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Oberamtsanwalt lief bei Identitären mitBeamter mit Rechtsdrall

Ein Oberamtsanwalt demonstriert mit der „Identitären Bewegung“ und schwärmt im Netz. Das Justizministerium prüft den Fall.

Samt Oberamtsanwalt Lars G.: Identitären-Demo im Juni 2017 in Berlin Foto: dpa

Hamburg taz | Der Marsch der „Identitären Bewegung“ (IB) am 17. Juni in Berlin scheiterte am Protest. An jenem Tag wollten sie an den Aufstand in der DDR vor 64 Jahren erinnern. In ihren Reihen waren nicht nur studierende Anhänger der rechtsextremen Bewegung. Mitten im Block: Lars G., Oberamtsanwalt in Rostock. „Das Justizministerium geht den Hinweisen nach“ sagt Katja Riekers, Pressesprecherin des Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern der taz.

In Rostock ist G. bei der Staatsanwaltschaft per Amtsdefinition für kleine und mittlere Kriminalität zuständig. Er muss über Anklagen von Körperverletzungen bis zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz entscheiden.

Einen Tag nach dem Aufmarsch in Berlin postete der 50-Jährige bei Facebook ein Gedicht: „Heraus! Strebt nach vorne, seht die Fahne, wie sie euch die Richtung weist. Sanftes Lied trägt Mut zutage, wenn die Mauer furchtsam reißt“. Und weiter: „Glüht mit ihr, brennende Fahne, ist des heißen Kampfes Lohn. Wie die Kraft aus frühem Tage, wächst heraus des Vaters Sohn“. Im März schwärmte der Staatsdiener von der „Kontrakultur“, ein Synonym für die Identitären in Mecklenburg-Vorpommern: „Sie ist überraschend, weil sie ganz anders ist, als du es erwartest. Sie öffnet Türen, weil sie neu ist, unverdorben und voller Spannung. Und es gibt sie, weil sie so sehr gebraucht wird“.

Seit 2012 ist die IB in Deutschland aktiv, seit vergangenem Jahr wird sie vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Mit inszenierten Provokationen versuchen die überwiegend jungen Anhänger Diskurse in der Mitte der Gesellschaft zur Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik zu befeuern. Die „Jugendbewegung ohne Migrationshintergrund“, wie sie sich selbst bezeichnen, beklagt den Verlust des „Eigenen“ durch eine vermeintlichen Islamisierung, warnt von dem „großen Austausch“ der autochthonen Bevölkerung und fordert „Re-migration“.

Ihre Aktionen werden radikaler: Im Mittelmeer wollen sie mit einem eigenen Schiff die Rettung von Geflüchteten verhindern. In einigen Bundesländern beachteten Geheimdienste sie schon früher, in Bremen sollen Anhänger der IB gleich den Reichsbürgern entwaffnet werden.

Bereits am 6. Dezember 2015 schwärmt Lars G. in einem Leserkommentar auf der Website des neurechten Magazins Sezession vom Wortführer der IB: „Lieber Martin Sellner, immer dann, wenn ich gerade in Gefahr gerate, mich damit abzufinden, dass der Untergang unvermeidlich ist“ wegen des „globalen multikulturellen Wahnsinns (…) erscheinen Sie und entfachen wieder die Flamme der Hoffnung, dass es doch noch eine Chance auf ein Morgen für unser Volk und Land geben kann, wenn man nur bereit ist, den Kampf dafür nicht aufzugeben“.

Der Kommentar in der Zeitschrift Sezession, die zum Netzwerk des „Instituts für Staatspolitik“ (IfS) gehört, offenbart auch gleich diese Nähe. Das neurechte Zentrum IfS, mitgegründet von Götz Kubitschek, richtet auch Seminare und Akademien aus. Bei Sezession schwärmt G. nun nach dem Besuch einer solchen Veranstaltung von einem „einfach genialen Götz Kubitschek“.

Der Justizminister als „Gottkönig“

Auf der Facebookseite des Vorsitzenden der IB, Daniel Fiß, geht der Angehörige der Rostocker Staatsanwaltschaft dann, gemeinsam mit Fiß, Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) an – wegen dem „Antidiskriminierungsgesetz“: „Das Prinzip des ‚vorauseilenden Gehorsam‘ lässt Kritik an den abstrusesten Ideen des Gottkönigs (=Fachminister) gar nicht erst aufkommen“.

Zusammen mit Aktivisten der IB besuchte G. am 7. Juli einen Vortrag auf dem Haus der Burschenschaft Redaria Allemannia, an dem auch der Landtagsabgeordnete der AfD, Holger Arppe, teilnahm. Wenige Tage später zeigte sich der Oberamtsanwalt mit ehemaligen NPD-Aktivisten und Kubitschek in Halle vor dem neuen Hausprojekt der Identitären.

„Ob und welche dienstrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, kann gegenwärtig noch nicht beurteilt werden“ sagt Riekers. Für die taz war G. bei der Staatsanwaltschaft nicht telefonisch zu erreichen. Auf eine Email-Anfrage antwortete er nicht.

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1 Kommentar

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  • "Ein Beamter ist [...] im Interesse des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine dem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat verpflichtete Beamtenschaft gehalten zu vermeiden, dass er durch sein öffentliches außerdienstliches Verhalten in vorhersehbarer und ihm daher zurechenbarer Weise den Anschein setzt, sich mit dem Nationalsozialismus zu identifizieren oder auch nur mit ihm zu sympathisieren. Denn im Interesse der Akzeptanz und der Legitimation staatlichen Handelns ist er verpflichtet, bereits den Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat diametral entgegengesetzten Gedankengut und mit Vereinigungen zu vermeiden, die sich zu einem solchen Gedankengut bekennen. Schon das zurechenbare Setzen eines solchen Scheins stellt eine disziplinarrechtlich bedeutsame Dienstpflichtverletzung dar. Dies ist - auch in Fällen des § 54 Satz 3 BBG - ausnahmsweise, ohne Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verbürgte Unschuldsvermutung dann möglich, wenn das den "bösen Schein" begründende (außerdienstliche) Verhalten (in besonderer Weise) geeignet ist, die Akzeptanz oder Legitimation staatlichen Handelns (in bedeutsamer Weise) zu beeinträchtigen" (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 – 1 DB 15/01 –, juris, dort: Rn 36 mwN).

     

    Zusammen mit vielen anderen Justizkollegen schäme ich mich dafür, dass L.G. durch sein Verhalten Anlass zu der Prüfung gegeben hat, ob die o.g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes auf ihn anzuwenden sein wird.