Optionszeiten für Arbeitnehmer:innen: Arbeit neu denken
Neun Jahre für Kinderbetreuung und Selbstsorge im Berufsleben – das empfehlen Forscher:innen des Deutschen Jugendinstituts und der Uni Bremen.
Jurczyk, bis letztes Jahr Leiterin der Abteilung Familie beim Deutschen Jugendinstitut, und der Jurist und Politikwissenschaftler Mückenberger leiteten das Projekt „Selbstbestimmte Optionszeiten im Erwerbsverlauf“, aus dem das Modell nun hervorging.
„Bis heute gilt die männliche Biografie mit durchgängiger Vollzeitarbeit als ‚Normalbiografie‘“, heißt es im Abschlussbericht. „Die typisch weibliche Biografie ist dagegen von Unterbrechungen und Teilzeitarbeit als Abweichung von der Norm gekennzeichnet.“ Dabei erfordere nicht zuletzt der demografische Wandel eine „neue Normalität zwischen Care-, Erwerbsarbeit und Weiterbildung“, so Mückenberger.
Neun Jahre – davon sechs zur Fürsorge für Kinder, Kranke und Alte, zwei zur Weiterbildung, eines zur Selbstsorge. Wie ein Sabbatjahr könne man sich letzteres vorstellen, so Jurczyk. Außer, dass es eben für alle gleichermaßen gilt. In den sechs Jahre Care-Arbeit ist nicht nur Kinderbetreuung und Pflege enthalten, auch bis zu einem Jahr Ehrenamt wird veranschlagt. Auch ohne Kinder ändere sich an diesem Anspruch nichts. „Auch in Form von Nachbarschaftspflege ist Sorgearbeit möglich.“
Umverteilung zwischen Frauen und Männern
Grundlage dieser Berechnungen sind vorrangig Erhebungen zu den derzeitigen Berufsunterbrechungen von Männern und Frauen. Den Durchschnittswert habe man dann für das Modell genutzt, unabhängig vom Geschlecht. „Wichtig ist uns vor allem die Umverteilung zwischen Frauen und Männern“, sagt Jurczyk. Die Zahlen seien Annäherungen. Bei einer Umsetzung müsse es noch einen viel genaueren Abgleich geben. „Das ist dann auch eine Wertefrage und ein gigantischer gesellschaftlicher Aushandlungsprozess.“
Karin Jurczyk Soziologin
Neben dieser flexiblen Gestaltung brauche es auch einen Ausbau der Infrastruktur rund um Betreuung und Pflege, die mit Teilzeitarbeit vereinbar ist. Jurczyk will keine „reprivatisierte Sorgegesellschaft“, sondern das Verhältnis von Regel- und Ausnahmebiografie umkehren. Auch müsse man weiter an der „Humanisierung der Arbeitswelt“ als auch an der Lohngleichheit arbeiten. „Unser Modell löst nicht alle Probleme.“
Die Kosten für die Optionszeiten – wie hoch diese sind, weiß Jurczyk nicht – soll der tragen, der am meisten profitiert: Bei Care-Arbeit und Ehrenamt die Gesellschaft, das hieße Steuerfinanzierung. Weiterbildungen sollen Arbeitgeber zahlen, Selbstsorge jede:r selbst. Geringverdiener:innen sollen hier aber auf ein „situatives Grundeinkommen“ zurückgreifen können.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen schließt Jurczyk nicht aus. Ihr Team habe aber eine andere Strategie: die zweckgebundene Freistellung von der Erwerbsarbeit. Den Zweck gelte es nachzuweisen.
Verwaltet werden sollen Nachweise und Ansprüche der Einzelnen mit „Aktivitätskonten“. Transparenz sei da vorrangig, so Mückenberger. „Wer weiß heute schon, wie lange man Bildungsurlaub genommen hat oder welche Bedingungen für ein Sabbatjahr gelten?“ Ansprüche müssen auch über einen Lebenslauf und verschiedene Arbeitgeber hinweg „portabel“ gemacht werden. Bei Sozialrechten wie der Rente sei dies bereits so, bei Arbeitsrechten selten.
Die Dreiteilung des Lebenslaufs – Bildung, Beruf, Rente – „ist juristisch zementiert“, kritisiert Mückenberger. „Es müssen mehr Tätigkeiten als bisher mit in die Spannbreite der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre reinfallen.“
Die Umsetzung hält der Politikwissenschaftler „noch für sehr utopisch“. Dennoch gebe es bereits Befürworter, auch auf Arbeitgeberseite. Das Modell müsse Politiker:innen in kleinen Schritten „schmackhaft gemacht werden“.
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