Peter Frank wird Verfassungsrichter: Einmal Karlsruhe, immer Karlsruhe
Generalbundesanwalt Peter Frank brachte viele Verfahren gegen Rechtsterroristen und Islamisten ins Rollen. Jetzt soll er Verfassungsrichter werden.
Peter Frank würde Nachfolger von Peter Müller am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der ehemalige CDU-Ministerpräsident des Saarlands war seit 2011 Verfassungsrichter und zuletzt vor allem mit Wahlrechtsfragen beschäftigt. Müllers Amtszeit endete bereits Ende September, doch CDU und CSU konnten sich nicht einigen, wer Müllers Nachfolger vorschlagen darf.
Erst vorige Woche setzte sich die CSU durch und benannte zunächst den ehemaligen bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU). Ganz kurzfristig ließ die CSU Bausback aber wieder fallen. Grund war wohl Bausbacks Dissertation von 1997. Darin hatte Bausback vertreten, dass Grundmandatsklauseln verfassungwidrig sind. Für die CSU ist das eine heikle Position, weil die Partei (und die bayerische Staatsregierung) derzeit beim Bundesverfassungsgericht gegen die in diesem Sommer erfolgte Abschaffung der Grundmandatsklausel im Bundestags-Wahlrecht klagen.
Die Grundmandatsklausel sicherte einer Partei, die mindestens drei Direktmandate erreichte, auch dann den Einzug in den Bundestag, wenn sie bundesweit weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erhielt. Weil den CSU-Entscheider:innen erst kurz vor dem Wahlgang auffiel, dass Bausbacks Position den Interessen der CSU diametral entgegenläuft, kam Peter Frank erst ganz spät ins Spiel. Bisher wurde sein Name im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgericht noch nicht genannt.
Franks Spezialität: Rechtsterrorismus und Islamismus
Frank war ein zupackender Generalbundesanwalt, der sein Amt ohne Skandale ausfüllte. In den letzten Jahren beschäftigte er sich mit dem Rechtsterrorismus und klagte Kleingruppen wie die Gruppe Freital, Revolution Chemnitz oder die Gruppe S. an. Anklage erhob er auch gegen Stephan Ernst, der 2019 Kassels Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen hatte, und Stephan Balliet, der im gleichen Jahr die Synagoge in Halle angriff.
Beim islamistischen Terror verfolgte er zunehmend IS-Rückkehrer aus Syrien und dem Irak – auch Frauen, die dort mit IS-Kämpfern zusammenlebten. Der russische Überfall auf die Ukraine führte in Deutschland zwar noch nicht zu Anklagen. Allerdings eröffnete Frank schnell ein Strukturverfahren, um Informationen zu sammeln.
Am Bundesverfassungsgericht wäre Peter Frank am Zweiten Senat für das Strafrecht zuständig, eine Materie, die er sehr gut kennt. Dagegen ist das Strafprozessrecht, das die Befugnisse der Strafverfolger regelt und das vom Verfassungsgericht immer wieder beanstandet wird, am Ersten Senat angesiedelt. Mit der Zustimmung der SPD-regierten Länder für die Wahl Peter Franks wurde gerechnet. Verfassungsrichter:innen müssen – im Bundestag oder im Bundesrat – stets mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Entlassene grüne Ministerin Nonnemacher
„Die Eskalation zeichnete sich ab“