Nicht umgesetzte Diesel-Fahrverbote: DUH will Beugehaft für Kretschmann
Mit einem Antrag auf Gefängnis für Ministerpräsident Kretschmann will die Deutsche Umwelthilfe Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart durchsetzen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Beugehaft für Baden-Württembergs grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Damit will die Organisation ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselautos der Abgasnorm 5 in Stuttgart durchsetzen. Mit dem Antrag soll die Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018 erreicht werden. Für ältere Dieselfahrzeuge gibt es bereits Fahrverbote in der Landeshauptstadt.
Ziel des Verfahrens sei die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid in Stuttgart, teilte die DUH mit. Dazu sei es nötig, Fahrverbotszonen für Euro-5-Diesel auszuweiten. Der Luftreinhalteplan für Stuttgart muss laut Urteil um dieses Verbot ergänzt werden. Doch das ist bislang nicht geschehen. Deshalb hat die DUH Beugehaft gegen Kretschmann, seinen Stellvertreter Thomas Strobl (CDU) und den grünen Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer beantragt.
„Bislang hat es den Fall noch nicht gegeben, dass Landesregierungen höchstrichterliche Urteile nicht umsetzen“, sagte Remo Klinger, Anwalt der Umwelthilfe, der taz. Der Gesetzgeber sehe für solche Fälle Zwangsgelder vor. Die wurden bereits viermal gegen die baden-württembergische Landesregierung verhängt – ohne Wirkung. „Das Geld fließt von einer Kasse der Behörden in die andere“, sagte der Anwalt. Bei renitenten Behörden sehe der Gesetzgeber Regelungen wie im Zivilrecht vor. Und da ist die Beugehaft ein Instrument, um Forderungen durchzusetzen.
Der baden-württembergische Regierungssprecher Rudi Hoogvliet wollte den Antrag der DUH im Gespräch mit der taz nicht kommentieren. „Wir setzen das Urteil um“, sagte er. Ein neuer Luftreinhaltungsplan gehe bald in die Anhörung. „Messungen zeigen, dass bisherige Maßnahmen greifen.“ Im entscheidenden Punkt bleibt die Landesregierung hart. „Wir sind der Meinung, dass wir auf zonale Fahrverbote verzichten können“, sagte der Sprecher.
Die DUH hat bereits gegen den bayrischen Ministerpräsidenten Söder Beugehaft beantragt, weil ein Urteil nicht umgesetzt wird. Darüber entscheidet der Europäische Gerichtshof am 3. September.
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