:innen argumentieren, dass die Ministerin fossile Energie begünstigen, erneuerbare Energie dagegen benachteiligen wolle. Der Umweltverband BUND und die Firma Naturstrom teilen die Kritik.
Bisher ist dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen, ob die neuen Gaskraftwerke in den kommenden 15 Jahren nach und nach auf (grünen) Wasserstoff umgestellt werden sollen. Das bemängelt der Bundesverband der Energiewirtschaft: „Kritisch sehen wir daher, dass die Kriterien für den Umstieg auf Wasserstoff für Gaskraftwerke erst nach den ersten beiden Ausschreibungen bekannt gemacht werden sollen.“ Die Mitgliedsunternehmen bräuchten „klare Signale für den Hochlauf des Wasserstoffs“.
So wie es bisher aussieht, laufen die neuen Reservekraftwerke vielleicht bis 2045 mit fossilem Gas. Das könnte sich zu einem Problem auswachsen. Wenn die Wasserstoffökonomie sich nicht allmählich entwickelt und politisch unterstützt wird, steht sie 2045 eventuell nicht zur Verfügung.
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