Altervorsorge von Filmschaffenden: Das wohlverdiente Ruhekissen

Freie Filmschaffende sind bei der Rente auf die Pensionskasse Rundfunk angewiesen. Das System drohte zu kippen. Nun hat man sich geeinigt.

Eine Filmcrew steht im Wald vor Kohlenmeilern

Die Freischaffenden unter ihnen hätten auch gern ein bisschen Rente Foto: dpa

Heinrich Schafmeisters Arbeit hat sich gelohnt. Sein Bundesverband Schauspiel (BFFS), bei dem er im Vorstand sitzt, schrieb in den letzten Monaten Brandbriefe an alle Rundfunk- und Fernsehräte, alle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständigen Politiker, alle Ministerpräsidenten und Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Ihr Anliegen: über den drohenden Zusammenbruch der betrieblichen Altersvorsorge für viele Filmschaffende zu informieren.

Der Hintergrund: Für viele freie und kurzfristig Beschäftigte im Fernsehen ist die Pensionskasse Rundfunk (PKR) die Hauptversorgung im Alter. Vor allem in letzter Zeit hatten verschiedene Berufsverbände aber Anzeichen dafür entdeckt, dass Leistungen beschnitten werden. Bei der PKR können frei und kurzfristig Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Sind sie für öffentlich-rechtliche Produktionen tätig – ob direkt für einen Sender oder über ein Produktionsunternehmen –, bezuschussen die Rundfunkanstalten diese Beiträge wie ein klassischer Arbeitgeber. Eigens dafür sind Teile der Rundfunkbeiträge vorgesehen. Bei ausgelagerten Produktionen erstatten ARD und ZDF den Produzenten die Anstaltsbeiträge, die an die PKR gezahlt wurden.

Da es aber immer weniger TV-Produktionen gibt, die ein öffentlich-rechtlicher Sender allein finanziert, weil Förderungen mit einfließen oder andere Geldgeber sich beteiligen, entstand bei den Produzenten Unsicherheit darüber, ob und wie viel von den Beiträgen, die sie in Vorleistung für ihre Beschäftigten an die PKR zahlen, von ARD und ZDF erstattet werden.

Die Folge: Beiträge für die Versicherten, die bei diesen Produktionen tätig waren, wurden gar nicht mehr abgeführt, so Heinrich Schafmeister. Er kritisierte, dass vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten „die Hauptnutznießer“ davon seien, denn sie hätten ja dafür die Rundfunkgebühren bereits mit der Auflage „kassiert“, ihren Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge der freien Mitarbeiter zu leisten.

Dabei ist völlig unstrittig: Die komplette TV- und Filmbranche könnte ohne die unzähligen freien oder befristet beschäftigten Kreativen nicht existieren. Allerdings schauen viele dieser Freien mit Schrecken auf die Altersbezüge, die sie zu erwarten haben. Das zeigt auch eine Umfrage im Auftrag des Dachverbandes der Film und Fernsehschaffenden: Rund 3.800 Kreative hat Langer Media befragt, und nur 11 Prozent sehen sich für ihr Alter ausreichend abgesichert.

Jetzt ist es zur Einigung gekommen: Die Kosten der Pensionskassenzahlungen bei Auftragsproduktionen werden von den Öffentlich-Rechtlichen vollständig übernommen, bei geförderten Produktionen anteilig. „Für uns Produzenten herrscht jetzt endlich Rechtssicherheit darüber, für welche Produktionen Pensionskassenbeiträge zu leisten sind“, freut sich der Produzentenallianz-Vorsitzende Alexander Thies. Und auch Schafmeister ist zufrieden: „Sie ist für uns von Vorteil, und mit ihr entsteht für die Beteiligten wieder Rechtssicherheit.“

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